Diefenthal
ATS GmbH
Zülpich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
693.203,00 |
827.979,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.608,00 |
13.823,00 |
| II.
Sachanlagen |
688.595,00 |
814.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.213.759,22 |
1.050.370,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
482.713,10 |
507.823,26 |
| II.
Wertpapiere |
100.703,29 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
630.342,83 |
542.547,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90.192,45 |
13.765,23 |
| Aktiva |
1.997.154,67 |
1.892.114,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.138.440,26 |
837.380,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.113.440,26 |
812.380,68 |
| B.
Rückstellungen |
138.530,00 |
75.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
720.184,41 |
978.764,14 |
| Summe
Passiva |
1.997.154,67 |
1.892.114,82 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Bonn, HRB Nr. 21589 unter der Firma Diefenthal
ATS GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Zülpich.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, abzüglich einer Pauschalwertberichtigung
für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen in Höhe von
€ 4.640,00.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 1.113.440,26 ist ein
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 812.380,68 enthalten.
8. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
9. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
10. Es ergibt sich eine Abweichung zwischen dem
steuerlichen und handelsrechtlichen Ergebnis, die zu einer
passiven latenten Steuer von insgesamt € 7.642,75
führt. Auf die Bildung dieser passiven latenten
Steuern wurde gemäß § 274
Absatz 1 HGB verzichtet, da eine
größenabhängige Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 4 HGB).
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr beträgt
€ 407.267,82 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 116.159,83.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von
€ 814.645,10.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 18.
Geschäftsführerin war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Adelheid Diefenthal
(§ 285 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Zülpich, den 10.
Dezember 2024
gez.
Adelheid Diefenthal
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
|