Mergen
GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.122,00 |
70.072,00 |
| I.
Sachanlagen |
63.122,00 |
70.072,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.241,10 |
107.127,55 |
| I.
Vorräte |
56.342,51 |
60.313,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.037,92 |
13.370,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
809,79 |
927,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.860,67 |
33.442,79 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.372,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
175.735,94 |
177.199,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.380,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.184,25 |
-199,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.753,18 |
21.383,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.372,84 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.325,00 |
7.275,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.410,94 |
165.544,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.567,76 |
32.341,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
175.735,94 |
177.199,55 |
Anhang
Jahresabschluss der
Mergen GmbH zum 31. Dezember 2010
1. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 (1) HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§
288,326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem
gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit
zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzliche
Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu
machen, da keine besondere Umstände vorliegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche
Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode
angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt
in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals
zu höheren Beträgen führt. Die übrigen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften.
Da es sich hier um eine kleine Gesellschaft i.S.
§ 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der
Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach §
274a Nr.5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich
des Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden
wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern
abgrenzen.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§ 265
Abs. 1 HGB).
3. Erläuterungen zur Bilanz
A. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
B. Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis
zu fünf Jahren.
C. Eigenkapital
Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung einer
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
D. Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
E. Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
überwiegend um Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern, um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und um Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt.
4. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Frau Brigitte
Mergen.
Dorsten-Wulfen, den 21.12.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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