Roßbach GmbH
Neuwieder Straße 56, 56566 Neuwied, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea, geb. Roßbach Hofschulz seit 4.11.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% | |
| 35.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roßbach GmbHNeuwied, Stadtteil EngersJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Wegen dem Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG wurde die Stetigkeit in Teilbereichen in zulässiger Weise durchbrochen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII EGHGB nicht angepasst. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ausgehend von den Werten der Vorjahresbilanz zum 30. September 2010 wurden zum 1. Oktober 2011 Werte nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften (BilMoG) zutreffend ermittelt. Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden in zulässiger Weise ausgeübt. Übergangsregelungen nach Art. 66 EGHGB wurden gesetzeskonform in Anspruch genommen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung nach dem Going concern-Grundsatz. Neben bestehenden stillen Reserven im Anlage- und Umlaufvermögen erklärte die Gesellschafterin einen qualifizierten Rangrücktritt hinsichtlich Ihrer Forderungen in Höhe von bis zu 135 TEUR. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist demzufolge nicht gegeben. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Vorräte Die Vorräte wurden nach Aussage der Geschäftsführung zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Der Rückdeckungsanspruch zur betrieblichen Pensionsverpflichtung wird mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital angesetzt und nach § 246 Abs. 2 HGB mit den bestehenden Pensionsverpflichtungen saldiert. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Für die erteilten Pensionszusagen an die Gesellschafterinnen wurden Rückstellungen gebildet. Den Bewertungen liegen versicherungsmathematische Gutachten auf Basis der "Richttafeln 2005 G" zugrunde. Die Gesellschaft hat die Pensionsverpflichtungen gegenüber Frau Claudia Roßbach-Thewalt und Frau Andrea Hofschulz durch Abschluss von Versicherungsverträgen rückgedeckt. Die Pensionsrückstellung für Frau Edelgard Roßbach wurde nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Der Anpassungsbetrag zum 1. Oktober 2010 zur Umstellung der Bewertung nach dem Teilwertverfahren nach den Vorschriften des BilMoG beträgt € 10.395,04. Der im Zuge der Erstanwendung des BilMoG verrechnete Betrag beläuft sich zum 1. Oktober 2010 auf € 10.395,04. Die Pensionsrückstellung für Frau Claudia Roßbach-Thewalt und Frau Andrea Hofschulz wurden nach der Project Unit Credit Methode (PUC) ermittelt. Der Anpassungsbetrag zum 1. Oktober 2010 zur Umstellung der Bewertung auf das PUC-Verfahren nach den Vorschriften des BilMoG beträgt € - 8.263,72. Zweckvermögen (Rückdeckungsversicherung) wurde im Berichtsjahr in Höhe von € 49.512,98 verrechnet. Der im Zuge der Erstanwendung des BilMoG verrechnete Betrag beläuft sich zum 1. Oktober 2010 auf € - 8.263,72. III. Angaben zur BilanzForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 5.778,28. Verbindlichkeiten / Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Im Übrigen hat die Gesellschaft ihren Gläubigern - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - keine besonderen Sicherheiten gewährt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um die laufenden Verrechnungskonten, um das Darlehen von Frau Andrea Hofschulz sowie um das Darlehen von Frau Edelgard Roßbach (das laut Rangrücktritterklärung nicht verzinst wird). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 110.631,02 und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 178.316,41. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 57.145,79 soll zunächst auf neue Rechnung vortragen werden. Diese Handhabung bedarf noch der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. V. Sonstige AngabenGeschäftsführung: Frau Edelgard Roßbach, Frau Claudia Roßbach-Thewalt und Frau Andrea Hofschulz. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. VI. Angaben gem. § 42 III GmbHGDie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 110.631,02 (Vorjahr: T€ 86). |
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