Energie- und Wassergesellschaft mbH
Hermannsteiner Straße 1, 35576 Wetzlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Seißler seit 17.5.2022 | Prokura |
Torben Dr. Ing. Dietermann seit 17.5.2022 | Prokura |
Berndt Thomas Dr. Hartmann seit 25.7.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Wetzlar | 50.10% |
| 49.90% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energie- und Wassergesellschaft mbHWetzlarJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Als kommunales Querverbundunternehmen betreiben wir in Wetzlar das Stromnetz und im Rahmen eines Pacht- und Betriebsführungsvertrages die der öffentlichen Wasserversorgung gewidmeten Versorgungseinrichtungen sowie die Gasnetze in Wetzlar, Aßlar, Solms und Leun. Zu unserem Kerngeschäft gehört neben dem Netzbetrieb der Energievertrieb in Wetzlar und Umgebung, Produkte der Wärme- und Kälteversorgung, Lichtcontracting, e-Mobilitätslösungen sowie die Erbringung und Vermittlung von Energiedienstleistungen für Haushalt- und Gewerbekunden. Die Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar (im Folgenden kurz „enwag“) versteht sich dabei als Treiber der Energiewende in der Region und bietet hervorragende Leistungen zu fairen Preisen. Dabei setzen wir auf nachhaltig attraktive Angebote, die unseren Kunden und den Bürgern der Region langfristig Nutzen stiften und uns als deren starken Partner positionieren. Darüber hinaus engagieren wir uns gemeinsam mit vier weiteren Stadtwerken über unsere Beteiligungsgesellschaft fünfwerke GmbH & Co. KG am bundesweiten Energievertrieb. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamt- und energiewirtschaftliche Entwicklung Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 stand im Zeichen von Nachwirkungen vorangegangener Krisen, insbesondere den Kriegen in der Ukraine und dem Gazastreifen, den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs sowie den Nachwirkungen der Covid-Pandemie. Beeinträchtigungen in den globalen Lieferketten, Angriffe auf Frachter im Roten Meer und infolge der Umleitung von Schiffen um Afrika, deutlich längere Transportzeiten, erschwerten die Welthandelsaktivität. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist 2023 nach ersten, vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes preis-, saison- und kalenderbereinigt um rund 0,3 % gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Anders als erwartet, befindet sich die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr 2023/24 in einer Rezession. Staatliche Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung des Kaufkraftverlustes wie die Energiepreisbremsen und der Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien sollten Belastungen aus der Inflation und der Zinsentwicklung abmildern. Energiepolitisches Umfeld Das politische Umfeld der Energieversorgung war 2023 geprägt von neuen gesetzlichen Vorgaben, zumeist ausgesprochen kurzfristig verkündet, oftmals ohne adäquate Einbindung der Verbände. Dies bedingte fortwährend neue Anforderungen an die Energieversorger, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Softwarehersteller. Die Mitarbeitenden in den Stadtwerken hatten es mit einem enorm hohen Arbeitspensum zu tun, die Ressourcen in den Stadtwerken waren auf langer Strecke am Limit. Dies setzt sich auch im Jahr 2024 fort. Die am 16. Dezember 2022 verabschiedete „Preisbremse“, eine Preisobergrenze für Gas und Strom für 80 % des Verbrauchs, hat die Energiewirtschaft das gesamte Jahr 2023 mit ständig wechselnden Nachrichten zu Fristen und Gültigkeiten in Atem gehalten. Der Mechanismus ist im März 2023 in Kraft getreten und wirkte rückwirkend ab 01.01.2023 für Tarife, welche oberhalb der Preisgrenzen von 12 ct (Gas) beziehungsweise 40 ct (Strom) pro kWh lagen. Es war ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben übertragen hat, die zum originären Kernbereich des Staates gehören. 2023 hat mit intensiven Debatten um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) begonnen. Hierbei trafen Machbarkeit und Träume der Klimapolitik erstmals auf die harte Wirklichkeit der Straße. Bürger, die in Umfragen stets ein stärkeres Engagement im Kampf gegen die Erdwärme gefordert hatten, spielten nicht mehr mit, als es mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), um den eigenen Heizungskeller ging. Später folgte das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 als zentrale Wegmarken der Wärmewende in Kraft getreten. Ferner wurden 2023 gleich drei Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) initiiert. In einer der Novellen wird, basierend auf der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie, der Aufbau eines H2-Kernnetzes regulatorisch angestoßen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien gewann durch den Abbau zahlreicher bürokratische Hürden in Deutschland an Fahrt. Insbesondere die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Solartechnik bescherte der Photovoltaik einen Boom. Auch der Heimspeicher-Markt entwickelte sich exponentiell. Die installierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen stieg laut Pressemitteilung der BNetzA um 17 Gigawatt auf eine Gesamtleistung von knapp 170 Gigawatt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 12 Prozent. Hauptanteil an dieser Entwicklung haben die Energieträger Solar und Wind. Am 26.09.2023 hat der BGH mit mehreren Beschlüssen den von der BNetzA bundesweit durchgeführten Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber für die 3. Regulierungsperiode als rechtswidrig verworfen. Der von der BNetzA durchgeführte Effizienzvergleich trage den objektiven strukturellen Unterschieden der einbezogenen Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung. Zudem verstoße er gegen Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung. Im November wurde das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Hierdurch erhält die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun endgültig weitreichende Befugnisse, künftig die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung ohne