Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 763838
Vorher
Watt Deutschland GmbHSales & Solutions GmbH
Eingetragen
15.10.1998
Branche
Wärme- und KältehandelElektrizitätshandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
An- und Verkauf von elektrischer Energie und anderen Energien wie Gas, Wärme etc. sowie der Handel mit Energiedienstleistungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Hockun
seit 3.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Germany
1.200.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EnBW Contracting GmbH (vormals: Sales & Solutions GmbH)

Stuttgart

Jahresabschluss der EnBW Contracting GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2023

A. Bilanz

der EnBW Contracting, GmbH, Stuttgart

AKTIVA

Anhang 31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
A. Anlagevermögen (1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30,9 32,7
II. Sachanlagen 63,2 64,9
III. Finanzanlagen 4,2 4,2
98,3 101,8
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte (2) 1,2 1,0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 49,8 76,5
51,0 77,5
149,3 179,3

PASSIVA

A. Eigenkapital (4)
I. Gezeichnetes Kapital 1,2 1,2
II. Kapitalrücklage 70,6 70,6
III. Gewinnvortrag 3,8 3,8
75,6 75,6
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse (5) 1,3 1,3
C. Rückstellungen (6) 24,0 24,8
D. Verbindlichkeiten (7) 17,4 45,2
E. Rechnungsabgrenzungsposten (8) 31,0 32,4
149,3 179,3

B. Gewinn- und Verlustrechnung

der EnBW Contracting GmbH, Stuttgart

Anhang 2023
Mio. €
2022
Mio. €
1. Bruttoumsatzerlöse 143,5 173,1
2. Strom- und Erdgassteuer (-)/Erstattete Strom- und Erdgassteuer 0,0 -0,6
3. Nettoumsatzerlöse (9) 143,5 172,5
4. Bestandsveränderung -0,4 0,4
5. Sonstige betriebliche Erträge (10) 8,7 2,6
6. Materialaufwand (11) -138,9 -144,8
7. Personalaufwand (12) -0,2 -1,2
8. Abschreibungen (13) -9,5 -9,7
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -19,6 -21,6
10. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -16,4 -1,8
11. Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen (15) 2,8 -38,4
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (16) 0,7 0,8
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (17) -3,7 -0,8
14. Ergebnis nach Steuern -16,6 -40,2
15. Sonstige Steuern 0,5 0,0
16. Erträge aus Verlustübernahme 16,1 40,2
17. Jahresüberschuss / -fehlbetrag 0,0 0,0

C. Anhang

C. I. Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens 2023 in Mio. €

Anschaffungskosten - Herstellungskosten
01.01.2023 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 7,7 0,0 0,0 0,0 7,7
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 55,6 0,0 0,0 0,0 55,6
3. Geleistete Anzahlungen 0,9 0,0 0,0 0,0 0,9
64,2 0,0 0,0 0,0 64,2
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8,7 0,0 0,5 0,0 8,2
2. Verteilungsanlagen 5,1 0,0 0,0 0,0 5,1
3. Erzeugungsanlagen 154,8 4,6 8,4 1,6 152,6
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,1 0,0 0,0 0,0 1,1
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5,0 4,2 0,0 -1,6 7,6
174,7 8,8 8,9 0,0 174,6
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4,4 0,0 0,0 0,0 4,4
Summe Anlagevermögen 243,3 8,8 8,9 0,0 243,2
Abschreibungen
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 7,5 0,1 0,0 7,6
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 24,0 1,7 0,0 25,7
3. Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0
31,5 1,8 0,0 33,3
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2,0 0,2 0,2 2,0
2. Verteilungsanlagen 2,2 0,5 0,0 2,7
3. Erzeugungsanlagen 104,5 7,0 5,9 105,6
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,1 0,0 0,0 1,1
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,0 0,0 0,0 0,0
109,8 7,7 6,1 111,4
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,2 0,0 0,0 0,2
Summe Anlagevermögen 141,5 9,5 6,1 144,9
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,1 0,2
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 29,9 31,6
3. Geleistete Anzahlungen 0,9 0,9
30,9 32,7
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6,2 6,7
2. Verteilungsanlagen 2,4 2,9
3. Erzeugungsanlagen 47,0 50,3
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,0 0,0
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7,6 5,0
63,2 64,9
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4,2 4,2
Summe Anlagevermögen 98,3 101,8

C. II. Allgemeine Grundlagen

Die EnBW Contracting GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. 763838).

Der Jahresabschluss der EnBW Contracting GmbH zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des GmbHG und des EnWG erstellt und in Millionen Euro ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, (EnBW AG) als beherrschende Gesellschaft, ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer, für die Steuerumlagen erhoben werden, sowie hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Die EnBW Contracting GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW AG, im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der EnBW Contracting GmbH wird in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG erstellt somit den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen,

Ein gesonderter Teilkonzernabschluss und -lagebericht der EnBW Contracting GmbH wird nicht erstellt, da die Einbeziehung in den Konzernabschluss der EnBW AG für die EnBW Contracting GmbH gem. § 291 HGB befreiende Wirkung hat.

Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu dem am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.

Die EnBW Contracting GmbH hatte einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im B2B Commodity-Geschäft mit Industriekunden sowie Stadtwerken und Weiterverteilern. Im Juni 2016 ist beschlossen worden, dieses Tätigkeitsfeld einzustellen. Hierzu wurden die Vertriebstätigkeiten mit sofortiger Wirkung beendet. Bestehende Verträge werden noch für die vereinbarte Laufzeit erfüllt.

