Kunsthandel
Heymann GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.582,32 |
40.899,32 |
| I.
Sachanlagen |
40.582,32 |
40.899,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.355,33 |
123.263,35 |
| I.
Vorräte |
95.157,57 |
82.376,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.652,31 |
11.874,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.545,45 |
29.012,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.713,16 |
1.889,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
95.466,65 |
67.773,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
258.117,46 |
233.825,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
93.338,01 |
89.519,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.693,23 |
3.818,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-95.466,65 |
-67.773,42 |
| B.
Rückstellungen |
196.066,00 |
149.228,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.051,46 |
84.597,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
258.117,46 |
233.825,91 |
Anhang
Heymann GmbH, Darmstadt
Anhang 2010
I
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253
IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III Angaben
zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
·
durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine
Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
·
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0 % nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
·
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 15.501. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch
gemacht.
Die
sonstigen
Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf
die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und
Jahresabschlusskosten.
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
34.051,46 eine Restlaufzeit von einem Jahr (§ 268 V 1
HGB). Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 haben
eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1b
HGB).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 42.113,00 (Vorjahr:
T€ 59).
IV. Sonstige
Pflichtangaben
Geschäftsführer
Manfred Heymann
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust von € 121.031,24 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Darmstadt, 18. November 2011
Geschäftsführer
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