Werner und
Heinz Funk GmbH
Herzogenaurach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.973,00 |
503,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.972,00 |
502,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.067,41 |
102.919,80 |
| I.
Vorräte |
134.452,61 |
71.580,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.849,73 |
27.862,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.765,07 |
3.476,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
939,01 |
3.815,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.979,42 |
107.238,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.576,39 |
18.518,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
7.045,94 |
9.389,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.057,74 |
2.343,85 |
| B.
Rückstellungen |
7.590,00 |
8.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
147.813,03 |
80.119,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
147.813,03 |
80.119,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.979,42 |
107.238,26 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 20
10
bis zum 31. Dezember 20
10
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten
Personenhandelsgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB, erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Angaben zu Bewertungsmethoden
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
sind zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten, zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Skonti, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebs-gewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die Abschreibung erfolgte linear.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
In Ausführung befindliche Bauaufträge
wurden entsprechend ihres Erstellungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Eine
Einzelwertberichtigung wurde gebildet. Darüber hinaus
wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sind zu Anschaffungskosten, bzw. in Höhe der
abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Rückzahlungsbeträgen
angesetzt.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Berichtsjahr:
Herr Werner Funk, Herzogenaurach
Herr Heinz Funk, Herzogenaurach
Den Geschäftsführern ist
Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Sie sind von den
Bestimmungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2011 festgestellt.
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