Stammdaten

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Amtsgericht Bonn HRB 25430
Vorher
Reproplan Reprografie Werkstätten Bonn GmbHReproplan Bonn GmbH
Eingetragen
11.6.2002
Branche
Großhandel mit FlachglasBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
reprografische Dienstleistungen und der Handel mit Lichtpauspapieren, Papier- und Zeichenbedarf, reprografischer Maschinen und Geräten

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

reproplan Bonn GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 21.951,00 33.181,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.474,00 2.622,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.474,00 2.622,00
II. Sachanlagen 20.477,00 30.559,00
1. technische Anlagen und Maschinen 20.470,00 30.550,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7,00 9,00
B. Umlaufvermögen 353.415,45 417.985,86
I. Vorräte 13.644,18 13.608,84
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 13.644,18 13.608,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 187.024,25 306.853,90
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.520,88 74.146,99
2. sonstige Vermögensgegenstände 127.503,37 232.706,91
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 48.000,00 50.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 152.747,02 97.523,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.689,44 1.502,62
Summe Aktiva 377.055,89 452.669,48

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 337.554,31 405.516,48
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 279.951,89 352.978,59
III. Jahresüberschuss 32.037,83 26.973,30
B. Rückstellungen 13.273,33 9.631,86
1. Steuerrückstellungen 2.413,33 5.181,86
2. sonstige Rückstellungen 10.860,00 4.450,00
C. Verbindlichkeiten 26.228,25 37.521,14
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.892,29 30.532,08
2. sonstige Verbindlichkeiten 12.335,96 6.989,06
davon aus Steuern 10.751,08 4.022,22
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 674,31 796,53
Summe Passiva 377.055,89 452.669,48

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Auswirkungen des BilMoG haben sich nicht ergeben.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages notwendig ist.

Die Steuerrückstellungen, falls angefallen, beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das Stammkapital beträgt € 25.564,59 und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Kosten für die Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellungen und für bis zum Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub, sowie Erfüllung der Aufbewahrungspflichten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 12.335,96

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 10.751,08

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 674,31

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

D.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Joas Dieter Kaufmann einzelvertretungsberechtigt, von § 181 BGB befreit

E. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.

F. Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse

Dieter Joas

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2017.

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