PHOENIX Handels GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Häseker seit 17.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOLUMBUS Personal Management GmbHBaesweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 20201. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Gegenstand des Unternehmens/ Geschäftsfelder Die Tätigkeit des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Überlassung und Vermittlung von kaufmännischen, gewerblichen und technischen Arbeitskräften in Bayern. Daneben werden noch Site-Managed Services (Auftragsbetreuung und Unterstützung beim Kundenunternehmen vor Ort) angeboten. Dies geschieht an vier Standorten. Neben der Hauptgeschäftsstelle, Bahnhofstr. 19, 94315 Straubing werden drei weitere Betriebsstätten in Deggendorf, Landshut und Passau betrieben. Sitz der Gesellschaft ist seit Januar 2017 in Baesweiler. Wir wenden den IGZ/ DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeit an. Das Unternehmen ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Niederbayern ist eine wirtschaftlich leistungsstarke Region, die stark durch die Automobilproduktion und die Ansiedlung von Zulieferbetrieben geprägt ist. Jeder zweite Arbeitsplatz in Niederbayern hängt an der Automobilindustrie. Im Geschäftsjahr 2016 wurde die QUIP AG in Baesweiler zu 100 % neuer Gesellschafter der KOLUMBUS Personal Management GmbH. Der bisherige Gesellschafter Oskar Engl ist weiterhin mit dem ab dem 17. Mai 2018 bestellten Mike Degenhart als Geschäftsführer tätig. Der Geschäftsführer und frühere Gesellschafter Anton Schmidbauer hat das Unternehmen zum 31.12.2018 verlassen. Aufgrund der Anpassung an den Abschlusszyklus der QUIP Gruppe vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres hat die Gesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 16. Januar 2017 vom kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr auf das kalenderabweichende Geschäftsjahr der QUIP Gruppe umgestellt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und Bracheneinflüsse Die deutsche Wirtschaft ist Ende 2019 nicht vom Fleck gekommen. Gedämpft wurde die Konjunkturentwicklung den Angaben zufolge zum Jahresende vom Außenhandel. Deutschland führte weniger aus als im dritten Quartal 2019. Die privaten und die staatlichen Konsumausgaben verloren nach einem guten dritten Quartal zum Jahresende an Dynamik. Der Boom am Bau setzte sich hingegen fort. Europas größte Volkswirtschaft war nach Jahren des Booms 2019 in eine Schwächephase geraten, bedingt durch internationale Handelskonflikte und Unsicherheiten bei den Unternehmen. Das bekam vor allem die exportorientierte deutsche Industrie zu spüren. Hinzu kommt der Strukturwandel in der Autoindustrie. Die Automobilindustrie in Deutschland hat aufgrund ihrer Größe und ihrer Verflechtung erhebliche Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Im Jahr 2019 wurden in der Bundesrepublik lediglich rund 4,7 Millionen Pkw gefertigt. Das waren wiederum etwa 500.000 Fahrzeuge weniger als noch im Vorjahr. Die geringe Produktionszahl für 2019 hat nicht nur die deutschen Automobilhersteller, sondern insbesondere auch die Gewerkschaften beunruhigt, da Konzerne wie Volkswagen, BMW oder Daimler ihre Belegschaften deutlich reduzieren wollen. Die Unternehmen betonen jedoch, die Stellenstreichungen über Vorruhestandsregelungen und freiwillige Programme abbilden zu wollen. Folglich spürten das auch die Arbeitnehmerüberlassungsbetriebe. Die Arbeitnehmerüberlassung reagiert frühzeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen und ist daher ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Im Dezember 2019 lag die Zahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer bei 836.000. Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es in Deutschland etwa 895.000 Leiharbeitnehmer - 105.