Asella
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.618,00 |
27.627,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.618,00 |
27.627,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.921,97 |
108.664,75 |
| I.
Vorräte |
4.706,00 |
20.168,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.213,49 |
86.473,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
868,64 |
1.017,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2,48 |
2.023,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.546,22 |
3.170,44 |
| D.
Aktive latente Steuern |
20.630,00 |
6.810,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.133,02 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.849,21 |
146.272,19 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
18.622,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnrücklagen |
6.790,00 |
6.810,00 |
| III.
Verlustvortrag |
969,49 |
10.877,71 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
36.735,82 |
-9.908,22 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.133,02 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.722,00 |
8.553,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.127,21 |
119.096,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.400,31 |
110.769,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.849,21 |
146.272,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
A. Allgemeine Angaben
I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs.1 HGB.
II. Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich
für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den
Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung
werden wahrgenommen.
Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289
HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im
Geschäftsjahr 2011 verzichtet.
III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Darlehens-forderungen und
-verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
auszuweisen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit
steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung
wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit
der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( §
5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung bewertet.
Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch
Einführung des HGB, in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009,
wurde von den gesetzlich zulässigen
Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3,
Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.
Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der
Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung des BILMOG ab
2010 können sich Änderungen der Darstellung und
der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt
vergleichbar (Art. 67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1
Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).
Aktivposten
2. Sachanlagen
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten,
ggf. vermindert um obligatorische
(planmäßige) oder
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände ist auf der Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an
die steuerlichen Afa-Tabellen, geschätzt, wobei die
jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der linearen
Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens ist im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung ein Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a
EStG), wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag
(§ 9b Abs. 1 EStG), den Wert für das einzelne
Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro
übersteigt. Der Sammelposten wird im Jahr der
Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Zugänge der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens - mit einem Wert bis zu 150 Euro -
werden - in Übereinstimmung mit den ertragsteuerlichen
Vorschriften - in voller Höhe sofort als
Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2
EStG).
Umlaufvermögen
3. Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
die bezogenen Waren sind mit dem beizulegenden Wert,
nach Beschaffungsmarktorientierten
Grundsätzen, zu Anschaffungskosten i.S. von
§ 255 Abs. 1 HGB n.F. bewertet, höchstens mit den
Wiederbeschaffungskosten.
4. Die
in Arbeit befindlichen und fertigen Aufträge
sind nach Absatzmarkt orientierten Kriterien, unter
Beachtung der verlustfreien Bewertung, mit dem
beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4
HGB).
Die Bestimmung des beizulegenden Wertes erfolgt nach
Absatzmarktorientierten Grundsätzen nach dem Prinzip
der verlustfreien Bewertung.
Die Bewertung erfolgt durch retrograde Wertermittlung
entsprechend dem Stand der Fertigstellung zum
Bewertungsstichtag.
5.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch
höchstens mit dem beizulegenden Wert
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und
Leistungen sind angemessen berücksichtigt.
Es wurden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung
des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitanteilig
abgegrenzt.
8. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer wird nach § 274 HGB n.F. ein Aktiv-
Passiv-posten gebildet.
In den Aktivposten sind auch steuerliche
Verlustvorträge einbezogen (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB
n.F.).
Passivposten
9. Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
11
. Das
Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr
2011 im einzelnen wie folgt entwickelt: -keine
Pflichtangabe-
12
. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die in den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert, jedoch höchstens mit
dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) und um die
gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von
0,00 EUR , sowie die gebildete Einzelwertberichtigung
in Höhe von 8.823,53 EUR gekürzt.
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltene unverzinsliche Forderung in Höhe von
1.231,39 € ist mit dem beizulegenden Wert in Höhe
von 1.082,44 € angesetzt und mit 5,5 % p.a. abgezinst.
13. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
für Kosten der Kfz-Steuern und
Geschäftsversicherungen 2012, das Reklameschild sowie
die Werbeanzeige.
14. Gewinnrücklage aus steuerlichen
Verlustvorträgen:
Die aktiven latenten Steuern aus steuerlichen
Verlustvorträgen zum 1.1.2010 werden gem. § 274
Abs. 1 Satz 4 HGB der Gewinrücklage zugeführt und
im laufenden Jahr teilweise aufgelöst.
15. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach
ungewisse Verbindlichkeiten für Aufwendungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen
Kalenderjahres, für Gewährleistungen und
Berufsgenossenschaft.
16. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1b HGB, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
betragen zum Bilanzstichtag 14.488,89 €.
Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der
Lieferanten.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den
Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden
Übersicht entnehmen.: -keine Pflichtangabe-
17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht unter den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt
vorhanden.: -keine Pflichtangabe-
18. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen
gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB
- keine -
D. Sonstige Angaben
19. Gewinnverwendung: -keine Pflichtangabe-
20. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181
BGB befreite Geschäftsführer sind Herr Andrea
Asella, Karlsruhe und Frau Bianca Asella, Niederlauterbach.
21.Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter Andrea
Asella kurzfristige Darlehen in Höhe von 9.931,86
€ gewährt, sowie 14.477,08 € erhalten.
Die Darlehen werden 2011 mit 3 % p.a. verzinst. Die
Darlehen sind unbefristet und ungesichert.
22.Die Forderungen und Verbindlichkeiten stellen
gleichzeitig Gesellschafter-forderungen und
-verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG dar.
Sie sind unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen und unter den
Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
23.Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach
§ 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr
durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
76185 Karlsruhe, den 25.03.2013
Asella GmbH Karlsruhe
Andrea Asella, Bianca Asella
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2012 festgestellt.
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