ZSF
Motorradtreff Vertriebs GmbH
Ober-Mörlen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.518,00 |
38.381,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
90.514,50 |
38.378,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
400.869,51 |
302.463,72 |
| I.
Vorräte |
279.118,81 |
199.171,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.834,67 |
14.728,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.916,03 |
88.564,21 |
| Aktiva |
491.387,51 |
340.845,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
185.818,80 |
139.818,11 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
21.985,55 |
21.985,55 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
-3.579,04 |
-3.579,04 |
| II.
Gewinnvortrag |
93.832,56 |
92.811,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
70.000,69 |
25.020,77 |
| B.
Rückstellungen |
29.634,65 |
14.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
275.934,06 |
186.057,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
275.934,06 |
186.057,11 |
| Passiva |
491.387,51 |
340.845,22 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften
(insbesondere Körperschaftsteuergesetz,
Einkommensteuergesetz). Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die
Verlautbarungen der Steuerberater-Kammer zu beachten.
Die ZSF Motorradtreff Vertriebs GmbH hat ihren
Sitz in Ober-Mörlen, Dieselstraße 20 und
ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Friedberg (Nr. HRB 1393).
Die GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da sämtliche Größenmerkmale die
Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften nicht
überschreiten. Deshalb wird gemäß §
264 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Lageberichtes
verzichtet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist
gemäß § 316 HGB
nicht prüfungspflichtig.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet sofern dem nicht
handelsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Für das
Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsumsetzungsgesetzes (BilRUG) angewandt.
Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
wurden, sofern vorhanden, gesondert erläutert und in
einer separaten Überleitungsrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind bewegliche
Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis einschließlich EUR 800, werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Das
Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte der
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens am
Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung niedriger waren, wurde gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine entsprechende Bewertung
vorgenommen. Soweit aufgrund des handelsrechtlichen
Niederstwertprinzips eine Abwertung erforderlich ist, die
steuerlich nicht geboten ist, wird diese in den
Erläuterungen separat aufgeführt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird, sofern erforderlich, durch die separate Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen- und
verbindlichkeiten bestehen nicht.
Für Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen
Handels- und Steuerbilanz erfolgte eine Abgrenzung
passiver latenter Steuern unter Zugrundelegung eines
Ertragssteuersatzes von 30 v.H.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens zeigt der beigefügte
Bruttoanlagenspiegel.
Forderungen
Alle unter den Forderungen ausgewiesenen
Beträge sind innerhalb einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr fällig.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 25.564,59 (DM 50.000,00) war am
Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von über 5 Jahren liegen nichtvor.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
über einem Jahr wurden entsprechend den
handels- und steuerrechtlichen Vorgaben abgezinst.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres 2023
erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
Herrn Carsten Peschke, Ober-Mörlen und Herrn Christian
Koch, Friedrichsdorf. Herr Peschke hat
Einzelvertretungsbefugnis, Herr Koch vertritt die
Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren
Geschäftsführer oder Prokuristen. Beide
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Laut Gesellschafterversammlung vom 6. Juli 1998 wurde
bestimmt, dass die Angelegenheiten der Gesellschaft durch
einheitliche Beschlussfassung der Gesellschafter geregelt
werden.
Mit Wirkung vom 27.02.2012 wurde eine
Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung der Gesellschaft erlassen.
Der
Personalstand der im Geschäftsjahr
durchschnittlich beschäftigter Arbeitnehmer betrug 4.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern und ihnen
nahestehenden Personen bestehen am Bilanzstichtag keine
Rechte und Pflichten.
sonstige Berichtsbestandteile
Ober-Mörlen, den 26.06.2024
Carsten Peschke
Christian Koch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024
festgestellt.
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