Beteiligungsgesellschaften
Kaffeemarkt MS GmbHLiquidiert
71636 Ludwigsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Schuy seit 11.1.2011 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kaffeemarkt MS GmbHLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011für Offenlegungszwecke Aktivseite
ANHANG - für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011für OffenlegungszweckeI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff., 264 ff. Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Bilanzierungsmethoden Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB wird gemäß § 274 a Nr. 1 bis 4, § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Auf § 274 a Nr. 5 HGB wird verzichtet. Darüber hinaus wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. a. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer kommt bei den immateriellen Vermögensgegenständen und bei Gegenständen des Sachanlagevermögens die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Zugänge geringwertiger Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten ab EUR 150,00, die aber EUR 1.000,00 nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren jeweils mit 20 % linear abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG). Der Abgang wird im fünften Jahr unterstellt. Der Genossenschaftsanteil wurde zu Anschaffungskosten bewertet. b. Vorräte Die fertigen Waren und Erzeugnisse wurden gemäß dem Niederstwertprinzip bewertet. c. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken lagen nicht vor. d. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. e. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. 30.864,03 € (Vorjahr: TEUR 13) haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die zum Bilanzstichtag eingeforderte, noch ausstehende Einlage in Höhe von 12.500,00 € wurde am 05.03.2012 geleistet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt am 31. Dezember 2011 EUR 25.000,00. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten i. H. v. 240.242,76 € (Vorjahr: TEUR 192) haben in Höhe von 52.742,76 € (Vorjahr: TEUR 5) eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 231.039,75 € (Vorjahr TEUR 192). IV. Sonstige AngabenGeschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtszeitraum Herr Mathias Schuy, Kaufmann, Stuttgart bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Ludwigsburg, 31. Mai 2012 Mathias Schuy, Gesellschafter/Geschäftsführer |
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