Petzold
Handelsgesellschaft mbH
Glashütte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.661,00 |
97.779,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.328,00 |
5.932,00 |
| II.
Sachanlagen |
111.333,00 |
91.847,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.855.385,69 |
2.332.823,23 |
| I.
Vorräte |
1.333.212,32 |
1.785.072,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
460.477,48 |
508.110,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.695,89 |
39.639,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.906,32 |
15.665,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.005.953,01 |
2.446.268,02 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
168.056,10 |
377.729,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
277.729,60 |
225.952,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
209.673,50 |
-51.777,51 |
| B.
Rückstellungen |
185.540,54 |
318.029,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.652.356,37 |
1.750.509,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.005.953,01 |
2.446.268,02 |
Anhang
A. Allgemeines Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des §
250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und an dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Steffen Petzold geführt.
Glashütte, den 18.06.2013
Der Geschäftsführer
gez. Steffen Petzold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2013 festgestellt.
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