C. III. Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten, die alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile und keine Zinsen für Fremdkapital enthalten, bewertet. Sie werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die im Jahr 2012 wirksam gewordenen und im Rahmen der B2B-Ausgliederung von der EnBW Vertrieb GmbH im Jahre 2013 auf die EnBW Contracting GmbH übertragenen Strombezugsrechte haben eine Nutzungsdauer von 30 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, Zinsen für Fremdkapital sind nicht mit einbezogen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Bei Contracting Anlagen wurden die Vertragslaufzeiten zugrunde gelegt. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 und 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis).

Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet.

Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden. Dieses berücksichtigt abhängig vom Kundensegment die Verbrauchswerte der Vergangenheit, die historisch bedingten Temperaturen, die individuellen Lastprofile sowie das Verbrauchs- und Produktionsverhalten vom Vorjahr. Erhaltene Anzahlungen werden abgesetzt.

Langfristige Aktiva in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen werden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. S. 396 geändert) verwendet.

Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):

31.12.23 31.12.22
Gehaltssteigerung einschließlich Karrieretrends 2,9 % 3,1 %
Inflationsraten 2,3 % 2,6 %
Rentensteigerungen 2,2 % 2,4 %
Fluktuation 2,0 % 2,0 %

Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Mittelkurs zum Zeitpunkt der Entstehung oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet.

Die Strom- und Erdgassteuer werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

C.IV.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I. dargestellten Anlagespiegel hervor.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB der EnBW Contracting GmbH ist als Anlage I zum Anhang beigefügt.

(2) Vorräte

Die Vorräte (1,2 Mio. €; Vorjahr: 1,0 Mio. €) betreffen Hilfs- und Betriebsstoffe (1,1 Mio. €, Vorjahr: 0,6 Mio. €) sowie unfertige Leistungen (0,1 Mio. €, Vorjahr: 0,4 Mio. €).

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32,7 29,7
Restlaufzeit > 1 Jahr (0,0) (0,0)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3,1 28,1
Restlaufzeit > 1 Jahr (0,0) (0,0)
Sonstige Vermögensgegenstände 14,0 18,7
Restlaufzeit > 1 Jahr (0,0) (0,0)
49,8 76,5

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Nutzenergie-, Strom- und Gaslieferungen sowie um Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Nutzenergie-, Strom- und Gaslieferungen. In den Forderungen sind erhaltene Anzahlungen (3,5 Mio. €, Vorjahr: 2,4 Mio. €) abgesetzt.

Im Saldo der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind keine Forderungen gegen die Gesellschafterin EnBW AG (Vorjahr: 27,4 Mio. €) enthalten. Im Übrigen stammen die Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr sowie der Gewinnübernahme der EnBW Energy Factory GmbH (2,0 Mio. €).

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche.

(4) Eigenkapital

Das voll eingezahlte Stammkapital (1,2 Mio. €) zum 31. Dezember 2023 wird zu 100 % von der EnBW AG gehalten.

Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Von der Kapitalrücklage sind als Folge der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände insgesamt 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) gemäß § 268 HGB Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt.

(5) Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten enthält Baukostenzuschüsse von Kunden für den Anschluss an die Strom- und Wärmeversorgung. Er wird der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände entsprechend aufgelöst.

(6) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 24,0 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €) enthalten insbesondere Verpflichtungen aus der Strom- und Gasbeschaffung (7,3 Mio. €, Vorjahr: 9,2 Mio. €) sowie ausstehende Rechnungen (16,2 Mio. €, Vorjahr: 15,1 Mio. €).

In den Rückstellungen sind Aufwendungen für Energiebezüge enthalten, die mit einem Schätzverfahren ermittelt werden, ähnlich dem beschriebenen Hochrechnungsverfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(7) Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit 31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,7 1,6
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13,5 42,6
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3,2 1,0
davon aus Steuern (0,0) (1,0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0,0) (0,0)
17,4 45,2

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 5,7 Mio. € aus Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin EnBW AG (Vorjahr: 6,1 Mio. € Cash-Pool-Forderungen).Im Übrigen stammen die Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres war mit 38,1 Mio. € die Verlustübernahme der EnBW Energy Factory ausgewiesen.

Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der EnBW Contracting GmbH durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2023 wie folgt verzinst:

Ein Forderungssaldo der EnBW Contracting GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der EnBW Contracting GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert.

Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst.

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Beim passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Anzahlungen von Kunden (30,0 Mio. €, Vorjahr: 31,6 Mio. €), die sich eine vertraglich festgelegte Strommenge für die gesamte Vertragslaufzeit von 30 Jahren gesichert haben.

C. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Nettoumsatzerlöse

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Stromerlöse
Industriekunden 0,1 0,4
Stadtwerke / Verteiler EVU 11,0 18,9
Contracting-Kunden 54,8 44,2
Summe Stromerlöse 65,9 63,5
abzüglich Stromsteuer/zuzüglich erstattete Stromsteuer -0,1 -0,3
Stromerlöse (ohne Stromsteuer) 65,8 63,2
Gaserlöse
Industriekunden 0,0 0,0
Contracting-Kunden 2,1 3,1
Summe Gaserlöse 2,1 3,1
abzüglich Erdgassteuer/zuzüglich erstattete Erdgassteuer 0,0 -0,3
Gaserlöse (ohne Erdgassteuer) 2,1 2,8
Erlöse aus Nutzenergielieferungen 58,8 74,5
Dienstleistungs- und Serviceerlöse 1,7 2,4
Sonstige Umsatzerlöse 15,1 29,6
143,5 172,5

Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten vor allem Dienstleistungs- und Mahnerlöse.

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind 2,8 Mio. € periodenfremde Umsatzerlöse (Vorjahr: 3,5 Mio. €) enthalten.

