ABC
Autoglas Express GmbH
Homburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.233,00 |
5.264,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.232,00 |
5.263,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.937,16 |
50.093,49 |
| I.
Vorräte |
24.140,89 |
33.852,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.923,90 |
14.541,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
872,37 |
1.699,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
468,00 |
1.121,25 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.826,32 |
2.616,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.464,48 |
59.095,44 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.700,00 |
30.700,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.316,70 |
32.822,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.209,62 |
494,15 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.826,32 |
2.616,70 |
| B.
Rückstellungen |
2.818,00 |
5.440,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.646,48 |
53.655,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.646,48 |
53.655,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.464,48 |
59.095,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der ABC Autoglas Express GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung in Verbindung
mit den Grundsätzen des aktuell geltenden BilMoG
erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Der Jahresabschluss umfasst das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2017.
Die Zukäufe zum Anlagevermögen sind dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Bericht als Anlage
beigefügt ist.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliede-
rungsschema nach § 266 HGB, Drittes Buch, unter
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen.
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
handelsrechtlich und steuerrechtlich übereinstimmend
behandelt worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 01.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände
werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch
degressiv abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen
niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Homburg, den 20.03.2019
Gez. Barth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2019 festgestellt.
|