detaillierte Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers zu gestalten. Mit dem Urteil des BVerfG vom 15. November erklärte das Gericht die Umwidmung ungenutzter Gelder aus der Corona-Pandemie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig. Damit fehlen 60 Mrd. Euro im KTF zur Finanzierung wichtiger energiepolitischer Projekte. Hierdurch fiel auch die kurz zuvor beschlossene Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 den politischen Wirren zum Opfer. Die Preisbremsen endeten somit zum 31.12.2023. Dafür wurde die ursprünglich bis 31.03.2024 vorgesehene Absenkung der Mehrwertsteuer nicht vorzeitig zum 31.12.2023 beendet, sondern wie geplant bis 31.03.2024 beibehalten. Ende Dezember wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Bundesanzeiger veröffentlicht. So können jetzt die beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung anfallenden Investitionskosten mit bis zu 70 Prozent bezuschusst werden. Zu den weiteren Herausforderungen gehört die in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die meisten Unternehmen verpflichtet, ab 2024 Nachhaltigkeitsberichte aufzustellen und prüfen zu lassen. Gerade Stadtwerke, auch kleinere und mittlere (KMU), sind hiervon betroffen und müssen zumeist ab Berichtsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht aufnehmen. Im Januar 2024 hat die BNetzA ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze in Deutschland veröffentlicht, mit der die Reform der Anreizregulierung umgesetzt werden soll. Die Herausforderungen in der Energiewirtschaft bleiben weiterhin auf sehr hohem Niveau. Der Fachkräftemangel erschwert die Umsetzung der zahlreichen Vorgaben zusätzlich. Auf die Stadtwerke kommen zahlreiche neue Projekte zu wie beispielsweise die Umsetzung des 24-Stunden-Vertragswechsels, die Einführung dynamischer Tarife, aber auch allgemeine Anforderungen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, ISMS, Datenschutz, Absicherung kritischer Infrastruktur, zusätzliche Prüfungspunkte unter anderem für die Soforthilfe und die Preisbremsen, Compliance, KI und viele weitere „alltägliche“ Themen. Ohne zusätzliches fachkundiges, aber auch mit den internen Abläufen vertrautes Personal, wird dies nicht einfach zu stemmen sein. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte zum Strommarkt 2023, dass der Stromverbrauch um 5,4 Prozent gefallen und die Gesamterzeugung um 9,1 Prozent geringer als im Jahr zuvor ausgefallen ist. Der durchschnittliche Großhandelspreis sank im Vergleich zum Jahr 2022 mit 235,45 Euro/MWh deutlich auf 95,18 Euro/MWh. In der Gasversorgung hat Deutschland im vergangenen Jahr 5,0 Prozent weniger Gas verbraucht als im Jahr zuvor. Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der Jahre 2018-2021 wurden insgesamt rund 17,5 Prozent weniger Gas verbraucht. Während 2022 noch 849.828 GWh verbraucht wurden, waren es im Jahr 2023 nur noch 810.412 GWh. Zum Vergleich: 2021 lag der Verbrauch noch bei 1.029.056 GWh. Einen großen Einfluss auf den Gasverbrauch hatten die Temperaturen. Im Mittel lagen letztere 2023 zwar nur 0,58 °C über dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021, im Dezember allerdings betrug die Durchschnittstemperatur 4,0 °C und lag somit 0,8 °C über dem Vergleichswert. Am meisten Gas wurde aus Norwegen importiert. LNG-Terminals trugen mit 69.656 GWh einen Anteil von 7,2 Prozent an den deutschen Gasimporten bei. Die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher wurden ganzjährig übertroffen. GESCHÄFTSENTWICKLUNG, ERTRAGS- und FINANZLAGE Zur Steuerung des Unternehmens sowie zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft werden die Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Jahresüberschuss und Investitionen herangezogen. Preisentwicklungen an den Energiebörsen / Energiebeschaffungssituation Aufgrund unserer, sich über mehrere Jahre erstreckenden, risikoaversen Beschaffungsstrategie für das Tarifkundensegment (Grundversorgung und Wahltarife) wurden auch im Krisenjahr 2022 größere Strom- und Gasmengen zu damaligen Höchstpreisen beschafft, welche in die Portfolio-Durchschnittspreise für das Berichtsjahr 2023 eingeflossen sind. Dies führte in der Konsequenz zu deutlichen Beschaffungskostensteigerungen für die enwag. Die Gesamtenergiebezugskosten für 2023 haben sich in beiden Sparten in etwa um den Faktor 2,5 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dennoch lagen unsere fixierten Beschaffungsdurchschnittspreise zu Beginn des Jahres 2023 immer noch unterhalb der zu diesem Zeitpunkt aufgerufenen Großhandelspreise für Strom und Gas an den Energiebezugsmärkten. Im Jahresverlauf 2023 hat sich die Preissituation an den Beschaffungsmärkten sukzessive entspannt. Durch die kontinuierlich fallenden Bezugspreise konnte sich der gesamte Energiemarkt merklich erholen. Als eine spürbare Folge dessen hat dann, insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte, der Wettbewerb wieder deutlich Fahrt aufgenommen. Entwicklungen im Geschäftskundenbereich Im Geschäftskundensegment war das Jahr 2023 aus Sicht der enwag von zwei wichtigen Aspekten geprägt, die wieder deutlich an Wert gewonnen haben: Zuverlässigkeit und Konstanz! Trotz der - teils massiven - Energiekostensteigerungen für die betroffenen Unternehmen, in Folge der preislichen Verwerfungen des Vorjahres, haben wir es geschafft, nahezu alle Großkunden erfolgreich an die enwag zu binden und gemeinsam mit ihnen gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen. Insbesondere für die leistungsgemessenen (rLM) Kunden, welche nicht mehr mit langfristigen und somit preisgünstigen Energielieferverträgen aus den Vorkrisenjahren ausgestattet waren, kam den Energiepreisbremsen für Strom und Gas besondere Bedeutung zu. Die staatlichen Entlastungen für unsere verbrauchsintensiven Geschäftskunden durch die Deckelungen der Energie-Arbeitspreise wurden durch die enwag fortwährend bis Dezember 2023 monatlich ausgezahlt bzw. abgerechnet. Den wenigen Kundenabgängen im letzten Jahr standen organisch und durch fokussierte Ansprache