EXAMCERT Deutschland GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Schmid-Krueger seit 18.12.2020 | Direktor |
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Examcert LimitedWismarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der Examcert Limited (HR Amtsgericht Schwerin, HRB 10777) A. Allgemeine Angaben Die Limited ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. In der Darstellung des Jahresabschlusses ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. Im Berichtsjahr war Herr Ralf Kunow zum Geschäftsführer bestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Sachanlagevermögen ist mit fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Abnutzung wird durch planmäßige lineare Abschreibung oder durch degressive Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Rechnung getragen. Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wurde die Jahresabschreibung monatsgenau ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten fällige Umsatzsteuer, es wird die Ist-Versteuerung angewendet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Gegenüber dem Gesellschafter Kunow bestand eine verzinsliche Verbindlichkeit in Höhe von € 3.835,90. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht. Latente Steuern sind nicht ausgewiesen, da kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn besteht. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nicht zu berücksichtigen. Der Verlust wird auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der gesonderten Anlage. Schwerin, den 23.07.2012 ___________gez. Ralf Kunow, Geschäftsführer____
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.07.2012 |
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