MEDERT-RECYCLING GmbH
Lampertheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308.508,00 |
350.979,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
308.007,00 |
350.478,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.171.137,38 |
1.043.530,28 |
| I.
Vorräte |
9.438,00 |
18.720,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
496.916,39 |
382.857,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
326.347,01 |
216.142,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
664.782,99 |
641.952,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.225,46 |
4.697,36 |
| Aktiva |
1.492.870,84 |
1.399.206,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
960.129,75 |
870.224,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
934.565,16 |
844.659,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
844.659,94 |
805.650,20 |
| B.
Rückstellungen |
464.553,59 |
439.018,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.187,50 |
89.963,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
68.187,50 |
89.963,46 |
| Passiva |
1.492.870,84 |
1.399.206,64 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Medert Recycling GmbH hat ihren Sitz in
Lampertheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Darmstadt unter HRB 61394 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsrückstellung wurde in analoger
Anwendung nach IAS 19 berechnet. Die Berechnungen erfolgten
gemäß §§ 253 Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 2
sowie 246 Abs 2. HGB.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· Bewertungsverfahren: PUC-Methode,
Deckungskapitalverfahren Passivprimat
· Sterbetafeln: Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck
· Rechnungszins: 1,82 % (Restlaufzeit 15
Jahre, Stand 31.12.2023, 10-jähriger Durchschnittzins)
· Fluktuation: keine
· Rententrend: 1,00 % jährlich
· Anwartschaftstrend: 0,00 %
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 683.173,00 ; nach
Saldierung EUR 325.821,00.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Sonstige Angaben
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 0,00 (im Vorjahr: EUR
0,00).
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 0,00 (im Vorjahr: EUR
0,00).
V. Unterschiedsbetrag für die
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu
ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden
frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages
mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Der Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023
EUR 9.150,00.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Medert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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