Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Kunstanstalten May AktiengesellschaftLiquidiert
63741 Aschaffenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Eymann seit 20.2.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kunstanstalten May AktiengesellschaftAschaffenburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20121. VORBEMERKUNG Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des AktG erstellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie unter Berücksichtigung von §§ 150 und 152 AktG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt worden. Die Angabepflichten gemäß § 160 AktG werden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft in Anspruch genommen. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Grundstücke sind unbebaut. Die Maschinen und technischen Anlagen werden entsprechend der Inanspruchnahme linear oder degressiv über eine Nutzungsdauer von 8 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt über eine Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren nach der linearen oder degressiven Methode. Geringwertige Anlagegüter aus den Jahren 2008 und 2009 werden nach der Poolabschreibung über 5 Jahre verteilt; die Zugänge des Jahres 2012 werden bis zu Anschaffungskosten von € 410,00 voll abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und der steuerlichen Bestimmungen bewertet. Verwertungsrisiken wird durch entsprechende Wertabschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden alle erkennbaren Risiken und auch die Unverzinslichkeit durch entsprechende aktivisch abgesetzte Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG wurde mit dem Barwert angesetzt.
Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen: zum saldierten Ausweis mit Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen zu "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung". Aktive latente Steuern Die Gesellschaft macht von dem Ansatzwahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch und nimmt keine Aktivierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede bzw. auf steuerliche Verlustvorträge vor. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus den eingegangenen Pensionsverpflichtungen unserer Gesellschaft ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Rückstellungsbetrag bzw. Erfüllungswert in Höhe von T€ 71. Soweit kongruent bemessene Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen sind, die aufgrund von Verpfändung an die Berechtigten die besonderen Voraussetzungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, erfolgt ein saldierter Ausweis. In einem Fall resultiert daraus ein aktiver Unterschiedsbetrag von T€ 7. Die Vorschriften zur sog. Ausschüttungssperre in Höhe dieses Betrags nach § 268 Abs. 8 HGB werden beachtet. Die von den Versicherern mitgeteilten sog. Aktivwerte zum 31.12.2012 in Höhe von T€ 51 stellen die Zeitwerte der Ansprüche nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB dar. Die von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilten Aktivwerte enthalten das geschäftsplanmäßige Deckungskapital zuzüglich eines vorhandenen Überschussguthabens. Die Anschaffungskosten (eingezahlte Prämien) sind aufgrund der Dauer der Verträge nicht mehr feststellbar, liegen jedoch unter den Zeitwerten. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt unverändert € 1.300.000,00. Aus der Gewinnrücklage erfolgte für Zwecke des Ausgleichs des Jahresverlustes sowie der Ermöglichung einer Gewinnausschüttung eine Entnahme von T€ 712. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag von T€ 192 ergibt sich ein Bilanzgewinn von T€ 520. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,0 % p.a. aus. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31.12.2012 auf 5,06 %; er wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Von dem Wahlrecht den Anpasssungsbetrag der Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010 nach BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB in dem Geschäftsjahr mit mindestens einem Fünfzehntel anzusetzen wurde kein Gebrauch gemacht. Der Anpassungsbetrag wurde in 2010 in vollem Umfang zugeführt. Wegen des saldierten Bilanzausweises mit Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherungen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Aktiver Wert aus der Vermögensverrechnung". Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen nicht genommenen Urlaub, Abschlusskosten und Gewährleistungen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Eine Abzinsung der sonstigen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB war nicht erforderlich. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB passiviert.
Sicherheiten Sicherheiten wurden für die Verbindlichkeiten nicht geleistet. 3. SONSTIGE ANGABEN Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG Der Gesellschaft ist von der W. Engelhard GmbH & Co. KG Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft, Aschaffenburg, gemäß § 20 Abs. 1 AktG das Bestehen einer Beteiligung von mehr als 25 % mitgeteilt worden. Umwandlungsbeschluss In der Hauptversammlung vom 23. August 1985 ist beschlossen worden, die Gesellschaft im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß §§ 369 ff. AktG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Der Umwandlungsbeschluss ist bisher nicht vollzogen worden. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Aus den anderen Gewinnrücklagen wurde im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31.12.2012 eine Entnahme von € 711.866,21 für die Auszahlung einer Dividende vorgenommen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 520.000,00 zur Zahlung einer Dividende von € 25,00 je Stückaktie zu verwenden. Somit verbleibt kein auf neue Rechnung vorzutragender Restgewinn. Organe der Gesellschaft
Abhängigkeitsbericht Wir haben einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dass andere nach § 312 AktG berichtspflichtige Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen wurden. Angaben über die Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.300.000,00 und ist eingeteilt in 20.800 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. Aschaffenburg, im April 2013 Der Vorstand: Monique van den Hurk |
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