Boston
MedTech Advisors Europe GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
192,00 |
257,00 |
| I.
Sachanlagen |
192,00 |
257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.558,22 |
39.106,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.512,75 |
6.262,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.045,47 |
32.844,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.750,22 |
39.363,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.832,59 |
31.835,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.835,22 |
20.395,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.997,37 |
-13.560,57 |
| B.
Rückstellungen |
2.804,00 |
1.760,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.113,63 |
5.768,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.113,63 |
5.768,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.750,22 |
39.363,66 |
Anhang
1. Ansatz- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in
Verbindung mit §§ 242 und 264 HGB und §
8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bestimmungen der §§ 252-256 des
Handelsgesetzbuches.
Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages ausgewiesen, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geboten ist und
entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
In der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
gegenüber dem Vorjahr keine grundsätzlichen
Veränderungen vorgenommen worden.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlust-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einzelheiten sind aus dem beigefügten
Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung zu entnehmen.
2. Bestandsnachweise
c) Die Bestände an Forderungen sind durch eine
Debitorenliste sowie durch Kontoauszüge der Banken
nach gewiesen.
d) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich.
e) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
f) Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Prof. Dr. Michael
Imhoff sind durch einen entsprechenden Darlehensvertrag
sowie dessen Abrechnung belegt.
3. Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine
Bewertungsgrundsätze beachtet worden.
a) Bilanzklarheit
b) Bilanzwahrheit
c) Bilanzvollständigkeit
d) Bilanzidentität
e) Bilanzkontinuität
f) Prinzip der Vorsicht
g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prinzip)
h) Einzelbewertung
i) Periodenabgrenzung
4. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften gem. §§ 265 und 266
HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, §
275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge ausgewiesen.
5. Zusatzangaben zur Bilanz
a) Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit ist durch Steuern vom
Einkommen und Ertrag nicht belastet.
b) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Prof. Dr. Michael
Imhoff besteht die nachfolgenden Verpflichtung:
Darlehensverbindlichkeit Prof. Dr. Michael
Imhoff
2.451,12 €
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.451,12 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.570,11 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2012 festgestellt.
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