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. (BAA) Der Markt für die Zeitarbeit ist im Jahr 2019 auf 31,1 Milliarden Euro geschrumpft. Im Vorjahr erwirtschafteten die Unternehmen noch 34,4 Milliarden Euro (-9,3%). Unternehmen mit mehrheitlich qualifiziertem Personal verzeichneten mit minus 7,9 Prozent einen geringeren Umsatzverlust als Unternehmen mit mehrheitlich gering qualifizierten Zeitarbeitnehmern (-11,2%) Viele potentielle Aufträge wurden mangels Fachkräften nicht realisiert. Als Hauptursache benennen die Unternehmen unter anderem die schwache Konjunktur in der für die Branche wichtigen Industrie sowie die Höchstüberlassungsdauer. Seit der Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Umsätze nicht so stark zurückgegangen wie im Geschäftsjahr 2019. (Lünendonk) Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft stark. Obwohl die Ausbreitung des Coronavirus die Wirtschaftsleistung im Januar und Februar 2020 nicht wesentlich beeinträchtigte, sind die Auswirkungen der Pandemie bereits für das 1. Quartal 2020 gravierend: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gegenüber dem 4. Quartal 2019 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 2,2 % gesunken. Das war der stärkste Rückgang seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und der zweitstärkste Rückgang seit der deutschen Vereinigung. Im 2. Quartal 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem 1. Quartal 2020 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 10,1 % gesunken. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Er fiel noch deutlich stärker aus als während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise (-4,7 % im 1. Quartal 2009). Unter anderem durfte die Branche Zeitarbeit erstmals für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni 2020 für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009. Die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland ist in der Corona-Krise nochmals drastisch um mehr als 120.000 gesunken. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Demnach waren im Mai 2020 nur noch 624.900 Menschen in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt. Als Ursachen für diese Entwicklung gelten:
Nach einer Tariferhöhung um 1,74% am 1. Oktober 2019 erfolgte ab 1. April 2020 eine erneute Tariferhöhung um 1,91% des Tarifvertrages der Zeitarbeit iGZ-DGB Tarifgemeinschaft. 2.2 Geschäftsverlauf Für das Management stellen die Kennziffern Umsatzerlöse und Ergebnis vor Ergebnisabführung die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar. Die Gesellschaft konnte aufgrund der schwierigen Umstände im Geschäftsjahr 2019/2020 lediglich einen Umsatz von 11.685.925,79 Euro (Vorjahr: 15.317.694,42 Euro) und ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von -330.772,99 Euro (Vorjahr: +301.991,27 Euro) erzielen. Durchschnittlich waren bei KOLUMBUS im Geschäftsjahr 2019/2020 342,75 externe Mitarbeiter und 17,75 Angestellte beschäftigt, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 500,5 externe Mitarbeiter und 19,5 Angestellte. 2.3 Vermögenslage BilanzAktiva
Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 941 TEUR ist auf die infolge der Corona-Pandemie gesunkenen Umsätze zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten die zu zahlenden Beiträge an die Berufsgenossenschaft in Höhe von 157 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen beinhalten ausschließlich die an die Organträgerin Quip Holding GmbH abzuführende Umsatzsteuer. 2.4 Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Ab der Kalenderwoche 12 des Jahres 2020 stellte unser erster Kunde aufgrund der Corona-Pandemie die Produktion ein. Tage darauf wurde von weiteren Kunden die Produktion drastisch nach unten gefahren. Von der Kalenderwoche 12 bis zum Geschäftsjahresende am 30.06.2020 hatten wir durchschnittlich 144 Mitarbeiter dauerhaft in Kurzarbeit. Gegenüber 2018/2019 konnten wir aufgrund der sehr schwierigen, wirtschaftlichen Lage ab Frühjahr 2020 3.631.769 Euro weniger Umsatz generieren. Die Personalaufwandsquote lag im Geschäftsjahr 2019/2020 bei 99,1% (Vorjahr: 89,7%). Während bei Produktionsbetrieben z.B. die Materialkosten bei sinkenden Umsätzen schnell abgebaut werden, sind bei Personaldienstleistern die Lohn- und Gehaltskosten weiter zu zahlen. Die gestiegene Personalaufwandsquote ist auf die Umsatzrückgänge durch eine äußerst schwache bzw. stark rückläufige Auftragslage zurückzuführen. Die KOLUMBUS Personal Management GmbH hat am 18. November 2016 mit der Gesellschafterin Quip AG einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden aufgrund dessen von der QUIP Holding als Organträgerin getragen. 