Strata Ingenieure GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Herrmann Hahn seit 3.8.2020 | Prokura |
Hicham Abdessadki seit 16.7.2015 | Prokura |
Roman Fromm seit 4.1.2008 | Prokura |
Frank Dr. Stengele seit 4.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strata Stoffstrom GmbHLimbach-OberfrohnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
PFLICHTANHANGDER KLEINEN KAPITALGESELLSCHAFT GEM. §§ 284,285 HGBI. ALLGEMEINE ANGABEN Rechtliche Verhältnisse: 1.
Das Wahlrecht der Rückwirkung wurde in Anspruch genommen. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ERLÄUTERUNGEN ZU DER BILANZ PER 31.12.2023 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Strata Stoffstrom GmbH für das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der ab dem 01. Januar 2010 geltenden Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethode 1.1 Grundsätze der Bilanzierung gem. § 284 II Nr. 1 HGB Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt sind. Rückstellungen (§ 284 HGB) und Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) wurden in dem jeweils gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Wechselverbindlichkeiten gem. § 251 HGB etc., sind nicht bekannt. Ein grundlegender Wechsel von Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 1.2 Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen; rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten stehen einer Fortführung nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigt, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet. A. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen ermitteln sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, verteilt auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung des Vermögensgegenstandes. Erhöhte Abschreibungen nach steuerrechtlichen Sondervorschriften wurden nicht in Anspruch genommen. Hinsichtlich der im Berichtsjahr erfolgten Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern im Gesamtwert von EUR 3.705,81 wurde Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG beansprucht. Auf die Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr verzichtet. B. Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden zutreffenderweise nicht gebildet. Einzelwertberichtigungen wurden zutreffenderweise gebildet. C. Zum Bilanzstichtag war das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 25.000 hälftig erbracht. D. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt feststellbar waren. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Bei einer Laufzeit > einem Jahr wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. F. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen am 31.12.2023 1.758.416,35 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre bestehen per 31.12.2023 nicht. Verbindlichkeiten, welche durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zu- oder Abflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht berücksichtigt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Hinweis auf § 275 HGB nach Dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. F. Stengele, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt. |
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