Karma Textil West GmbH + Co. KGLiquidiert

31134 Hildesheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRA 200051
Eingetragen
7.2.2006

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Karma Textil West GmbH + Co. KG

Giesen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 51.184,00 67.048,00
I. Sachanlagen 51.184,00 67.048,00
B. Umlaufvermögen 120.697,85 162.880,64
I. Vorräte 22.024,43 35.831,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.056,40 45.931,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 60.617,02 81.118,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.360,00 9.480,00
D. durch Verluste entstandenes negatives Kapital 283.599,86 204.851,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 464.841,71 444.259,68

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückstellungen 9.210,00 9.400,00
B. Verbindlichkeiten 455.631,71 434.859,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 464.841,71 444.259,68

Anhang


Erforderliche Angaben

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches  beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personengesellschaft.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010 bilanziell überschuldet. Dennoch wird nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Fortführungsgesichtspunkten bilanziert, da eine wirtschaftliche Überschuldungssituation im Sinne der Insolvenzordnung nicht vorliegt.

Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung wurden von der Kommanditistin Rangrücktrittserklärungen über insgesamt 380,0 T€ abgegeben.

1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1 Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)

Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

1.2 davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
 
2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der Karma Textil West GmbH + Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der in Vorjahren gebildete Sammelposten wird nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 a EStG aufgelöst.

Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgten nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Abschreibungssatz (p.a.) und die Abschreibungsmethode ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12,63 -  23,53 %  linear und   GWG Sonderposten  20,00 %  Poolabscheibung.
Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

Waren wurden nach Aussagen der Geschäftsleitung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Dabei wurden die tatsächlichen Anschaffungskosten oder Durchschnittspreise berücksichtigt. Entsprechend dem Alter der Waren wurden gestaffelte Bewertungsabschläge vorgenommen (an der Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
 
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c Abs. 1 HGB)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

a) Forderungen gegen Gesellschafter € 35.158,31


b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 393.591,96

Wegen eventueller Mitzugehörigkeitsvermerke vergleiche Anhang Teil 1.

3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen:

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 75,7 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 379,9 T€.
c) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe von 135,9 T€. Bei den Sicherungsrechten handelt es sich um Eigentumsvorbehalte.                                
  
4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer vertreten:
Genco Company GmbH,
vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer
Tarkan Salar, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).

4.2 Angabe des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 285 Nr. 15 HGB)

Persönlich haftende Gesellschafterin der Karma Textil West GmbH + Co. KG ist die Genco Company GmbH mit Sitz in Giesen. Die Genco Company GmbH weist zum Bilanzstichtag ein voll eingezahltes Haftkapital über 25,0 T€ aus.
 

Giesen / OT Hasede, den 29. August 2011
 

 Karma Textil West GmbH + Co. KG

 gez. (Tarkan Salar)
 Genco Company GmbH
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2011 festgestellt.

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