Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 31520
Vorher
Asella Malerarbeiten GmbH
Eingetragen
6.11.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Holz- und Bautenschutz sowie weitere mit der Erhaltung von Bausubstanz erforderlichen Maßnahmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Bianca Asella
seit 6.6.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bianca Asella
F-67630 Niederlauterbach
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Asella GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 21.618,00 27.627,00
I. Sachanlagen 21.618,00 27.627,00
B. Umlaufvermögen 29.921,97 108.664,75
I. Vorräte 4.706,00 20.168,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.213,49 86.473,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 868,64 1.017,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2,48 2.023,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.546,22 3.170,44
D. Aktive latente Steuern 20.630,00 6.810,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.133,02 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.849,21 146.272,19

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 18.622,80
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
II. Gewinnrücklagen 6.790,00 6.810,00
III. Verlustvortrag 969,49 10.877,71
IV. Jahresfehlbetrag 36.735,82 -9.908,22
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 18.133,02 0,00
B. Rückstellungen 9.722,00 8.553,00
C. Verbindlichkeiten 82.127,21 119.096,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 77.400,31 110.769,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.849,21 146.272,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2011



A. Allgemeine Angaben

I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB.

II.  Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss  wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen.
Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289 HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr 2011 verzichtet.

III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Darlehens-forderungen und -verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern auszuweisen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch Einführung des HGB, in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009, wurde von den gesetzlich zulässigen Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3, Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.


Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung  des BILMOG ab 2010 können sich Änderungen der Darstellung und der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt vergleichbar (Art. 67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1 Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).

Aktivposten
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
ggf. vermindert um obligatorische  (planmäßige) oder außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände ist auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen, geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a EStG), wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), den Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigt. Der Sammelposten wird im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Zugänge der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - mit einem Wert bis zu 150 Euro - werden - in Übereinstimmung mit den ertragsteuerlichen Vorschriften  - in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2 EStG).     

Umlaufvermögen
3. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die bezogenen Waren sind mit dem beizulegenden Wert, nach Beschaffungsmarktorientierten
Grundsätzen, zu Anschaffungskosten i.S. von § 255 Abs. 1 HGB n.F. bewertet, höchstens mit den Wiederbeschaffungskosten.

4. Die in Arbeit befindlichen und fertigen Aufträge sind nach Absatzmarkt orientierten Kriterien, unter Beachtung der verlustfreien Bewertung, mit dem beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Bestimmung des beizulegenden Wertes erfolgt nach Absatzmarktorientierten Grundsätzen nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung. 
Die Bewertung erfolgt durch retrograde Wertermittlung entsprechend dem Stand der Fertigstellung zum Bewertungsstichtag.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen berücksichtigt.
Es wurden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitanteilig abgegrenzt.

8. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wird nach § 274 HGB n.F. ein Aktiv- Passiv-posten gebildet.
In den Aktivposten sind auch steuerliche Verlustvorträge einbezogen (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB n.F.).

Passivposten
9. Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz
11 . Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2011 im einzelnen wie folgt entwickelt: -keine Pflichtangabe-

12 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) und um die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,00  EUR , sowie die gebildete Einzelwertberichtigung in Höhe von  8.823,53 EUR gekürzt.
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene unverzinsliche Forderung in Höhe von 1.231,39 € ist mit dem beizulegenden Wert in Höhe von 1.082,44 € angesetzt und mit 5,5 % p.a. abgezinst.

13.  Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Vorauszahlungen für künftige Zeiträume für Kosten der Kfz-Steuern und Geschäftsversicherungen 2012, das Reklameschild sowie die Werbeanzeige.

14. Gewinnrücklage aus steuerlichen Verlustvorträgen:
Die aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen zum 1.1.2010 werden gem. § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB der Gewinrücklage zugeführt und im laufenden Jahr teilweise aufgelöst.

15. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Kalenderjahres, für Gewährleistungen und Berufsgenossenschaft.

16. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 14.488,89 €.
Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der Lieferanten.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen.: -keine Pflichtangabe-

17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt vorhanden.: -keine Pflichtangabe-

18. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB
- keine -

D. Sonstige Angaben
19. Gewinnverwendung: -keine Pflichtangabe-

20. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181 BGB befreite Geschäftsführer sind Herr Andrea Asella, Karlsruhe und Frau Bianca Asella, Niederlauterbach.

21.Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter Andrea Asella kurzfristige Darlehen in Höhe von 9.931,86 € gewährt, sowie 14.477,08 € erhalten.
Die Darlehen werden 2011 mit 3 % p.a. verzinst. Die Darlehen sind unbefristet und ungesichert.

22.Die Forderungen und Verbindlichkeiten stellen gleichzeitig Gesellschafter-forderungen und -verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG dar.
Sie sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen und unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.

23.Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB

76185 Karlsruhe, den 25.03.2013
Asella GmbH Karlsruhe
Andrea Asella, Bianca Asella


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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