2.5 Finanzlage Die kurzfristigen Forderungen und die liquiden Mittel übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sie finanziert sich ausschließlich aus Eigenmitteln und Verbunddarlehen/Verrechnungskonten der Quip AG. Zum Bilanzstichtag besteht eine Kreditlinie bei der Commerzbank über € 461.850,82. Diese wurde zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Die bei der Quip AG zur Verfügung stehende Kreditlinie in Höhe von TEUR 2.400 wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr, mit Ausnahme der Anrechnung von Bankavalen in Höhe von TEUR 794, nicht in Anspruch genommen. 2.6 Gesamtaussage zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2019/2020 von 18,2 Mio. Euro wurde bei einem Istwert von 11,7 Mio. Euro deutlich verfehlt. Auch beim Ergebnis ergab sich eine erhebliche negative Abweichung. So wurde anstatt des erwarteten Ergebnisses vor Ergebnisabführung von 870 TEuro ein negatives Ergebnis in Höhe von 331 TEuro erreicht. Ursächlich für die Planverfehlung waren die Branchenerschwernisse und die wirtschaftliche Situation infolge der Corona-Pandemie. Den Geschäftsverlauf und die Ertragssituation 2019/2020 beurteilen wir vor diesem Hintergrund als nicht zufriedenstellend. 2.7 Erklärungen zur Unternehmensführung Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wurde die gesetzliche Regelung eingeführt, dass eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und den beiden Ebenen unterhalb der Geschäftsführung festzulegen ist. Liegt der Frauenanteil zur Zeit dieser Festlegung unter 30,0 %, so darf die Zielgröße den bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig ist eine Frist zur Erreichung der Zielgrößen zu bestimmen. Bei der KOLUMBUS Personal Management GmbH besteht kein Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung der KOLUMBUS Personal Management GmbH hat demnach für den Aufsichtsrat keine Zielgröße und keine Frist in Bezug auf den Frauenanteil festgelegt und auch für die Geschäftsführung nicht. Des Weiteren wurden durch die Geschäftsführung noch keine Zielgröße und keine Frist für die beiden darunterliegenden Ebenen festgelegt. 3. Risikobericht
Negative Konjunkturverläufe wirken sich unmittelbar auf den Arbeitsmarkt und folglich sehr schnell auf die Zeitarbeitsbranche aus, Personal wird bei Kundenbetrieben ausgestellt und bei Personaldienstleistern abgemeldet. Ein derartiger nachhaltiger Personalabbau würde bei der Zeitarbeitsbranche ebenfalls die Reduzierung des internen und externen Personals zur Folge haben und so die Umsätze der Branche schwer belasten. Ebenfalls nehmen Änderungen beim Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht Einfluss auf die Inanspruchnahmen und das "Tagesgeschäft" der Personaldienstleister, über mögliche Änderungen und deren Auswirkungen kann nur gemutmaßt werden. Die Zeitarbeit agiert in einem stark regulierten und politisch sowie gesellschaftlich stark im Fokus stehenden Umfeld. Die Regulierungseingriffe der Bundesregierung in die Zeitarbeit hinsichtlich der gesetzlichen und tariflichen Regelungen, die eingeführt wurden, führten zu einer Verteuerung der Arbeitnehmerüberlassung und zu einem hohen administrativen Aufwand für die Zeitarbeitsunternehmen. Die permanenten Tarifanpassungen wie auch die gesetzlichen Regelungen verteuern die Arbeitnehmerüberlassung in dem Maße, dass kleinere Unternehmen mit der Preisgestaltung nicht mehr einverstanden sind und für sie die Zeitarbeit finanziell uninteressant ist bzw. geworden ist.
