INFINUS PR
& Marketing GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.008,33 |
107.484,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.106,00 |
11.655,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.902,33 |
80.829,33 |
| III.
Finanzanlagen |
51.000,00 |
15.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
169.848,12 |
58.551,22 |
| I.
Vorräte |
9.215,23 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.093,73 |
15.860,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.539,16 |
42.690,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
624,42 |
99,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
304.480,87 |
166.134,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.527,78 |
63.261,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
1.265,81 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
38.261,97 |
38.261,97 |
| B.
Rückstellungen |
29.394,46 |
21.911,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.558,63 |
80.961,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
210.558,63 |
80.961,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
304.480,87 |
166.134,90 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB
erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind
die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen weist nur
Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind,
dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
linear vermindert.
Zugänge des Geschäftsjahres werden
pro-rata-temporis abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Wert von 150,00 EUR werden im
Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Geringwertige
Anlagegüter, deren Wert mehr als 150,00 EUR aber nicht
mehr als 1.000,00 EUR beträgt, werden im Jahr der
Anschaffung und in den vier folgenden Jahren mit jeweils
einem Fünftel der Anschaffungskosten abgeschrieben.
Renten und Lebensversicherungspolicen werden zu
Anschaffungskosten im Finanzanlagevermögen
aktiviert. Die laufenden Beitragszahlungen werden als
nachträgliche Anschaffungskosten behandelt.
Unfertige Leistungen wurden gem. § 255 Abs. 2
HGB mit den Herstellungskosten aktiviert, die für den
jeweiligen Auftrag bis zum Bilanzstichtag angefallen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Bei erkennbaren Risiken werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Pauschalwertberichtigungen werden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen
Bundesbank abgezinst. Soweit künftige
Preissteigerungen zu berücksichtigen waren, wurden
diese mit zwei Prozent per annum angenommen.
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel
gesondert dargestellt.
Der Bestand an Renten- und
Lebensversicherungspolicen besteht am Abschlussstichtag aus
einer fondsgebundenen Rentenversicherungspolice. Die
Rückkaufswerte der Verträge liegen, insbesondere
in der unmittelbar auf den Erwerb bzw. Beginn folgenden
Zeit, unter den Anschaffungskosten. Ein am
Abschlussstichtag niedrigerer beizulegender Wert lässt
sich nur im Schätzungswege ermitteln, da ein
repräsentativer Zweitmarkt für fondsgebundene
Lebens- und Rentenversicherungspolicen in Deutschland noch
nicht vorhanden ist. Der Fondswert beträgt 27,3 TEUR.
Unter Berücksichtigung des langfristigen Anlageziels
und der Erfahrungen mit der Wertentwicklung von
fondsgebundenen Versicherungen ist eine Wertminderung von
Dauer nicht anzunehmen.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
bestehen in Höhe von 7.126,68 EUR und sind unter der
Position Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
ausgewiesen. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nach den
Grundsätzen des § 250 Abs. 1 HGB gebildet.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
bestehen in Höhe von 174.453,38 EUR, wovon 160.342,93
EUR auf die Gewinnabführung entfallen. Diese sind
unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen 210.558,63 EUR.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
Als Geschäftsführerin war im
Geschäftsjahr Frau Denise Voigtsberger
(Werbekauffrau), Wilsdruff, bestellt.
Die Angaben der für die Tätigkeit der
Geschäftsführung im Berichtsjahr gewährten
Gesamtbezüge unterbleibt gemäß § 286
Abs. 4 HGB.
Mit der Future Business KG aA, als herrschendem
Unternehmen, hat die Gesellschaft am 24.02.2009 einen
Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1
Satz 1 AktG für die Dauer von fünf Jahren
abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Infinus PR
& Marketing GmbH erstmals für das
Geschäftsjahr 2010 ihren gesamten Gewinn an die Future
Business KG aA, mit Sitz in Dresden, abzuführen. Die
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und die
Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens haben
jeweils mit Beschluss vom 20.05.2009 zugestimmt. Mit
Beschluss der Gesellschafterversammlung und der
Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens, jeweils vom
18.05.2010, wurde der Änderung des
Gewinnabführungsvertrages zugestimmt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.
Dresden, den 13.04.2011
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2010 erfolgte auf der Gesellschafterversammlung vom
25.05.2011.
INFINUS PR & Marketing GmbH
Geschäftsführerin
Denise Voigtsberger
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