Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Moduloc System Entwicklung GmbHLiquidiert
Schulte-Heuthaus-Straße 45, 44379 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Poslad seit 23.5.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
P*** R******* H**** G****** | 20.00% |
J**** J***** O**** | 20.00% |
G**** X** L** | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
4 von 5 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Moduloc System Entwicklung GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Moduloc System Entwicklung GmbH Unternehmung wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Hiernach haben gem. § 264 Abs. 1 HGB die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss im Sinne des § 242 HGB um einen Anhang i.S. der §§ 284, 285 HGB zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei Aufstellung der Bilanz wurde die Darstellung des Jahresergebnisses gem. § 268 Abs. 1 HGB nach vollständiger Verwendung gewählt. Bei Erstellung des vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses konnten sowohl die steuerlichen als auch die handelsrechtlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften berücksichtigt werden, da keine zwingenden Wertabweichungen im Betriebsvermögen zwischen Handels- und Steuerrecht vorhanden sind. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Moduloc System Entwicklung GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Bei der Bewertung des Vorratsvermögens wurden keine Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 HGB in Anspruch genommen. Es wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB angewandt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 150,--- Euro als geringstwertige Vermögenswerte wurden sofort als Aufwand verbucht. GWG im Werte zwischen 150,-- Euro und 1.000,-- Euro wurden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear gem. § 6 Abs. 2 a EStG abgeschrieben. Nachfolgende Veräußerungen, Entnahmen oder Wertminderungen dieses Sammelpostens bleiben ohne Auswirkungen auf den Sammelposten. Aufgrund des handelsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatzes ist auch handelsrechtlich die Bildung eines Sammelpostens unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten gem. § 252 Abs. 2 HGB unter Abweichung von § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB vertretbar und führt zu keiner zwingenden Abweichung in der Bilanzierung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Unterzeichnung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss ist gem. § 264 Abs. 1 S. 2 HGB vom gesetzlichen Vertreter aufzustellen. Gem. § 245 S. 1 HGB ist dieser vom Kaufmann zu unterzeichnen, die Berichtsfirma als juristische Person wird hierbei vertreten (§35 GmbHG) durch ihren/ihre Geschäftsführer (§ 6 GmbHG). Gem. § 242 i.V.m. § 264 HGB umfasst dieser Jahresabschluss - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang.
Dortmund, 08. Juli 2010 Renate Möller, Geschäftsführerin |
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