Menden + Partner Werbegesellschaft mbHLiquidiert

47877 Willich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 4615
Eingetragen
19.3.2003
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
die Vermittlung von Geschäften auf dem Gebiet der Werbung insgesamt. Insbesondere ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Akquisition und die Vermittlung von Anzeigenaufträgen für Verlage durchzuführen. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Franz Menden
seit 10.2.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Menden + Partner Werbegesellschaft mbH

Willich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7.303,00 11.864,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 301,00 378,00
II. Sachanlagen 7.002,00 11.486,00
B. Umlaufvermögen 97.453,39 125.095,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.998,19 114.332,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.455,20 10.763,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 98.949,00 110.822,62
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 119.590,92 74.778,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 323.296,31 322.560,81

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 46.016,27 46.016,27
II. Kapitalrücklage 20.225,84 20.225,84
III. Verlustvortrag 141.020,98 116.564,50
IV. Jahresfehlbetrag 44.812,05 24.456,48
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 119.590,92 74.778,87
B. Rückstellungen 7.250,00 16.820,00
C. Verbindlichkeiten 316.046,31 305.740,81
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 316.046,31 305.740,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 323.296,31 322.560,81

Anhang


zum Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2011
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011


A. Allgemeine Angaben

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestim­mungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  

2. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

  

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

  

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

  

5. Dem Anlagevermögen sind nur Vermögensgegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

  

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.

  

7. Die auf den Jahresabschluß angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

  

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresab­schlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluß sind die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

  

2. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts­modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepaßt.

  

3. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und 2 HBG wurden beachtet.

  

4. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

  

5. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

  

6. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.



II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

  

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs überein.

  

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

  

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

  

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß erfaßt.

  

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Bei der Bemessung der plan­mäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berück­sichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 - EUR 1.000,00 wurden über den Sammelposten des §6 Abs. 2a EStG verteilt. . Unter planmäßig und mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung vereinbar wurde auch die steuerliche Poolabschreibung angesetzt.

  

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

  

8. Das ausgewiesene Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

  

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

  

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

  

11. Die auf den Jahresabschluß angewandten Bewertungsmothoden sind beibehalten worden.



C. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung durch den Geschäftsführer, Herrn Jörg Menden, Willich wahrgenommen.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 87.355,08 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 85.642,41 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2012 festgestellt.

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