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2023 sind periodenfremde Erträge in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) angefallen. Sie betreffen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen (1,0 Mio. €, Vorjahr: 2,1 Mio. €), mit 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0.0 Mio. €) Abgangsgewinne sowie mit 0,9 Mio. € Schadenersatzansprüche.

(11) Materialaufwand

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 123,9 133,8
davon Strombezugskosten (56,6) (54,8)
davon Gasbezugskosten (58,7) (75,2)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 15,0 11,0
davon Kosten für Netzdienste Strom (0,0) (0,0)
davon Kosten für Netzdienste Gas (0,0) (0,0)
138,9 144,8

Im Materialaufwand sind 3,8 Mio. € periodenfremde Aufwendungen (Vorjahr: 3,2 Mio. € enthalten.

(12) Personalaufwand

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Löhne und Gehälter 0,0 0,0
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,2 1,2
davon für Altersversorgung (0,2) (1,1)
0,2 1,2

Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich ausschließlich um den im Abschnitt "Bilanzierung und Bewertung" beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG.

Die Gesellschaft beschäftigt wie im Vorjahr keine eigenen Mitarbeiter.

Im Geschäftsjahr 2023 sind wie im Vorjahr geringfügige periodenfremde Personalaufwendungen angefallen.

(13) Abschreibungen

Die Abschreibungen betreffen immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abgangsverlusten (3,3 Mio. €, Vorjahr: 0,0 Mio. €).

(15) Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen

Die Erträge aus Verlustabführungsverträgen betreffen mit 2,8 Mio. € (Vorjahr: 38,4 Mio. € Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen) im Wesentlichen die EnBW Energy Factory GmbH.

(16) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,7 0,8
davon aus verbundenen Unternehmen (0,7) (0,8)
0,7 0,8

Die sonstigen Zinsen betreffen Zinserträge für den Aufwandsersatz für Pensionen in Höhe von 0,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,8 Mio. €).

In den Zinsen sind periodenfremde Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € (im Vorjahr in geringfügiger Höhe) enthalten.

(17) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3,7 -0,8
davon an verbundene Unternehmen -(3,7) -(0,8)
-3,7 -0,8

Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den langfristigen Personalrückstellungen bei der EnBW AG reduzierte das Finanzergebnis um 3,6 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Die Ermittlung des Aufzinsungsaufwandes erfolgt mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.

C. VI. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, für Altersteilzeitverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 24,8 Mio. € (Vorjahr: 25,0 Mio. €), deren Erfüllung die EnBW AG als verbundenes Unternehmen übernommen hat. Hiervon entfallen 24,2 Mio. € auf Verpflichtungen aus Altersversorgung. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen bestehen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird.

Die Gesellschaft hat mit der EnBW AG im Juli 2016 eine Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich die EnBW AG verpflichtet, alle gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen, die die EnBW Contracting GmbH gegenüber Arbeitnehmern aus dem Abbau von deren Arbeitsplätzen entstanden sind oder noch entstehen, im Innenverhältnis ausschließlich allein und anstelle der EnBW Contracting GmbH zu erfüllen. Hierzu wurde ein Schuldbeitritt ausgesprochen, der den gesamten Arbeitsplatzabbau im Rahmen der Ergebnissicherungsmaßnahmen 2023 betrifft. Die Gesellschaft haftet für die Erfüllung dieser Verpflichtungen, die zum 31. Dezember 2023 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) betragen. Sie schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen bestehen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Insgesamt bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 14,4 Mio. € (davon 8,5 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Geschäftsführung

Andreas Hockun, Leiter Contracting Dezentrale Energiedienstleistungen der EnBW AG,

Filderstadt

Angaben zu den Organen

Der Geschäftsführer erhielt in 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen.

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln)

Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die EnBW Contracting GmbH anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die EnBW Contracting GmbH steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Eine Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung der Säule 2-Regelungen auf die EnBW Contracting GmbH:

Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt.

Abschlussprüferhonorar

Auf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird.

C. VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)

Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen.

Die EnBW AG hat für die EnBW Contracting GmbH die Abrechnungsdienstleistungen sowie das Zähldatenmanagement übernommen. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses abgerechnet.

Die EnBW AG übernimmt für die EnBW Contracting GmbH die Funktionen Rechnungswesen und Steuern. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet.

Die EnBW Contracting GmbH hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von den Immobiliengesellschaften des EnBW-Konzerns gemietet.

 

Stuttgart, 25. Juni 2024

Geschäftsführung

Andreas Hockun

Anlage I zum Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der EnBW Contracting GmbH, Stuttgart

Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)

Name Sitz Beteiligungsquote
(%)
Eigenkapital
(Mio. €)
Ergebnis Geschäftsjahr
(Mio. €)
EnBW Mainfrankenpark GmbH Dettelbach 100,00 3,8 0,0 1)
EnBW Energy Factory GmbH Stuttgart 100,00 0,3 0,0 1)

1) nach Ergebnisabführung

Lagebericht

der EnBW Contracting GmbH, Stuttgart

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens

1.1.1 Struktur und Geschäftstätigkeit

Unter der Marke EnBW bietet die EnBW Contracting GmbH (EnBW CG) Energieliefer- und -einspar-contracting sowie weitere energiewirtschaftliche Dienstleistungen an und liefert Fernwärme für die Kundengruppen Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, öffentliche Einrichtungen und Immobilienwirtschaft. Im Commodity-Geschäft werden bestehende Lieferverträge bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zuverlässig und in vollem Umfang erfüllt.

Der Sitz der EnBW Contracting GmbH ist Stuttgart.

1.1.2 Leitung und Überwachung

Die Geschäftsführung der EnBW CG bestand im Geschäftsjahr 2023 ganzjährig aus einer Person, der die alleinige Leitung der Gesellschaft obliegt. Die Geschäftsführung verfolgt bei ihrer Arbeit das Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.

