Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6811
Eingetragen
28.2.1992
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit GetränkenEinzelhandel mit Getränken
Gegenstand
Handel mit Getränken jeglicher Art, Vertrieb von Heimtier-, Garten- und Heimwerkerbedarf in Form des Einzelhandels und Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden.

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Mergen
seit 2.1.2003
Geschäftsführer
Brigitte Mergen
seit 2.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Brigitte Mergen
75.00%
Johannes Mergen
25.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Brigitte Mergen
Dorsten-Wulfen
75.00%
Johannes Mergen
Dorsten-Wulfen
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mergen GmbH

Dorsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 63.122,00 70.072,00
I. Sachanlagen 63.122,00 70.072,00
B. Umlaufvermögen 109.241,10 107.127,55
I. Vorräte 56.342,51 60.313,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.037,92 13.370,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 809,79 927,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.860,67 33.442,79
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.372,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 175.735,94 177.199,55

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 4.380,34
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 21.184,25 -199,73
III. Jahresfehlbetrag 7.753,18 21.383,98
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.372,84 0,00
B. Rückstellungen 7.325,00 7.275,00
C. Verbindlichkeiten 168.410,94 165.544,21
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.567,76 32.341,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 175.735,94 177.199,55

Anhang


Jahresabschluss der

Mergen GmbH zum 31. Dezember 2010

1. Allgemeine Hinweise


Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts  vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzliche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu machen, da keine besondere Umstände vorliegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Beträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Da es sich hier um eine kleine Gesellschaft i.S. § 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach § 274a Nr.5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich des Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern abgrenzen.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

3. Erläuterungen zur Bilanz

A. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

B. Umlaufvermögen

Forderungen
Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu fünf Jahren.

C. Eigenkapital

Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung einer vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

D. Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

E. Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern, um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und um Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt.
  
4. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Frau Brigitte Mergen.


Dorsten-Wulfen, den 21.12.2011
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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