Bruno und
Frank Herrmann GmbH
Maikammer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.865,00 |
22.891,00 |
| I.
Sachanlagen |
33.865,00 |
22.891,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.949,39 |
267.089,70 |
| I.
Vorräte |
24.985,00 |
129.880,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.367,25 |
127.787,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.597,14 |
9.421,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.622,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
273.437,32 |
289.980,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.195,41 |
110.182,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
85.182,93 |
80.737,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.012,48 |
4.445,67 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
45.000,00 |
45.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
12.240,52 |
18.737,85 |
| D.
Verbindlichkeiten |
60.001,39 |
116.059,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.508,56 |
97.877,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
273.437,32 |
289.980,70 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung von Gesetz
und Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und
der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und
der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Die Anwendung
des § 6 Abs. 2a EStG ist handelsrechtlich vertretbar.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. § 253
Abs. 2 HGB findet keine Anwendung.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Frank Herrmann (Kaufmann) und Frau
Astrid Herrmann (Kauffrau) geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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