Die Coronakrise trifft die Zeitarbeitsbranche hart. Im Durchschnitt melden die Unternehmen einen Umsatzrückgang um fast die Hälfte (49,5 Prozent), wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) in einer Umfrage unter 257 Mitgliedsunternehmen ermittelt hat. Die Zeitarbeit zählt zu den Branchen, die besonders sensibel auf Krisen reagieren. Ihre Beschäftigten haben ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden, als in anderen Wirtschaftszweigen. Die Große Koalition hat deshalb befristet das Instrument der Kurzarbeit auch für die Personaldienstleister geöffnet, um Entlassungen zu vermeiden. Wie die BAP-Umfrage zeigt, haben bereits knapp drei von vier der befragten Unternehmen (73,5 Prozent) das Instrument genutzt. Die Coronakrise trifft aber nicht nur die Zeitarbeitsbranche, sondern den Arbeitsmarkt insgesamt. Wie der Personaldienstleister Manpower unter Berufung auf eine im April 2020 durchgeführte Umfrage unter weltweit 34.000 Arbeitgebern mitteilte, planen neun Prozent der Unternehmen für das dritte Quartal mit weniger Personal. Unmittelbar vor der Krise im Vorquartal wie auch im dritten Quartal vergangenen Jahres waren es lediglich drei Prozent der Firmen. Für die Kolumbus Personal Management GmbH bedeutet dies konkret das Risiko, künftig geringere Umsatzerlöse zu erzielen und einen höheren Finanzierungsbedarf zu haben. Dieser wird durch die verfügbare Kreditlinie sowie durch die finanzielle Unterstützung seitens der Quip AG abgedeckt.
Die Ausdrücke "Fachkräftemangel" und "Personalknappheit" sind immer häufiger zu lesen und zu hören und spiegeln ein Risikobild enger Arbeitsmärkte wieder, die nicht die erforderlichen Bewerber für die offenen Stellen zur Verfügung haben. Es handelt sich um sog. Arbeitnehmermärkte, die oftmals zu erhöhter Personalfluktuation führen und den Unternehmen das natürliche Wachstum begrenzen. Hier ist es wichtig, die Rekrutierungsaktivitäten zu verstärken vor allem die allgemeinen und monetären Rahmenbedingungen dem regionalen Niveau oder der speziellen Branche anzupassen und dies nachhaltig sicher zu stellen. Für die Kolumbus besteht daher das Risiko, nicht genügend Mitarbeiter für bestehende Kundenanfragen rekrutieren zu können und somit Umsatz zu verlieren.
Die Gesellschaft ist den gleichen Ausfallrisiken wie der Gesamtmarkt ausgesetzt. Eine mögliche Erhöhung der Insolvenzanträge infolge der Covid 19-Pandemie auf Kundenseite kann nicht beurteilt werden, bleibt jedoch kritisch zu beobachten. Dieses Risiko wird durch Bonitätsabfragen und Kreditausfallversicherungen reduziert. Es werden keine Finanzderivate in Anspruch genommen. Die Rechnungstellung erfolgt bislang ausschließlich im Euroraum. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln. Die Bonität der Gesellschaft wurde aktuell laut Kreditauskunftei CRIF Bürgel mit "sehr gut" beurteilt.
In den Geschäftsjahren 2014/2015 wurde der Hauptrechner nebst Peripherie komplett erneuert. Ebenfalls werden Firewall, Sicherungssysteme und Anti-Viren-Spy-Software aktualisiert und fortlaufend den stetig steigenden Anforderungen angepasst, dass z. B. durch Mailverkehr verbreitete Schadsoftware sonst den Schutz der Daten und Informationen gefährden könnten. Für die Leitungsredundanz und die Stromversorgung wurden Fall-Back-Lösungen eingerichtet um die Ausfallrisiken nachhaltig zu reduzieren, da die Zentrale und die Geschäftsstellen in einem EDV Netzwerk mit einander verbunden sind. Sämtliche Abläufe sind EDV gestützt. 4. Chancenbericht Anhand der anhaltenden Personalübernahmequoten, die im Branchendurchschnitt zwischenzeitlich über 30 % pro Jahr liegen, erkennt man die Wichtigkeit der Personaldienstleister als Rekruteur für seine Kundenunternehmen, speziell in einem Markt, in dem Fachkräfte und qualifiziertes Personal teilweise gar nicht mehr verfügbar sind. In Anbetracht unserer Marktpräsenz und der Vorteile die sich aus der Zusammenarbeit mit der QUIP Gruppe ergeben (Nutzung bereits bestehender Geschäftsverbindungen in unserer Region) und der allgemeinen regionalen Arbeitsmarktsituation ist zu erwarten, dass der Geschäftsverlauf weiterhin auf gleichem Niveau sein wird. