Infinus PR & Marketing GmbHLiquidiert

01309 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 26692
Eingetragen
12.6.2008
Branche
Public-Relations-BeratungTätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Tätigkeit als Werbe- und Marketingagentur, insbesondere das Erbringen von Graphik-, Agentur- und Layoutdienstleistungen im Internet- und Printbereich, die Beratung in Presse und Öffentlichkeitsarbeit (außer Rechts- und Steuerberatung), die Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie artverwandte Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Denise Voigtsberger
seit 12.6.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

INFINUS PR & Marketing GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 134.008,33 107.484,33
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.106,00 11.655,00
II. Sachanlagen 73.902,33 80.829,33
III. Finanzanlagen 51.000,00 15.000,00
B. Umlaufvermögen 169.848,12 58.551,22
I. Vorräte 9.215,23 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.093,73 15.860,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.539,16 42.690,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 624,42 99,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 304.480,87 166.134,90

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.527,78 63.261,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.265,81 0,00
III. Gewinnvortrag 38.261,97 38.261,97
B. Rückstellungen 29.394,46 21.911,83
C. Verbindlichkeiten 210.558,63 80.961,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 210.558,63 80.961,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 304.480,87 166.134,90

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear vermindert.

Zugänge des Geschäftsjahres werden pro-rata-temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 150,00 EUR werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter, deren Wert mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR beträgt, werden im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel der Anschaffungskosten abgeschrieben.

Renten und Lebensversicherungspolicen werden zu Anschaffungskosten im Finanzanlage­vermögen aktiviert. Die laufenden Beitragszahlungen werden als nachträgliche Anschaffungs­kosten behandelt.

Unfertige Leistungen wurden gem. § 255 Abs. 2 HGB mit den Herstellungskosten aktiviert, die für den jeweiligen Auftrag bis zum Bilanzstichtag angefallen sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei erkennbaren Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Pauschalwert­berichtigungen werden nicht gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Soweit künftige Preissteigerungen zu berücksichtigen waren, wurden diese mit zwei Prozent per annum angenommen.

Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel gesondert dargestellt.
Der Bestand an Renten- und Lebensversicherungspolicen besteht am Abschlussstichtag aus einer fondsgebundenen Rentenversicherungspolice. Die Rückkaufswerte der Verträge liegen, insbesondere in der unmittelbar auf den Erwerb bzw. Beginn folgenden Zeit, unter den Anschaffungskosten. Ein am Abschlussstichtag niedrigerer beizulegender Wert lässt sich nur im Schätzungswege ermitteln, da ein repräsentativer Zweitmarkt für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungspolicen in Deutschland noch nicht vorhanden ist. Der Fondswert beträgt 27,3 TEUR. Unter Berücksichtigung des langfristigen Anlageziels und der Erfahrungen mit der Wertentwicklung von fondsgebundenen Versicherungen ist eine Wertminderung von Dauer nicht anzunehmen.

Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von 7.126,68 EUR und sind unter der Position Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nach den Grundsätzen des § 250 Abs. 1 HGB gebildet.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von 174.453,38 EUR, wovon 160.342,93 EUR auf die Gewinnabführung entfallen. Diese sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen 210.558,63 EUR.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr Frau Denise Voigtsberger (Werbekauffrau), Wilsdruff, bestellt.

Die Angaben der für die Tätigkeit der Geschäftsführung im Berichtsjahr gewährten Gesamtbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Mit der Future Business KG aA, als herrschendem Unternehmen, hat die Gesellschaft am 24.02.2009 einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Infinus PR & Marketing GmbH erstmals für das Geschäftsjahr 2010 ihren gesamten Gewinn an die Future Business KG aA, mit Sitz in Dresden, abzuführen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens haben jeweils mit Beschluss vom 20.05.2009 zugestimmt. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens, jeweils vom 18.05.2010, wurde der Änderung des Gewinnabführungsvertrages zugestimmt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

Dresden, den 13.04.2011

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 erfolgte auf der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011.

INFINUS PR & Marketing GmbH
Geschäftsführerin
Denise Voigtsberger

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