1.1.3 Kunden und Märkte

Die Kundensegmente der EnBW CG umfassen Industrie, Immobilienwirtschaft, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und die öffentlichen Auftraggeber.

Die EnBW CG bietet Lösungen zur Energieversorgung der Kunden im Contracting am deutschen Markt an. Durch ganzheitliche Beratung und Projektentwicklung können hier neue Kundenpotenziale erschlossen werden. Die EnBW CG erarbeitet gemeinsam mit ihren Kunden, in Abhängigkeit der Kundenbedürfnisse, ganzheitliche und individuelle Energiekonzepte zur Energieversorgung. Im Fokus stehen hocheffiziente Projekte, die einen wirtschaftlichen Mehrwert für den Kunden bieten und dessen CO 2 -Emissionen erheblich reduzieren. Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen dabei die Projektent- wicklung, die Planung, der Bau, die Finanzierung, der Betrieb von Wärme-, Kälte-, Strom-, Drucklufterzeugungs- und PV-Anlagen, sowie deren technische und energiewirtschaftliche Optimierungen.

1.2 Steuerungssystem

Die Steuerung der Gesellschaft war im Jahr 2023 vor allem auf finanzielle Ziele, die im Folgenden genannt und erläutert werden, ausgerichtet. Im Commodity Geschäft zielt die Steuerung im Rahmen der seit 01. Juli 2016 in Umsetzung befindlichen Stilllegung insbesondere auf die Beibehaltung stabiler operativer Prozesse für die letzten, wenigen, langlaufenden Verträge ab. Im Geschäft mit Energielösungen erfolgt die Steuerung insbesondere im Hinblick auf die Erreichung von Absatz- und Umsatzzielen sowie die effiziente Abwicklung von sich in Umsetzung befindlichen und laufenden Projekten.

Die Steuerung der EnBW CG erfolgt im Performance Management System (PMS) der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) mit Sitz in Karlsruhe. Bereits seit 2014 dient das PMS als alleiniges Instrument der strategischen und operativen Steuerung sowie der Berichterstattung. Es enthält sowohl das Zielsystem des Konzerns für den finanziellen Bereich als auch die nicht finanziellen Dimensionen. Im Rahmen des PMS wurden auch in 2023 quartalsweise Performance Review Berichte erstellt, sowie Gespräche zwischen dem Geschäftsverantwortliche der EnBW AG und der Unternehmensführung der EnBW CG durchgeführt, die über den erreichten Stand und über Maßnahmen zur Erreichung der finanziellen und nicht finanziellen Zielgrößen Auskunft gaben.

Zur finanziellen Steuerung des Unternehmens verwendet die EnBW CG insbesondere operative Kennzahlen, die aus der Ergebnisrechnung abgeleitet werden. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind vor allem die operativen Kosten nach IFRS, das operative und adjusted EBITDA nach IFRS (IFRS-Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen und neutralen Erträgen und Aufwendungen gemäß EnBW-Definition), das adjusted EBIT nach IFRS (IFRS-Ergebnis vor Zinsen und Steuern und vor neutralen Erträgen und Aufwendungen gemäß EnBW-Definition) sowie das IFRS-Jahresergebnis. Darüber hinaus werden (abgeleitet aus den Konzernvorgaben) verschiedene Bilanzkenngrößen sowie Kapitalflussgrößen in die Steuerung einbezogen, die bedeutsamsten sind die Liquidität und der Operating Cash Flow. Weiterhin werden diverse qualitative operative Kennzahlen zur Geschäftssteuerung herangezogen, die als Werttreiber für das Geschäftsmodell identifiziert sind.

Die operativen nicht energiewirtschaftlichen Kosten umfassen vor allem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sowie die Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich hauptsächlich aus Aufwendungen für Kundenbetreuung und Fremdleistungsbezügen zusammen, darunter auch die Kosten für die Operations-Prozesse der Geschäftstätigkeit und das Geschäft der Energielösungen. Der Posten Abschreibungen enthält die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.

Die Entwicklung der operativen nicht energiewirtschaftlichen Kosten ist neben der Entwicklung der Umsatzerlöse der hauptsächliche Einflussfaktor für die Ergebnisgrößen operatives und adjusted EBITDA nach IFRS sowie operatives und adjusted EBIT nach IFRS. Auf das IFRS-Jahresergebnis wirkt darüber hinaus noch wesentlich das Beteiligungs- und Zinsergebnis.

Einflussfaktoren der Liquidität und des Operating Cash Flow sind neben der Höhe der Einnahmen und Ausgaben vor allem das Zahlungsverhalten der Kunden und die eigenen Zahlungsgewohnheiten, die einer laufenden monatlichen Überwachung und Prognose unterliegen.

1.3 Internes Kontrollsystem (IKS)

Ein wesentlicher Bestandteil unseres Steuerungssystems ist das interne Kontrollsystem (IKS). Es dient der EnBW CG im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse dazu, eine ordnungsmäßige Buchführung und Rechnungslegung sicherzustellen. Die EnBW CG ist eingebunden in das von der EnBW AG für die meisten ihrer Tochtergesellschaften implementierte IKS.

Das IKS ist seit Umsetzung des Konzernprojekts "VeRiS" mit dem Risikomanagement zu einem integrierten Risikomanagement bzw. Risikosteuerungs-Prozess (iRM) verzahnt. Hierdurch soll zum einen der operative Aufwand in der Fläche deutlich reduziert werden (z.B. nur noch eine Risikoinventur und keine getrennten Verfahren im Risikomanagement und IKS) und zum anderen soll das Risikomanagement konzernweit effizienter und fokussierter werden.

