Autohaus
Winkel GmbH
Guben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.183,00 |
27.532,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.181,00 |
27.530,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
272.685,58 |
294.574,72 |
| I.
Vorräte |
164.067,47 |
193.868,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.723,83 |
88.249,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.894,28 |
12.457,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
867,00 |
286,64 |
| Aktiva |
300.735,58 |
322.393,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.705,40 |
33.165,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
8.140,81 |
7.600,76 |
| davon
Gewinnvortrag |
7.600,76 |
7.487,75 |
| B.
Rückstellungen |
418,20 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.611,98 |
285.528,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
131.611,98 |
176.416,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
135.000,00 |
109.111,80 |
| Passiva |
300.735,58 |
322.393,36 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
3. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
4. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
5. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HBG wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
2. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
€ werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
7. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
durchgeführt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D .
Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane und
Geschäftsführergehalt
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Frau
Petra Winkel geführt.
Guben, den 27.11.2024
gez.
Petra Winkel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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