Gierlich
& Co. Handelsgesellschaft mbH
Essenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.494,00 |
15.553,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.494,00 |
15.553,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.773,17 |
273.020,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.773,17 |
253.020,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.000,00 |
20.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.755,65 |
4.871,25 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.456,43 |
24.888,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.479,25 |
318.333,28 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
50.453,40 |
-24.935,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.432,38 |
-75.389,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-23.456,43 |
-24.888,81 |
| B.
Steuerrechtlicher Ausgleichsposten |
33.175,11 |
33.175,11 |
| C.
Rückstellungen |
-412,00 |
-6.620,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
92.716,14 |
291.778,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.479,25 |
318.333,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Gierlich & Co. GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
-
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für
Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus
folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben
erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anhang.
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Gliederung der Bilanz
- Aus
Gründen der Klarheit der Darstellung wurden einzelne
Posten des vorgeschriebenen Gliederungsschemas
zusammengefasst. Die Zusammenfassung betrifft nur die mit
arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber
von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in
den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich
steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den
jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei
Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn
die Gründe für vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen
sind. Die Zuschreibung unterbleibt zur Vermeidung
steuerlicher Nachteile und aus Gründen einer
vorsichtigen Bewertung.
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine bekannten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
- Aus
Gründen der Klarheit der Darstellung wurden einzelne
Posten des vorgeschriebenen Gliederungsschemas
zusammengefasst. Die Zusammenfassung betrifft nur die mit
arabischen Zahlen versehenen Posten.
V.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Jochen Gierlich
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