In 2023 wurde die jährliche Risikoinventur turnusmäßig durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche Risiken gemäß dem integrierten Risikomanagementprozess (iRM) vollständig hinsichtlich der hinterlegten Steuerungsinstrumente verifiziert, die Risikoverantwortlichkeiten geprüft und im dafür bereitgestellten IT-System "iRiS" dokumentiert. Abschließend sieht der integrierte Risikomanagementprozess die Validierung vor, bei der die vom Risikoverantwortlichen vorgesehenen Sicherungsinstrumente durch einen unabhängigen Dritten auf Angemessenheit und Funktionsfähigkeit geprüft wurden.

In der nach EnBW-Kriterien getroffenen Gesamtwürdigung der Geschäftsführung der EnBW CG ist das IKS für das Geschäftsjahr insgesamt als wirksam zu bewerten.

Ergänzend führt auch die Interne Revision der EnBW AG risikoorientierte und prozessunabhängige Kontrollen durch und überprüft damit die Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS der EnBW CG.

1.4 Forschung und Entwicklung

Als Energie-Vertriebsgesellschaft betreibt die EnBW CG keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Markt und Wettbewerb

Im Bereich der Energiedienstleistungen liegt der Fokus unseres Marktauftritts unter der Marke EnBW auf Planung, Projektentwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von dezentralen Energieversorgungsanlagen. Im Mittelpunkt stehen wettbewerbsfähige Energieversorgungskonzepte zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen und zur sicheren Versorgung der Kunden. Ergänzend werden IT-gestützte Systeme zur Optimierung der Energieversorgungsanlagen und weitere Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz eingesetzt.

Die Kundennachfrage nach externer Unterstützung im Bereich der Energiedienstleistungen wird zunehmend von den bestehenden Nachhaltigkeitszielen, wie Umsetzung des European Green Deal, Dekarbonisierung und Klimaneutralität bestimmt. Daneben sind die Konzentration auf das jeweilige Kerngeschäft, die wachsende Komplexität des regulatorischen Umfelds und der Zwang zu Kosteneinsparungen wesentliche Kundenbedürfnisse für Contractingleistungen. Im vergangenen Jahr wuchs die Nachfrage nach nachhaltigen und klimaneutralen Energiedienstleistungen weiter. Die aus der Ukrainekrise resultierenden volatilen Energiemärkte und die geopolitische Neugestaltung der Energieversorgung verstärken den Wunsch nach Preis- und Versorgungssicherheit. Im Rahmen der Dekarbonisierung werden zunehmend Elektrifizierungslösungen, wie Wärmepumpen, nachgefragt. Um Abhängigkeiten zu reduzieren, rücken dezentrale Versorgungskonzepte, wie lokale Photovoltaik- und Biomasseanlagen, weiter in den Fokus. Die Vernetzung und Sektorenkopplung von Energiesystemen steigert die technische und regulatorische Komplexität und führt zu einem zunehmenden Flexibilitätsbedarf. Für Unternehmen resultiert daraus ein Bedarf an Professionalisierung der Energieversorgung, der durch den wachsenden Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt wird.

Der Contracting-Markt in Deutschland ist mit mehreren hundert kleinen und regional aktiven Anbietern stark fragmentiert. Deutschlandweit sind ca. ein Dutzend überregional tätige Marktbegleiter aktiv. In der Regel sind die Unternehmen breit aufgestellt, ohne ausgeprägte Schwerpunkte bei Kundensegmenten und Medien. Das Marktvolumen wächst kontinuierlich, wobei nach wie vor das Energieliefercontracting und hier die Bereitstellung von Wärme und Kälte dominiert. Das im Segment Immobilienwirtschaft deutliche Marktwachstum der letzten Jahre hat sich durch die herrschenden Marktbedingungen, wie steigende Kapital- und Baukosten, abgeschwächt. Für die EnBW CG im Geschäftsbereich Contracting wichtige Wettbewerber sind insbesondere Tochtergesellschaften anderer Energieversorger, aber auch unabhängige Contractoren, Gebäudeausrüster und Komponentenhersteller.

2.1.2 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen

Der ordnungspolitische Rahmen hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der EnBW CG. Die nationale Gesetzgebung orientiert sich dabei an der europäischen Beschlussfassung. Insbesondere setzt der Europäische "grüne Deal" und das zur Umsetzung beschlossene Maßnahmenpaket "Fit for 55" die Leitlinien zur Umgestaltung der EU-Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft. Zentrales Steuerungsinstrument bildet dabei der EU-Emissionshandel, der künftig weitere Verschärfungen vorsieht und bis zum Jahr 2027 um die Sektoren Brennstoff für Gebäude und Verkehr erweitert werden soll. Mit Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am EU-Endenergieverbrauch auf 42,5 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Die überarbeitete Richtlinie sieht außerdem strengere Kriterien für die Nutzung von Biomasse vor.

Auf nationaler Ebene wurden im Klimaschutzgesetz die Sektorziele zur Emissionsminderung abgeschafft und sollen künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden.

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten wird, hat direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der EnBW CG. Im Kern soll künftig die Beheizung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aus mindestens 65 % Erneuerbaren Energien erfolgen. Das GEG ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verzahnt, das Kommunen zur Wärmeplanung verpflichtet und den Ausbau der Fernwärmenetze sicherstellen soll. Im Gleichlauf der Novellierung des GEG erfolgt eine Anpassung der Förderrichtlinie zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Neben der BEG setzen vor allem die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wesentliche Anreize für Unternehmen und Contractoren zur Investition in eine klimafreundliche und dezentrale Energieinfrastruktur.