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist die Unterstützung unserer Kunden im Umgang mit der AÜG Novellierung. Das Geschäftsmodell der Arbeitnehmerüberlassung ist und bleibt ein dauerhaftes Instrument um die Flexibilität der Unternehmen für den Personalbereich nachhaltig sicher zu stellen und auf alle Gegebenheiten und Anforderungen schnell zu reagieren. Festzuhalten bleibt auch, dass die Zeitarbeit nach jeder Wirtschaftsflaute gestärkt hervorgegangen ist. Viele Unternehmen haben aufgrund des Wirtschaftseinbruches durch die Corona Pandemie und der Planungsunsicherheit, befristete Stammmitarbeitern nicht verlängert. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Kundenunternehmen zum Zeitpunkt des Aufschwungs verstärkt Zeitpersonal ordern werden. 5. Prognosebericht Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft wird im Wesentlichen von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst und folglich Ihr Wachstum davon abhängig sein. Die Bundesregierung hat für die Jahre 2020 und 2021 ein insgesamt 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket aufgelegt. Unter anderem wurde die Mehrwertsteuer vom 1. Juli an für ein halbes Jahr gesenkt: von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise sieben auf fünf Prozent. Das soll den Konsum als wichtige Stütze der Konjunktur ankurbeln. Nach Auffassung der GfK-Konsumforscher zeigen sich bereits erste Effekte. "Die Anschaffungsneigung ist sehr stark angestiegen", sagte Konsumforscher Rolf Bürkl bei der Vorstellung der Konsumklima-Studie für Juli 2020. "Die Verbraucher beabsichtigen offenbar, geplante größere Anschaffungen vorzuziehen, was dem Konsum in diesem Jahr hilft." Auch in den Unternehmen hat sich die Stimmung aufgehellt. Der Ifo-Geschäftsklimaindex stieg im Juli den dritten Monat in Folge. Für den Rest des Jahres erwarten wir jetzt eine Aufholjagd. Wie kräftig die wird, hängt weniger von der Wirtschaftspolitik ab. Vielmehr gilt es, die weitere Entwicklung der Infektionszahlen zu verfolgen. Die Bundesregierung rechnet trotz der erwarteten Erholung im Gesamtjahr mit der schwersten Rezession seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Sie ging zuletzt von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 6,3 Prozent aus. Ähnlich düster sind andere Vorhersagen. In der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 war das deutsche BIP um 5,7 Prozent geschrumpft. Die jüngste Wirtschaftsprognose des Ifo-Instituts vom 22.09.2020 wird die Wirtschaft danach 2020 um 5,2 Prozent schrumpfen und nicht von Forschern vorhergesagt um 6,7 Prozent. Die Prognose für 2021 fällt hingegen etwas schlechter aus. Das Wachstum der Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr laut ifo-Institut 5,1 Prozent betragen. Für 2022 wird ein Wachstum von plus 1,7 Prozent prognostiziert. Die Zahl der Arbeitslosen soll um 600.000 auf maximal 2,9 Millionen zunehmen, was einer Quote von 5,9 Prozent entspricht. 2021 wird diese Quote nach Annahmen des Instituts auf 5,7 Prozent und 2022 auf 5,5 Prozent sinken. Das niedrige Vorkrisenniveau (2,3 Millionen gleich 5,0 Prozent) wird wohl also auch bis Ende 2022 nicht mehr erreicht. Die Unsicherheit bei den Prognosen ist sehr groß, weil niemand weiß, wie die Corona Pandemie weiter verläuft. Ein zweiter Shutdown hätte zudem das Potential für eine zweite Rezession. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2020/2021 bei vorsichtiger Planung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie einen Umsatz von 11,1 Mio. Euro und ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von ca. -227 TEuro.
