edelchic GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georgios Kosmidis seit 24.4.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
H********** W***** | 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kouro GmbHLangenhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanzscroll
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Anhang zum 31. Dezember 2023
Langenhagen 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Kouro GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften für "kleine" Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt-kostenverfahren aufgestellt; Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Beträge. Die Nutzungsdauer der Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden linear abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils mindestens EUR 250,00 betragen, jedoch EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr aktiviert und dann gemäß § 6 Abs.2 EStG voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gem. § 253 HGB grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet. Verbindlichkeiten werden mit ihren Nennwerten oder den höheren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. 3. Bilanzerläuterungen Die Aufgliederung der einzelnen Anlagegüter ist aus dem der Bilanz beigefügten Anlagespiegel zu ersehen. Die übrigen Aktivposten sind aus der Bilanz zu ersehen. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000; davon EUR 12.500 nicht eingeforderte ausstehende Einlagen. Die Zusammensetzung der Rückstellungen ergibt sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanzgliederung zu ersehen. Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zusammensetzung der einzelnen Positionen ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. 5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft verfügt nicht über Grundbesitz. 6. Überschuldung Die Geschäftsführung als zuständiges Organ wurde darauf hingewiesen, dass eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. Gleichzeitig erklärte die Geschäftsführung, ungeachtet der o. g. bilanziellen Überschuldung, dass sie von einer positiven Fortführung der Gesellschaft ausgeht. Der Steuerberater wurde angewiesen, in der Bilanz die Fortführungswerte anzusetzen.
Langenhagen, den 23.02.2026 Georgios Kosmidis Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.2.2026. |
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