Zum 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Es verpflichtet insbesondere Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen.

Neben der auslaufenden Energiepreisbremse hat die Bundesregierung ein Strompreispaket auf den Weg gebracht, das Haushalte und Unternehmen ab dem Jahr 2024 von gestiegenen Stromkosten in Folge der Ukrainekrise entlasten soll. Die Stromsteuer wird demnach für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf ein Mindestmaß gesenkt. Im Gegenzug wird der sogenannte Spitzenausgleich entfallen. Ebenfalls soll durch Entlastungen im Bereich des Emissionshandels die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt werden.

Die aufgeführten rechtlichen und politischen Entwicklungen bilden nur einen Teil des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens ab. Zur Erreichung der Klimaziele und auf Grund der geopolitischen Entwicklungen erfährt dieser aktuell eine hohe Dynamik. Auf Grund der Relevanz auf das Geschäftsmodell der EnBW CG werden die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen genau verfolgt. Die EnBW CG wägt sorgfältig ab, welche Chancen und Risiken im Einzelfall für die eigene Geschäftstätigkeit bestehen. Die Auswirkungen der Änderungen auf die Geschäftstätigkeit werden permanent verfolgt und daraus Handlungsfelder und Maßnahmen für das Contracting Geschäft der EnBW CG abgeleitet.

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Ertragslage

Im Folgenden wird die Ertragslage anhand der HGB-Zahlen kommentiert, die jedoch nicht für Steuerungszwecke verwendet werden.

Die Nettoumsatzerlöse sind um 29,0 Mio. € auf 143,5 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf die preisbedingt geringeren Erlöse aus Wärmelieferungen sowie aus den rückläufigen Erlösen aus dem Zertifikatehandel zurückzuführen.

Korrespondierend zu dieser Entwicklung ist der Materialaufwand von 144,8 Mio. € auf 138,9 Mio. € gesunken, was insbesondere durch die geringeren Gasbezugskosten begründet ist. Gegenläufig haben sich die Strombezugskosten sowie die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung entwickelt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Mio. € auf 8,7 Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Abgangsgewinne sowie auf Schadenersatzansprüche zurückzuführen.

Der Personalaufwand in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1.2 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Pensionsansprüche ehemaliger Mitarbeiter.

Die Abschreibungen liegen mit 9,5 Mio. € nur geringfügig unter dem Vorjahreswert (9,7 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich geringfügig um 2,0 Mio. € auf 19,6 Mio. € verringert.

Die deutliche Verbesserung des Finanzergebnis um 38,2 Mio. € auf -0,2 Mio. € ist durch die positive Ergebnisentwicklung der Tochtergesellschaft EnBW Energy Factory GmbH (Gewinn: 2,0 Mio. €; Vorjahr Verlust: 38,7 Mio. €) begründet.

Aufgrund der aufgeführten Erläuterungen verschlechtert sich das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit um insgesamt 14,6 Mio. € auf -16,4 Mio. € und das Ergebnis nach Steuern verbessert sich um 23,6 Mio. € auf 16,6 Mio. €.

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrags wird der handelsrechtliche Verlust vollständig von der EnBW AG als Gesellschafterin ausgeglichen.

2.2.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme im handelsrechtlichen Jahresabschluss der ECG hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 30,0 Mio. € auf 149,3 Mio. € reduziert.

Die Verminderung resultiert auf der Aktivseite der Bilanz im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (-25,0 Mio. €) aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung der EnBW Energy Factory GmbH.

Auf der Passivseite der Bilanz haben im Wesentlichen der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 29,1 Mio. € zur Verminderung der Bilanzsumme beigetragen. Dies ist im Wesentlichen durch die die positive Ergebnisentwicklung der ECG begründet.

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der reduzierten Bilanzsumme von rd. 42 % auf rd. 51 % erhöht. Das Eigenkapital finanziert rd. 77 % des Anlagevermögens.

Wesentliche außerbilanzielle Finanzierungsformen werden nicht genutzt. Die Geschäftsräume sind gemietet.

Die Finanzierung ist durch die Einbindung in den EnBW Konzern nachhaltig gesichert. Die EnBW CG nimmt am Cash-Pooling der EnBW AG teil. Hierdurch kann die EnBW CG ihren Liquiditätsbedarf abdecken, Liquiditätsüberschüsse werden als Guthaben angelegt. Das Cash-Pool-Konto ist variabel verzinslich. Ziel des Finanzmanagements der Gesellschaft ist es, durch die Einbindung in den Cash-Pool positive Beiträge zur Liquiditätssituation des EnBW-Konzerns zu erbringen.

2.3 Vergleich der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage mit der Prognose

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Jahresverlauf 2023 und der Vergleich mit der im Vorjahr abgegebenen Prognose maßgeblich von niedrigeren Gasbezugskosten und geringeren Erlösen geprägt ist. Das im Lagebericht des Vorjahres prognostizierte negative Ergebnis ist somit trotz der niedrigeren Gasbezugskosten aufgrund geringerer Erlöse im Jahr 2023 eingetreten. Die operativen energiewirtschaftlichen Kosten sind ebenfalls gesunken.

Für 2023 war eine Steigerung der Umsatzerlöse sowie damit einhergehend der operativen Kosten prognostiziert worden. Dabei setzen sich die operativen Kosten aus Materialaufwand, Personalaufwand, Sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Abschreibungen zusammen. Die Entwicklung ist aufgrund der gesunkenen Energiebezugskosten und der damit verbundenen Umsatzreduzierung nicht eingetreten (Umsatzerlöse nach HGB 2023: 143,5 Mio. €; operative Kosten nach HGB 2023: 168,1 Mio. €).

