Soller
GmbH
Geisenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
707.897,83 |
704.898,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.511,50 |
8.191,50 |
| II.
Sachanlagen |
52.578,08 |
44.898,58 |
| III.
Finanzanlagen |
651.808,25 |
651.808,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.767.809,74 |
1.764.655,77 |
| I.
Vorräte |
1.354.166,00 |
1.228.747,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
410.570,37 |
476.111,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.286,00 |
34.286,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.073,37 |
59.796,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.727,00 |
3.096,00 |
| Aktiva |
2.480.434,57 |
2.472.650,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
598.920,84 |
507.023,51 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
494.241,22 |
457.045,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
91.897,33 |
37.196,20 |
| B.
Rückstellungen |
31.940,42 |
19.366,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.849.573,31 |
1.946.259,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.591.749,13 |
1.629.625,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
257.824,18 |
316.634,57 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
198.468,31 |
202.543,11 |
| Passiva |
2.480.434,57 |
2.472.650,10 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft ist eingetragen im Registergericht
Ingolstadt unter
HRB 179 330.
Sitz der Gesellschaft ist Geisenfeld.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Forderungen gegen den langjährigen
Fertigungspartner Kovo Kaznejov s.r.o. wurden aufgerechnet
mit der Übernahme von im Wege der Kapitalerhöhung
neu gebildetem Stammkapital. Die Soller GmbH ist damit zu
99% am Stammkapital des Partnerbetriebes beteiligt.
Die Unternehmen sind verbunden i.S.v. § 271
Abs.2 HGB. Aufgrund der größenabhängigen
Befreiungen nach § 293 HGB besteht keine Verpflichtung
zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen, erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechen den
steuerlichen Abschreibungen.
Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten maximal
EUR 800,00 betragen (geringwertige Anlagegüter),
werden im Zeitpunkt der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. -
soweit erforderlich - mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt. Zinsen auf Fremdkapital wurden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Die Bewertung der Bankguthaben und
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zu Nominalwerten.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr existierten am Bilanzstichtag nicht.
Bei Bildung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Alle übrigen Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen wurden anhand von Saldenlisten
nachgewiesen.
Die notwendigen Angaben zu Zusammensetzung und
Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sind in
der Bilanz abgesetzt ausgewiesen soweit nach § 268
Abs. 4 und 5 HGB erforderlich.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 a) HGB)
beträgt 198.544,44 € (Vorjahr: 257.354,83
€).
Eine Pensionsrückstellung war zum Bilanzstichtag
nicht vereinbart.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 12,5 Arbeitnehmer.
Soller Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geisenfeld, den 06.
März 2024
gez
Gerhard Soller, Geschäftsführer
gez.
Harald Soller, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2024
festgestellt.
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