Baesweiler, 22. Oktober 2020 Maik Degenhart, Geschäftsführer Oskar Engl, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: KOLUMBUS Personal Management GmbH Firmensitz laut Registergericht: Baesweiler Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Aachen Register-Nr.: HRB 21020 Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Vorschriften zur Gewinnverwendung des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Mit der Quip AG, Baesweiler, als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis zehn Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt die Nutzungsdauer drei bis zehn Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden seit 1.1.2018 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und der Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu verzeichnen. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von € 300.000,00 (im Vj. € 300.000,00) sowie sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 10.650,00 (im Vj. € 10.650,00). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von € 278.577,65 Forderungen gegen die Gesellschafterin (im Vj. € 0,00). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf € 25.200,00. Der Gewinnvortrag stammt aus vororganschaftlicher Zeit. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen die folgenden Beträge:
Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen T€ 0 (im Vj. T€ 386) gegenüber Gesellschaftern. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 49.393,38 (im Vj. € 86.329,01) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 30.094,64 (im Vj. € 6.636,70) enthalten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse unterbleibt gem. § 288 Abs. 2 Satz 1 HGB. Sonstige betriebliche Erträge Im Berichtsjahr sind € 617.903,65 (im Vj. € 0,00) Erstattungen aus Kurzarbeit / Quarantäne als außergewöhnlicher Ertrag enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremden Aufwendungen in Höhe von € 15.832,45 (im Vj. € 0,00) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Im Berichtsjahr sind Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von € 9.000,00 (im Vj. € 9.000,00) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Berichtsjahr sind keine Zinsen oder ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen angefallen. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, ermittelt zu den Stichtagen 30.9.2019, 31.12.2019, 31.3.2020 und 30.6.2020 setzt sich wie folgt zusammen:
FTE = Full Time Equivalent (Hochrechnung von Teilzeit- auf Vollzeitstellen) Konzernabschluss, Mutterunternehmen Die Berichtsgesellschaft ist 100%ige Tochter der Quip AG, Baesweiler, und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung, in den Konzernabschluss der Quip Holding GmbH, Baesweiler, einbezogen (zugleich Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der einbezogenen Unternehmen). Der Konzernabschluss der Quip Holding GmbH wird gemäß § 325 Abs. 3 HGB offengelegt und ist im elektronischen Bundesanzeiger unter http://www.ebanz.de einsehbar. Ergebnisverwendung Der Verlust der Berichtsgesellschaft in Höhe von € 330.772,99 wurde entsprechend den Bestimmungen des am 18. November 2016 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Quip AG vollständig übernommen. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Oskar Engl, operative Geschäftsführung, Staubing Maik Degenhart, operative Geschäftsführung, Ingolstadt Auf die Angabe der Bezüge der aktiven und ehemaligen Geschäftsführer wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Verwaltungskostenverträgen sowie Bestellobligo - unter Berücksichtigung der frühestmöglichen Kündigungsmöglichkeit - beträgt: € 676.408,91, davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 389.534,01. Von dem Gesamtbetrag entfallen auf den Zeitraum bis ein Jahr € 648.085,71 (davon verbundene Unternehmen € 389.534,01) sowie auf den Zeitraum von mehr als einem Jahr € 28.323,20 (davon verbundene Unternehmen € 0,00). Haftungsverhältnisse Es besteht eine Bürgschaft zugunsten der Kreissparkasse Heinsberg über ein von der Gesellschafterin Quip AG aufgenommenes Darlehen über T€ 2.835 (Stand zum 30. Juni 2019: T€ 3.150). Mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird aufgrund der positiven Ertrags- und Finanzlage der Quip AG nicht gerechnet; ein Ausfall des Darlehens wird nicht erwartet. Liste der Gesellschafter nach dem Stand 30. Juni 2020:
Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt
Baesweiler, 22. Oktober 2020 Maik Degenhart, Geschäftsführer Oskar Engl, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2020 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KOLUMBUS Personal Management GmbH, Baesweiler Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KOLUMBUS Personal Management GmbH, Baesweiler, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KOLUMBUS Personal Management GmbH, Baesweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Geschlechterquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Geschlechterquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 22. Oktober 2020 Warth
& Klein Grant Thornton AG
Marc A. Sahner, Wirtschaftsprüfer Thorsten Esser, Wirtschaftsprüfer |
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