generierte Kundenzugänge/Kundenrückgewinnungen aus der Region gegenüber. Auch bei den Gewerbe-Produkten für kleinere bis mittlere Geschäftskunden (SLP) war unser Fokus klar darauf ausgerichtet, diese wichtige Kundengruppe gut und „unbeschadet“ durch die Energiepreiskrise zu bringen. Darüber hinaus ist es uns bis zum Jahresende 2023 gelungen, viele dieser Gewerbekundenverträge bereits vorzeitig bis ins Jahr 2025 zu verlängern. Entwicklungen im Privatkundenbereich Das im Jahr 2022 stark ausgedünnte Produktportfolio im Tarifkundensegment, welches zwischenzeitlich nur noch aus der Grundversorgung (WetzlarBasisStrom/Gas), unserem WetzlarLadeStrom sowie WetzlarHeizStrom bestand, wurde im Laufe des letzten Jahres nach und nach um weitere Wahltarife wieder geöffnet. Um dem spürbar zunehmenden Wettbewerb durch die deutlichen Preisabschläge der Wettbewerbsanbieter entgegenzuwirken, standen unseren Neu- und Bestandskunden ab März 2023 wieder unsere beiden Ökotarife für Abschlüsse zur Verfügung: Die Tarife WetzlarNaturStrom sowie WetzlarNaturGas konnten im enwag-Netzgebiet sowie im umliegenden Fremdnetz zunächst nur reaktiv abgeschlossen werden. Angeboten wurde die Tarife nur auf Kundenanfrage sowie in der Direktvermarktung im persönlichen Kontakt. Durch diese Handhabung konnten wir den potentiellen Zulauf wechselwilliger Kunden selbst steuern, um dadurch ein nachhaltiges Kundenwachstum zu generieren. Zwei Monate später war es uns darüber hinaus möglich, den Tarifrechner auf unserer Website für das bis dato angebotene Produktportfolio wieder zu aktivieren, sodass diese Tarife ab Mai auch wieder online abgeschlossen werden konnten. Kurz vor Beginn der zweiten Jahreshälfte folgte der letzte Schritt in Sachen „Normalität“: Mitte Juni haben wir sämtliche Wahltarife inklusive unserer preiswerten Onlinetarife WetzlarDirektStrom sowie WetzlarDirektGas wieder über alle Abschlusskanäle wieder für Kunden zugänglich gemacht. Im Laufe des Jahres 2023 wurden zudem neue Kundenbindungskampagnen initiiert, um unsere Neukunden aus der Grund- und Ersatzversorgung heraus in langfristige Energielieferverträge zu überführen. Wir haben uns dabei im Kern auf die Kundengruppen fokussiert, welche seit Beginn der Energiekrise aufgrund der Geschäftsgebaren von Wettbewerbern (Kündigungen, Insolvenzen etc.) in einem der beiden vorgenannten Tarifen verweilten oder wegen der Hochpreissituation des Jahres 2022 zu uns gewechselt waren. Diesen Kunden wurde aktiv unser Ökotarif WetzlarNaturGas über die entsprechende Landingpage angeboten. Neben diesen zielgerichteten Kundenbindungsmaßnahmen wurde im werblichen Bereich ab Herbst 2023 eine Out-of-Home Marketingkampagne (Großflächen, City-Light-Poster usw.) mit drei neuen Image-Motiven lanciert. Flankierend dazu haben wir das neue enwag-Siegel „verlässlicher Partner seit 1863 in der Region“ etabliert, um die Wechselbarrieren für unsere Bestandkunden im Vertriebsgebiet zu erhöhen. Das vorherrschende Thema des Jahres 2023, neben der Wiederöffnung unseres Tarifportfolios sowie der Kundenbindungskampagnen, war die Umsetzung der gesetzlichen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Abwälzung dieser Mammutaufgabe durch die Bundesregierung auf die gesamte Energieversorgungsbranche, samt Umsetzung bzw. Weitergabe der damit einhergehenden Entlastungen an die Endkunden, zog einen immensen Aufwand nach sich. Neben der Bindung personeller Ressourcen mussten wir unter anderem die IT-Systeme ertüchtigen und zahlreiche weitere Pflichten in kürzester Zeit erfüllen. Umso erfreulicher ist es zu bewerten, dass es uns dennoch gelungen ist, unsere betroffenen Energiekunden fristgerecht über die neuen Preisbremsen-Regelungen mittels individueller Anschreiben zu informieren und die staatlichen Entlastungen fortlaufend bis Ende 2023 zu gewähren. Preisentwicklungen im Privatkundensegment Im Jahr 2022 wurde seitens der Bundesregierung zur flächendeckenden Entlastung der Verbraucher, über die Preisbremsen hinaus, die temporäre Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von zuvor 19 % auf 7 % beschlossen. Diese Steuersenkung hatte auch im gesamten Jahr 2023 bestand und wirkte sich folglich preisdämpfend auf die Heizkosten unserer Kunden aus. Die im Jahresverlauf gefallenen Energiebeschaffungskosten führten auch bei uns, im Rahmen der Strom- und Gastarifkalkulationen für das Kalenderjahr 2024, zu sinkenden Strom- und Gaspreisen in allen Privatkundentarifen. Diese Preisänderungen wurden zum 1. Januar 2024 gültig. Im Netzgebiet der enwag wurden 196 Mio. kWh Strom abgegeben. Das entspricht einer Minderung von rund 1,5% oder 3 Mio. kWh gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des enwag-Vertriebes an dieser Gesamtmenge betrug 104 Mio. kWh, was einer Steigerung von 2% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Marktanteil im eigenen Netzgebiet ist damit von 51,3 auf 53,2% gestiegen. Inklusive Absatz in fremden Netzgebieten, lieferte unser Vertrieb 117 Mio. kWh Strom, was einem Anstieg von 2,3 Mio. kWh entspricht. In der Gasversorgung wurde eine Gasmenge von 578 Mio. kWh im Netzgebiet abgesetzt. Das ist ein Minus von 8,8% gegenüber 2022, in welchem noch 634 kWh abgegeben wurden. Zum Vergleich, im Jahr 2021 wurden 760 kWh im Netzgebiet abgegeben, die Gesamtabgabe von Gas ist im zweiten Jahr in Folge deutlich gefallen. Unser Vertrieb lieferte dabei einen Anteil von 349 Mio. kWh, folglich ein um 2,9% gestiegener Vertriebsanteil von 60,4%, aber im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 15,7 Mio. kWh, (-4,3%). Die vertriebliche Gesamtabgabe betrug netzübergreifend 365 Mio. kWh, dies entspricht einem Minus von rund 4,3% bei einer um 16,5 Mio. kWh geringeren Menge. Der Geschäftsbereich Dienstleistungen umfasst den Bau und Betrieb der Wasserversorgungsanlagen nach den Vorgaben der Stadt Wetzlar sowie Dienstleistungen im Wassernetzbetrieb für andere Gemeinden. Ferner werden in diesem Geschäftsbereich die Energie- und Energiedatendienstleistungen, der Messstellenbetrieb sowie das Contracting abgebildet. Die Wasserabgabe betrug 2023 insgesamt 948 Tm3 , was einem Plus von 13,8% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Lieferung von Wärme und Kälte betrug im Jahr 2023 stattliche 8,2 Mio. kWh und damit 40,5% mehr als im Vorjahr. Gestartet im Jahr 2015 mit einer Abgabemenge von 1,6 Mio. kWh ist das Geschäftsfeld auf nunmehr 8,2 Mio. kWh angestiegen und erfüllt damit unsere Erwartungen. scroll