Für die Ergebnisgrößen adjusted EBITDA nach IFRS (-9,7 Mio. €), adjusted EBIT nach IFRS (-15,3 Mio. €) war ein Rückgang und für das IFRS-Jahresergebnis (-11,1 Mio. €) ein Anstieg prognostiziert worden, welche so eingetroffen sind.

2.4 Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2023 waren bei der EnBW CG keine Mitarbeitenden mehr beschäftigt. Dies ist das Resultat der Personalmaßnahmen im Zuge der Stilllegung des B2B-Commodity Vertriebs.

2.5 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt stellt sich die Vermögens- und Finanzlage im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts trotz des negativen Ergebnisses als weiterhin positiv dar. Die Ertragslage ist durch ein erwartet negatives Ergebnis gekennzeichnet. In 2024 wird wieder mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Im Bereich Contracting ist die Wirtschaftlichkeit der von den Änderungen im Bilanzierungsstandard IFRS 16 betroffenen Projekte unverändert gegeben, auch wenn hierdurch die Ergebnisbeiträge nunmehr ausschließlich im IFRS-Jahresergebnis und nicht länger im EBITDA sowie EBIT enthalten sind. Mit den weiteren Effizienzsteigerungen und vertrieblichen Erfolgen konnten wichtige Schritte im geplanten Ausbau dieses Geschäftsbereichs erzielt werden. Mit der im Geschäftsjahr 2016 getroffenen Entscheidung zur Einstellung und Abwicklung des Commodity Vertriebs werden die vormalig dauerhaften Verluste in diesem Geschäftsfeld nunmehr vermieden.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Risikobericht

Bei der Muttergesellschaft EnBW AG besteht ein konzernweites Risikofrühwarnsystem, in das auch die EnBW CG eingebunden ist. Die Risikomanagementberichterstattung gemäß dem integrierten Risikomanagementprozess (iRM) erfolgte wie bereits in den Vorjahren quartalsweise gesamthaft für die Geschäftseinheit Erzeugung Betrieb (GE Erzeugung Betrieb) an die EnBW AG.

Im Rahmen der Berichterstattung zum 4. Quartal 2023 wurde eine Umstellung auf die mittelfristige Planung für die Jahre 2024 bis 2026 vorgenommen. Zentrale Risiken bestehen aus einem weiter zunehmenden Wettbewerb, im Geschäftsfeld der Energielösungen und dem Contracting. Darüber hinaus erschwerten die Energiepreise auf hohem Niveau, die gestiegene Energiepreisvolatilität und mit Blick auf zukünftig ungewisse Fördermittel durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Geschäft und sorgte für Verunsicherung bei den Kunden.

Als Energiedienstleistungsgesellschaft hat die EnBW CG das Kunden-Bonitätsrisiko, vor allem bezogen auf Großkunden, in der Risikoüberwachung. Spezifisch hierzu wurde das Insolvenzrisiko von Kunden verstärkt in die Überwachung genommen, u.a. auch in Folge des Ukraine Kriegs und einer hohen Inflation in Deutschland von rund 6,1 Prozent im Jahr 2023 - statt einem Inflationsziel von 2 Prozent der EZB. Die Risiken werden überwacht und durch geeignete Steuerungsinstrumente wird deren Eintritt entgegengewirkt.

Laut definiertem Vorgehen aus der Verzahnung von Risikomanagement und Internem Kontrollsystem werden für die Geschäftseinheit Erzeugung Betrieb Risiken über der Berichtsschwelle von 5,0 Mio. € (nach Berücksichtigung von Steuerungsinstrumenten) in die Gesellschaftsberichterstattung aufgenommen. Es erfolgt eine qualitative Bewertung der Risiken durch eine Risikobeschreibung sowie die Klassifizierung des Risikos unter Berücksichtigung der umgesetzten Steuerungsinstrumente.

Bei der Klassifizierung der Risiken sehen wir oben genannte Risiken im Geschäftsfeld Energielösungen und Contracting als die Bedeutendsten für die EnBW CG an.

3.2 Chancenbericht

Die Strategie EnBW 2025 richtet den Fokus des Gesamtkonzerns verstärkt auf den Infrastrukturaspekt bestehender Geschäftsfelder und adressiert darüber hinaus neue Wachstumschancen, auch jenseits des Energiesektors, die sich an den Kernkompetenzen der EnBW orientieren. Die Contractingaktivitäten sind in die Steuerungsprozesse der Erzeugung integriert. Die dezentralen Energiedienstleistungen sind ein relevanter Baustein des strategischen Geschäftsfelds "Nachhaltige Erzeugung" - insbesondere im Hinblick auf neue Wachstumsperspektiven. Den Kern bildet hierbei unsere hohe Lösungs- und Kundenorientierung, die langjährige Erfahrung in der Bewirtschaftung sowie der energetischen und energiewirtschaftlichen Optimierung von Energie- und Infrastrukturanlagen ebenso wie die Innovationskraft für neue Geschäftsmodelle und Kundenangebote.

Das Marktumfeld bei den dezentralen Energiedienstleistungen ist fragmentiert und hat eine hohe Wettbewerbsintensität. Die Basis unserer Aktivitäten mit unseren Industriekunden, öffentlichen Auftraggebern sowie den Kunden aus der Immobilienwirtschaft in Deutschland bilden unter anderem das Contracting Geschäft sowie die ganzheitliche Beratung und Projektentwicklung, mit denen neue Kundenpotenziale erschlossen werden können. Die EnBW CG ist einer der führenden Contracting Anbieter und ist im deutschen Markt fest etabliert.

