Ilstone
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50,00 |
50,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
457,34 |
2.306,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
394,43 |
1,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62,91 |
2.305,43 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.092,38 |
3.452,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.599,72 |
5.809,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
48.780,95 |
40.800,95 |
| III.
Verlustvortrag |
69.303,47 |
50.510,96 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.619,86 |
18.792,51 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.092,38 |
3.452,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.850,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.749,72 |
4.309,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.599,72 |
5.809,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der II stone GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.599,72
(Vorjahr: Euro 4.309,28).
Verlustvortrag
In den Bilanz2010 wurde ein Verlustvortrag von Euro
-69.303,47 einbezogen.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz
bilanzieller Überschuldung nach dem Going Concern
Grundsatz.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
nicht gedeckten Fehlbetrag aus, welcher der
Unternehmensfortführung laut Unternehmensleitung nicht
entgegen steht.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält freiwillige
Zahlungen in das Eigenkapital gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4
HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Prof. Dr. Johannes
Blanke-Bohne
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ausgeübter Beruf:
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Ingenieur
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Bochum, 16.12.2011
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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