Die Umsatzerlöse sind 2023 um 47,5% auf 107 Mio. Euro gestiegen und übertreffen damit unsere Planwerte. Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus den Erlösen aus Gasverkauf und Stromverkauf. Aber auch in erfreulichem Umfang aus den Erlösen aus der Wärme- und Kältelieferung. scroll
Strom- und Gasvertrieb tragen hierbei wesentlich zum Jahresüberschuss bei. Der Stromnetzbetrieb rutscht durch die Bildung einer Rückstellung für eine fehlerhafte Differenzbilanzkreismeldung in den defizitären Bereich ab. Der Gasnetzbetrieb kompensiert das im Vorjahr erwirtschaftete negative Ergebnis. Die Dienstleistung liegt unter den Vorjahresergebnis was neben dem Wassernetzbetrieb insbesondere dem weiteren Ausbau der Contracting- und EDL-Aktivitäten geschuldet ist. Hier schlagen neben den höheren Abschreibungen auch gestiegene Personalkosten und insbesondere die Instandsetzungsarbeiten zweier übernommener Wärmenetze und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen zu buche. Der Jahresüberschuss unterschreitet unsere Wirtschaftsplanung um 1,3 Mio. Euro. scroll
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Im Wirtschaftsplan für 2023 wurden Planinvestitionen von insgesamt 16,2 Mio. Euro (Vorjahr 13,2 Mio. Euro) berücksichtigt. Im Wesentlichen bedingt durch den mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vereinbarten Rehabilitationsplan für die Sanierung der verbliebenen Graugussbestände im Erdgasnetz, wurde für 2023 mit Investitionen von rund 2,6 Mio. Euro (Vorjahr 2,5 Mio. Euro) in das Gasnetz geplant. Die Planinvestitionen für den Stromnetzbereich betrugen rund 2,7 Mio. Euro, für das Wasserversorgungsnetz 3,6 Mio. Euro und dem Contractingbereich rund 3,1 Mio. Euro, neben weiteren Geschäftsbereichen. Im Stromnetz wurde die Plansumme mit 1,9 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro unterschritten, im Gasnetz dagegen um 0,5 Mio. Euro überschritten. Trotz verschiedener Hemmnisse konnte das Sanierungsprojekt weitgehend abgeschlossen werden. Für 2024 stehen in diesem Projekt, in Abstimmung mit dem Ministerium, nur noch zwei kleinere Maßnahmen aus. Die Dienstleistung weist ein Investitionsvolumen von rund 3,6 Mio. Euro aus und unterschreitet damit den Planansatz. Insbesondere im Contracting kommt es erneut durch fehlende Kapazitäten bei Dienstleistern zu Verzögerungen und Verschiebungen. Ebenso verzeichnen viele Bauträger Verzögerungen ihrer Projekte. Die Plansumme insgesamt wurde 2023 um 7,3 Mio. Euro unterschritten. Im Wesentlichen ist die Unterschreitung durch Verschiebungen auf Folgejahre begründet. Die finanzielle Lage der Gesellschaft ist seit Jahren stabil und solide. Zahlungsverpflichtungen konnten innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten erfüllt werden. Zur Finanzierung der Anlagenzugänge standen neben eigenen Mitteln, Baukostenzuschüsse für die Erstellung von Hausanschlüssen, Netzteilen und sonstige Anlagen im Volumen von 291 TEUR sowie plangemäß Investitionskredite zur Verfügung. Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich im Berichtsjahr wie folgt geändert. scroll
Das Anlagevermögen ist damit zu 54,9% durch Eigenkapital gedeckt. Entwicklung des Barvermögens: Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt +6.817 T€ (Vorjahr +21.347 T€), aus der Investitionstätigkeit -8.439 T€ (Vorjahr -8.565 T€) und aus der Finanzierungstätigkeit -5.474 T€ (Vorjahr + 1.132 T€). Am Ende des Geschäftsjahres stehen Finanzmittel in Höhe von 8.663 T€ (Vorjahr 15.759 T€) zur Verfügung. Das Barvermögen setzt sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. VERMÖGENSLAGE scroll
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Die Bilanzsumme ist im Vorjahresvergleich um 2.533 TEUR auf 110.549 TEUR zum 31.12.2023 angewachsen. Auf der Aktivseite resultiert dies wesentlich aus dem Anlagevermögen, insbesondere den Zugängen der Versorgungsanlagen, sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber Gesellschaftern. Demgegenüber steht auf der Passivseite neben dem Anstieg der empfangenen Ertragszuschüsse insbesondere der Anstieg der Rückstellungen sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Aktive und passive latente Steuern wurden zum Abschlussstichtag saldiert. Es verbleibt zum 31.12.2023 ein aktiv latenter Überhang. Die Gesellschaft macht Gebrauch vom Wahlrecht und bilanziert Aktivüberhänge nicht. Latente Steuern werden daher zum 31.12.2023 nicht ausgewiesen. Insgesamt ist die Vermögenslage der Gesellschaft weiterhin als ausgewogen zu bezeichnen. GESAMTAUSSAGE Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stellt sich den Erwartungen entsprechend als stabil dar. CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHT Chancen der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens Die enwag befindet sich in den Segmenten Strom und Gas in einer Doppelrolle: Als Lieferant bewegt sie sich in einem Wettbewerbsumfeld; als Netzbetreiber unterliegen sie den Vorgaben der Anreizregulierung. Vor diesem Hintergrund werden bestehende Prozesse kontinuierlich bewertet und optimiert, organisatorische und funktionale Anpassungen vorgenommen, sowie der Einsatz moderner IT-Systeme und -Infrastrukturen ausgebaut. Die strategische Weiterentwicklung vom reinen Energieversorger zum umfassenden Dienstleister in den Segmenten Strom, Gas, Wasser, Wärme, E-Mobilität und Energiedienstleistungen wird konsequent weiterverfolgt. Der vor einigen Jahren begonnene Aufbau des Geschäftsfeld Wärmeversorgung erlebt einen stetigen Zuwachs neuer Projekte. Auf dem Weg zur angestrebten zukünftigen Klimaneutralität einhergehend mit den damit verbundenen Vorgaben an die kommunale Wärmeplanung in Städten und Gemeinden wird dieser Geschäftsbereich im Portfolio der enwag perspektivisch ein wesentlicher Bestandteil werden. In den klassischen Geschäftsfeldern Strom und Erdgas werden die vertrieblichen Aktivitäten im Rahmen des Vertriebscontrollings überwacht. Nach einer vorübergehenden Einstellung der Vertriebsaktivitäten in Folge der Energiekrise, war mit zunehmender Normalisierung des Beschaffungsniveaus eine schrittweise Rückkehr und Wiederbelebung unserer vertrieblichen Aktivitäten möglich. Nach rund eineinhalb Jahren wurden wieder Wahltarife sowohl außerhalb der Grundversorgung als auch des eigenen Netzgebietes angeboten. Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Die enwag verfügt über ein langjährig etabliertes Risikomanagementsystem. Es werden Risiken über alle Bereiche und Geschäftsfelder hinweg nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in einem Risikoportfolio dokumentiert. Wesentliche und bestandsgefährdende Risiken werden dem Aufsichtsrat berichtet. In regelmäßigen Abständen werden identifizierte Risiken überprüft und gegebenenfalls neu bewertet, sowie neu ermittelte Risiken in das Portfolio aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 ist das Paket „Fit for 55“ mit seinen Richtlinien und Verordnungen zur Klimapolitik innerhalb der Europäischen Union und den damit verbundenen großen Herausforderungen für die gesamte Energieversorgung als bestandsgefährdendes Risiko weiterhin identifiziert. Maßgeblich hierfür sind die erforderlichen hohen Investitionen, um die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen und die Ungewissheit bezüglich der langfristigen Nutzungsmöglichkeiten unserer Gasnetze (stranded investments). Aufgrund einer Übermittlung von fehlerhaften Daten zur Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises an den Bilanzkreisverantwortlichen, droht ein gravierendes Pönale des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers (TenneT). Systemseitig wurde ein fehlerhafter Ersatzwert gebildet und übertragen. Die beteiligten Parteien arbeiten an einer Lösung. Das operative Geschäft im Strom- und Gasvertrieb unterliegt den marktüblichen Wettbewerbsrisiken, der Absatz von Gas- und Wärme zudem witterungsbedingten Schwankungen, die kaum kompensiert werden können. Zur Früherkennung möglicher Risiken werden die Absatzmengen und die Kundenanzahl regelmäßig analysiert. Dem Risko drohender Zahlungs- bzw. Insolvenzausfällen von Kunden wird über die Pauschalwertberichtung im Jahresabschluss Rechnung getragen. Für die 4. Regulierungsperiode konnten sowohl im Gas als auch im Strom gute Ausgangsniveaus der anzulegenden Kostenbasis gegenüber der Regulierungskammer Hessen erreicht werden. Dennoch ist von einer Verringerung der jeweiligen Ergebnisbeiträge aufgrund zu geringer Eigenkapitalzinssätze bei gestiegenem Kostenniveaus auszugehen. Diesem Risiko kann nur bedingt durch die Hebung weiterer Optimierungspotentiale im Netzbereich (z.B. weitere Investitionen in die Digitalisierung) und einer weitsichtigen Investitionsplanung begegnet werden. Die technischen Anlagen sowie das Versorgungsnetz unterliegen einer ständigen Überwachung. Daraus abgeleitete Investitionsmaßnahmen werden priorisiert und in die Wirtschaftsplanungen aufgenommen. PROGNOSEBERICHT Der am 24.02.2022 begonnene russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ging unvermindert weiter und im Laufe des Jahres kamen neue geopolitische Spannungen (u. a. Gaza-Krieg und Angriffe der Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe im Roten Meer) hinzu. Die Auswirkungen auf die Energie- und Rohstoffmärkte blieben bislang glücklicherweise von überschaubarem Ausmaß. Der milde Winter 22/23 und auch der warme Winter 23/24 führten zu keiner Energieknappheit. Die Versorgungssicherheit und Speicherfüllstände waren anhaltend gesichert, so dass die Beschaffungspreise im Jahresverlauf stetige fallende Tendenzen aufwiesen. Von dieser rapiden Erholung der Beschaffungspreise war zu Jahresbeginn keineswegs auszugehen und verdeutlicht nachträglich noch einmal wieviel Hysterie und Risikoaufschläge in den Märkten steckten. Die langfristige Beschaffung der Strom- und Gasmengen über mehrere Tranchen wirkt nun nachteilig, da nun der durchschnittliche Beschaffungspreis deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegt und andere Anbieter sich zu deutlich günstigeren Konditionen am Markt wieder positionieren können bzw. bereits haben. Zum Jahreswechsel war erfreulicherweise ein geringer Wechselwille innerhalb der Kundschaft festzustellen. Dennoch kann jeder Kundenverlust negative Folgen auf die Rohmarge mit sich bringen, da bereits kontrahierte Mengen deutlich unterhalb des durchschnittlichen Beschaffungsniveaus am Markt verkauft werden müssten, was wiederum das Betriebsergebnis belastet. Die staatlich veranlassten Preisbremsen, welche als zeitlich befristete und schnelle Entlastung für Bürger und Unternehmen in Deutschland mit konkreter Ausgestaltung der Anreize zum Energiesparen gedacht waren, stellten aufgrund ihrer Komplexität und minimalen Umsetzungsfrist die gesamte Energieversorgung vor eine große Herausforderung. Schlussendlich ist die fristgerechte Umsetzung gelungen, die Entlastung bei den Kunden angekommen und viel bürokratischer Aufwand entstanden. Nun gilt es die Soforthilfen (Dezemberhilfe 2022) und Preisbremsen des Jahres 2023 gesetzeskonform abzuschließen und für die Jahresabschlüsse die benötigten Testate zu erlangen. Darüber hinaus bleiben die zukünftigen Anforderungen und Herausforderungen weiterhin hoch, insbesondre der vermehrte Schutzbedarf kritischer Infrastrukturen in Folge von ISMS- und KRITIS-Verordnung. Für das 1. Quartal 2024 lag der Energieabsatz auf Planniveau. Es wird noch davon ausgegangen, dass das Planergebnis von 4.948 T€ erreicht wird. Allerdings ist diese Erwartung vor dem Hintergrund der geschilderten Bilanzkreisüberspeisung und der sich gegebenenfalls hieraus ergebenden Notwendigkeit weiterer Rückstellungsbildungen noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Fortbestand des Unternehmens gesichert.