Durch die Klimaschutzziele und die daraus resultierenden regulatorischen Entwicklungen (z. B. CO 2 -Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz) fokussieren die B2B-Kunden Strategien zur klimaneutralen Produktion bzw. zur Klimaneutralität der Standorte. Eine verstärke Nachfrage bei Industriekunden ist festzustellen. Durch unsere effizienten und CO 2 -armen bzw. -freien Versorgungslösungen sehen wir hier Potenzial und weitere Wachstumsmöglichkeiten. Konkrete Wachstumschancen sehen wir mit dem eingeführten Onsite PPA-Modell.

3.3 Prognosebericht

3.3.1 Erwartete Entwicklung des Marktumfelds und des Vertriebsgeschäfts

Für das kommende Geschäftsjahr steht für uns im Wesentlichen das Geschäft im Bereich Contracting im Mittelpunkt. Hier gehen wir von einem weiterhin bewegten und mit Unsicherheiten behafteten rechtlichen und energiepolitischen Umfeld aus. Die verlässliche und stabile Abwicklung des restlichen Commodity Geschäfts rückt aufgrund der deutlich reduzierten Vertrags- und Absatzzahlen deutlich in den Hintergrund, wird aber nach wie vor uneingeschränkt gewährleistet.

Wir erwarten eine konstante bis steigende Nachfrage nach Energiedienstleistungen, sowie regulierungsopportunistische Möglichkeiten, das Geschäft voranzutreiben. Dies gilt sowohl bei Industrie- und Gewerbekunden, deren Bedarf an energieeffizienten, CO 2 -freien und CO 2 -armen Versorgungsanlagen steigt, als auch bei Kommunen und in der Immobilienwirtschaft, für die u.a. die Erhöhung der Gebäudeeffizienz im Vordergrund steht.

Die wirtschaftliche Entwicklung des von der EnBW CG bearbeiteten Contracting- und B2B-Marktes wird aufgrund der Unsicherheit bei den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der andauernden Kriegssituation beeinflusst. Konkrete Auswirkungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht detailliert vorhersagen. Risiken resultieren aus einer rezessionsbedingten Leistungs- und Mengenreduktion bei Contractingkunden, die sich negativ auf den Umsatz auswirken, der über den Arbeitspreis (je nach Vertragskonstellation) auch eine negative Ergebniswirkung haben kann. Aufgrund von in Verträgen hinterlegten Preisgleitformeln bei den abrechenbaren Arbeitspreisen können sich bei reduzierten Preisindizes (z.B. Heizöl-HEL) negative Ergebniseffekte ergeben. Materialengpässe können sich negativ auf Inbetriebnahme-Termine auswirken. Veränderungen im Zinsumfeld lassen Kunden bei Vertragsabschlüssen zögern. Chancen ergeben sich aus dem Umsetzungsdruck von Klimaschutzmaßnahmen bei potenziellen Kunden, sowie im Kontext von Versorgungssicherheit bei Eigenerzeugung. Die EnBW CG erwartet aufgrund der Leistungsreduktion bei B2B-Stromkunden mäßig geringere Umsätze sowie energetische Long-Positionen, die gegebenenfalls mit negativen Mark to Market mit ebenfalls möglicher mäßig negativer Ergebniswirkung abverkauft werden müssen. Es sind auch aufgrund der eventuellen Veränderung der wirtschaftlichen Lage höhere Zahlungsausfälle insbesondere bei den Industriekunden denkbar. EnBW CG kann in der aktuellen Situation die Wirkung möglicher und/oder notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und der Gesellschaft auf die Ergebnisentwicklung nicht belastbar vorhersagen.

3.3.2 Erwartete Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen

Im Contracting ist im adjusted EBITDA trotz höherer Gasbezugskosten aufgrund steigender Wärmeerlöse mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Effekte aus Änderungen im Bilanzierungsstandard IFRS 16 und der daraus resultierenden Zunahme der als Finance-Lease klassifizierten Projekte führen zu rückläufigen Ergebnisbeiträgen.

In 2024 rechnen wir im Rahmen einer stabilen Belieferung der letzten, wenigen, langlaufenden Verträge des Commodity Geschäfts unter der Annahme eines temperaturbezogenen Normaljahres mit einer stabilen Stromabsatzentwicklung auf Vorjahresniveau. Auf Basis der Absatzerwartung im Commodity Vertrieb erwarten wir allerdings für 2024 aufgrund der rückläufigen Energiebezugskosten einen Rückgang der Umsatzerlöse sowie der korrespondierenden energiewirtschaftlichen Kosten.

Im Bereich Contracting werden die Ergebnisbeiträge aufgrund der oben beschriebenen Effekte im Jahr 2024 positiv (EBITDA) bzw. weniger negativ (EBIT) ausfallen. Im Commodity Vertrieb werden die Ergebnisgrößen operatives EBITDA, adjusted EBITDA nach IFRS, adjusted EBIT nach IFRS sowie das IFRS-Jahresergebnis in 2024 auf Vorjahresniveau erwartet.

4 Entflechtung gemäß § 6b EnWG

Die Gesellschaft ist i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG verbunden zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors aus. Diese Tätigkeiten umfassen den Vertrieb von Strom, Gas, Nutzenergie und Dienstleistungen an Sondervertragskunden in Deutschland mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Für die verschiedenen Tätigkeiten werden im Rechnungswesen getrennte Konten geführt. Ein Tätigkeitsabschluss war nicht zu erstellen.

 

Stuttgart, 25. Juni 2024

Geschäftsführung

Andreas Hockun

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die EnBW Contracting GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EnBW Contracting GmbH, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EnBW Contracting GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Stuttgart, 27. Juni 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer

Jahn, Wirtschaftsprüfer

Feststellung Jahresabschluss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.07.2024

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