Wetzlar, den 31. März 2024 Energie- und Wassergesellschaft mbH Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ALLGEMEINES Die Energie- und Wassergesellschaft mbH (im Folgenden kurz „enwag“ genannt) wird unter 1025 im HRB des Amtsgerichts Wetzlar geführt. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Bilanz entspricht der vorgeschriebenen Gliederung nach § 266 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbHG berücksichtigt. Innenumsätze sind in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung nur im ausgewiesenen Maße berücksichtigt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt, ein grundlegender Bewertungswechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Inhalt der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 und 2 HGB. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten für Material, Lohn und Leistungen Dritter sowie angemessene Gemeinkostenzuschläge und den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die tatsächlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen zugrunde, wobei sowohl die lineare als auch die - soweit zulässig - degressive Abschreibungsmethode Anwendung findet. Aus der Verschmelzung der Gasversorgung Lahn-Dill GmbH zum 01.01.2018 resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von insgesamt TEUR 3.059. Davon im Netzbereich TEUR 2.049 (Stand 31.12.2023 TEUR 819), die über die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden sowie TEUR 1.010 (Stand 31.12.2023 TEUR 0) aus dem Auftragsbestand des Vertriebsbereichs, die über drei Jahre abgeschrieben wurden. Die Aufstockung der stillen Reserven in Höhe von TEUR 7.080 auf die Verteilungsanlagen wurde mit gemittelten Nutzungsdauern, gemessen am Alter und der Anlagengruppe der übernommenen Anlagegüter, vorgenommen. Daraus ergibt sich für die Gruppe der Verteilungsanlagen eine Nutzungsdauer von rund 22 Jahren. Der Schätzung der individuellen betrieblichen Nutzungsdauer liegt die ermessensbehaftete Annahme eines entsprechenden Lebenszyklus zu Grunde. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben beziehungsweise als Aufwand erfasst worden. Unter den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bilanziert. Unter den sonstigen Ausleihungen ist ein zinsloses Darlehen an ein Wohnungsbauunternehmen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % p.a. mit dem Barwert ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit dem niedrigeren Wert aus fortgeschriebenem durchschnittlichem Einstandspreis beziehungsweise Einkaufspreis zum Bilanzstichtag bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei Forderungen werden Risiken durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die bis einschließlich 31. Dezember 2002 als empfangene Ertragszuschüsse passivierten Baukostenzuschüsse werden ratierlich innerhalb von 20 Jahren ergebniswirksam vereinnahmt. Die in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2015 empfangenen Baukostenzuschüsse werden als Investitionszuschüsse aktivisch von den Herstellungskosten abgesetzt. Seit dem 1. Januar 2016 wird für empfangene Ertragszuschüsse wieder ein Passivposten gebildet, der ergebniswirksam über 20 Jahre aufgelöst wird. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen. Für die Abzinsung wird entsprechend des § 253 Abs. 2 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Rechnungszins beträgt 1,82 % (i. Vj. 1,78 %). Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,2 % (i. Vj. 2,2 %) berücksichtigt. Eine Bewertung der bestehenden Pensionsrückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 7 Jahre beläuft sich auf TEUR 486 und übersteigt den bilanzierten Rückstellungsbetrag um TEUR 2. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, sie werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. ANLAGENGITTERFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023scroll
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ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Zum Jahresende 2022 bestand folgende wesentliche Beteiligung an der: fünfwerke GmbH & Co. KG, Limburg scroll
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (TEUR 326, Vorjahr TEUR 0) bestehen gegenüber der Stadt Wetzlar und resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Gutschriften aus der Umlagen- und Belastungsausgleichs-Abrechnungen (TEUR 2.389, Vorjahr TEUR 468), Umsatzsteuerforderungen (TEUR 1.125, Vorjahr TEUR 4.177), Erstattungsansprüche aus Strom- und Energiesteuern (TEUR 335, Vorjahr TEUR 185), Vorsteuererstattungsansprüche (TEUR 254, Vorjahr TEUR 222), Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern (TEUR 2161, Vorjahr TEUR 111), debitorische Kreditoren (TEUR 121, im Vorjahr TEUR 564), Ansprüche aus der Erstattung der Preisbremse Wärme und der Dezember-Soforthilfe gegenüber dem Bund (TEUR 69, Vorjahr TEUR 117), Ansprüche aus der ausstehenden THG-Quotenabrechnung (TEUR 19, Vorjahr TEUR 72), der Überbestand an CO2 -Zertifikaten (TEUR 6, Vorjahr TEUR 149) und Sonstige (TEUR 29, Vorjahr TEUR 22) erfasst. Die Guthaben aus der Insolvenzsicherung von Altersteilzeitansprüchen in Höhe von TEUR 60 wurden mit den Altersteilzeitrückstellungen gemäß den Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungsansprüche zur Insolvenzsicherung der Wertguthaben gemäß § 8a ATG erfolgte mit dem Zeitwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Geschäftsjahr abgerechnete, aber erst in Folgejahren empfangene Leistungen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 115). Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 17 Mio. an der Gesellschaft sind zum Bilanzstichtag die Stadt Wetzlar zu 50,1 % und die Thüga Aktiengesellschaft in München zu 49,9 % beteiligt. Im Berichtsjahr erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 4.400 sowie eine Zuführung zu den Gewinnrücklagen von TEUR 600. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit TEUR 484 (Vorjahr TEUR 502) ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen betreffen mit TEUR 742 die Gewerbesteuer (Vorjahr TEUR 363), mit TEUR 766 die Körperschaftsteuer (Vorjahr TEUR 243) und mit TEUR 43 den Solidaritätszuschlag (Vorjahr TEUR 14). Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Sachverhalte gebildet: vertriebliche Rückstellungen (TEUR 4.007, Vorjahr TEUR 0), Altersteilzeit (TEUR 2.200, Vorjahr TEUR 1.979), Abgabeverpflichtung CO2 -Zertifikate (TEUR 1.926, Vorjahr TEUR 2.032), eine Verpflichtung aus einer Überspeisung eines Bilanzkreises (TEUR 1.500, Vorjahr TEUR 0), Verpflichtungen aus der Beseitigung von Altlasten sowie dem Rückbau von Versorgungsanlagen (TEUR 878, Vorjahr TEUR 828), Regulierungskonten Gas und Strom (TEUR 503, Vorjahr TEUR 212), energiewirtschaftliche Risiken (TEUR 360, Vorjahr TEUR 360), rückständiger Urlaub (TEUR 288, Vorjahr TEUR 282), Jahresverbrauchsabrechnung und Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 300, Vorjahr TEUR 266), Beihilfeverpflichtung (TEUR 86, Vorjahr TEUR 80) und Übrige (TEUR 707, Vorjahr TEUR 713). Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten: scroll
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Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 1, Vorjahr TEUR 158) bestehen gegenüber der Thüga AG und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Kundenüberzahlungen (TEUR 8.562, Vorjahr TEUR 14.731), ausstehende Abrechnungen aus Bilanzkreisen und Mehr-/Mindermengenabrechnungen (TEUR 384, Vorjahr TEUR 840), ausstehende Abrechnungen für empfangene Tiefbauleistungen (TEUR 277, Vorjahr 0) sowie Verbindlichkeiten aus Kautionen (TEUR 210, Vorjahr TEUR 210) ausgewiesen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG scroll
Die aktivierten Eigenleistungen enthalten die Sach- und Personalkosten für selbsterstellte Anlagen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen, Mahngebühren, Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, Erträge aus der Tilgung von immateriellen Wirtschaftsgütern, die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Rückvergütungen sowie Zahlungseingänge von ausgebuchten Forderungen und andere betriebliche Erträge erfasst. Die periodenfremden Erträge betragen insgesamt TEUR 222 (Vorjahr TEUR 253) und umfassen Erträge aus Anlagenabgängen, die Auflösung sonstiger Rückstellungen, Steuererstattungen, Zuschreibungen zu Forderungen, erhaltene Zuschüsse sowie die Vereinnahmung von Guthaben und Ausbuchung von Gutschriften. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem die Konzessionsabgabe (TEUR 2.693, Vorjahr TEUR 2.677), Prüfungs-, Beratungs- und Gerichtskosten (TEUR 501, Vorjahr TEUR 643), die Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (TEUR 216, Vorjahr TEUR 556), Mieten, Pachten, Gebühren, Beiträge (TEUR 336, Vorjahr TEUR 288), Kosten für Insertionen und Werbemaßnahmen (TEUR 197, Vorjahr TEUR 176) sowie Versicherungen, Berufsförderung, Zuführungen zu Rückstellungen, Post-, Wartungs- und allgemeine Verwaltungskosten und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen betragen insgesamt TEUR 107 (Vorjahr TEUR 64) und haben sich insbesondere aus Forderungsverlusten sowie der Buchung der Anlagenabgänge ergeben. Der Ertragsteueraufwand beträgt TEUR 3.301 (Vorjahr TEUR 2.199). Unter den sonstigen Steuern werden TEUR 46 Grundsteuer (Vorjahr TEUR 46), TEUR 42 Stromsteuer (Vorjahr TEUR 34), TEUR 31 Erdgassteuer (Vorjahr TEUR 19), TEUR 7 Kraftfahrzeugsteuer (Vorjahr TEUR 9) und TEUR 15 Sonstige (Vorjahr TEUR 11) gezeigt. WEITERE ANGABEN Die Organmitglieder sind folgender Aufstellung zu entnehmen: Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung scroll
Aufsichtsrat scroll
Geschäftsführung Dr. Berndt Hartmann Geschäftsführer Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit eine Vergütung von EUR 5.940,00. Bezüglich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden. Diese erhebt Beiträge im Umlageverfahren (1. Januar - 31. Dezember 2023 = 7,0 %) von der beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Die Vergütungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich auf EUR 74.501,32. Die für diese Gruppe gebildeten Pensionsrückstellungen betragen EUR 483.696,00. Darüber hinaus bestehen in der Höhe schwankende Beihilfeverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsführung. Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitern von 135 (Vorjahr 131) waren 91 (Vorjahr 86) Gehaltsempfänger und 44 (Vorjahr 45) Lohnempfänger. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 79.816 aus Miet- und Leasingverpflichtungen und dem Bestellobligo einschließlich Strom- und Gasbeschaffung. Fernerhin besteht die Verpflichtung zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von bis zu TEUR 750 auf Anforderung gegenüber der fünfwerke GmbH und Co. KG. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind in 2024 TEUR 50.397 fällig. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA in München erhältlich und wird im Bundesanzeiger offengelegt. Angabe im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB Das Abschlussprüferhonorar für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 beträgt EUR 24.900,00. Für sonstige Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Testate nach EEG und KWKG sowie die Bestätigung über die zu meldenden Abschlusszahlen für den Konzernabschluss des Gesellschafters Stadt Wetzlar fallen Aufwendungen in Höhe von EUR 5.400,00 an. Angabe im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB Es wurden keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB getätigt. Angabe im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB Es wurden keine gemäß § 285 Nr. 21 HGB, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt. Angabe im Sinne des § 285 Nr. 25 HGB Die Guthaben aus Insolvenzsicherung aus Altersteilzeit wurden mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Insolvenzsicherung beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 59.542,01. Dieser Wert stellt gleichzeitig die fortgeführten Anschaffungskosten dar. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellung beträgt unsaldiert EUR 2.256.610,00. Die Erträge aus der Insolvenzsicherung in Höhe von EUR 2.159,56 wurden mit den Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 27.457,00 verrechnet. Angabe im Sinne des § 285 Nr. 29 HGB Eine Bewertung von latenten Steuern mit einem Steuersatz war nicht erforderlich da zum 31.12.2023 ein Aktivüberhang bestand. enwag hat vom Wahlrecht Gebrauch gemacht und den Aktivüberhang nicht bilanziert. Aktive latente Steuern ergeben sich aus den Rückstellungen, insbesondere aus den Rückstellungen vertriebliche Drohverluste, für Altersteilzeit, einer Rückstellung für eine mögliche Pönale aus einer fehlerhaften Bilanzierung im Rahmen der Marktkommunikation, Altlastensanierung und Rückbauverpflichtungen, dem Beteiligungsansatz der fünfwerke, der Rückstellung für energiewirtschaftliche Risiken, dem Regulierungskonto Strom und Gas, Pensionen, Auswirkungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung, dem Bewertungsunterschied der Pauschalwertberichtigung, Urlaubs- und Jubiläumsrückstellungen und Beihilfe. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Aufdeckung stiller Reserven aus der Verschmelzung der Gasversorgung Lahn-dill GmbH, Wetzlar, im Jahr 2018 sowie einer Auswirkung aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Die aktiven latenten Steuern werden mit der passiven latenten Steuer verrechnet. Es verbleibt zum 31. Dezember 2023 ein aktiv latenter Überhang. Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht Gebrauch und bilanziert Aktivüberhänge nicht. Latente Steuern werden zum 31.12.2023 demzufolge nicht ausgewiesen. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG Die Geschäftsführung wird vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn EUR 4.300.000,00 an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 664.522,55 auf neue Rechnung vorzutragen. NACHTRAGSBERICHT Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung noch im Lagebericht enthalten sind, sind nicht bekannt.
Wetzlar, den 31. März 2024 Energie- und Wassergesellschaft mbH Geschäftsführung Erläuterungsteil zum Tätigkeitsabschluss der energie- und wassergesellschaft mbh für das Geschäftsjahr 2023 1. Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die energie- und wassergesellschaft mbh hat zu trennen zwischen den Bereichen Stromverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors, Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors, Messstellenbetrieb und Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors beinhalten i.d.R. Vertriebsaktivitäten sowie interne Stromdienstleistungen. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors beinhalten i.d.R. Vertriebsaktivitäten sowie interne Gasdienstleistungen. Bei den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden der Wassernetzbetrieb, der Messstellenbetrieb sowie externe Dienstleistungen für Betriebsführungen, Contracting, Energiedienstleistungen usw. erfasst. Die im Anhang des Unternehmens genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den Tätigkeitsabschluss entsprechende Anwendung. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse In den Bilanzen und in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden sowohl Mengen- (z.B. Zähleranzahl) als auch Wertmaßstäbe (z.B. Umsatzerlöse, Materialaufwand, Restbuchwerte) verwendet. Dabei wird im Wesentlichen ein Personal-Schlüssel angewandt. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Die jährliche Anpassung von Schlüsseln führt in der Übersicht Entwicklung des Anlagevermögens 2023 nach Tätigkeiten zu Abweichungen zwischen dem Endstand 31.12.2022 und dem Anfangsbestand 01.01.2023 innerhalb der Tätigkeiten. Die Abweichung wurde durch separate Spalten dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden soweit möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet; sofern das nicht weiter möglich ist, werden sachgerechte Schlüsselungen angewandt. Da der einzelne Tätigkeitsbereich nicht über ein „gezeichnetes Kapital“ verfügt und die in den §§ 266, 268 und 272 HGB enthaltenen Regeln über den Ausweis des Eigenkapitals nur für das Gesamtunternehmen von Bedeutung sein können, wird ab 2019 das den einzelnen Tätigkeitsbereichen zuzuordnende Eigenkapital ohne Unterscheidung von Unterposten im Posten „zugeordnetes Eigenkapital“ erfasst. Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt im Verhältnis des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, welches sich aus Umsatzerlösen, anderen aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich des Material- und Personalaufwandes, abzüglich der Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, zuzüglich der Erträge aus Beteiligungen, der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen abzüglich der Zinsen uns sonstigen Aufwendungen ergibt. Dadurch wird die Steuerbelastung proportional verteilt, so dass negative Ergebnisse zu Steuergutschriften führen können. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten werden in der Tätigkeitsbilanz als solche ausgewiesen und über den internen Zahlungsausgleich ohne Liquiditätsfluss konsolidiert. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Kostenschlüsselungen im Vergleich zum Vorjahr fanden -mit Ausnahme der Genannten- nicht statt. Für die interne Leistungsverrechnung wurden die genehmigten Entgelte angesetzt. Für den Fall interner Leistungsverrechnungen, denen keine genehmigungspflichtigen Entgelte zu Grunde liegen, sind die angefallen Kosten weiterverrechnet worden. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Soweit die Vorschriften der §§ 268 und 277 HGB nicht innerhalb der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses erfüllt werden, erfolgen sie an dieser Stelle: • Die Forderungen haben allesamt eine Laufzeit von unter einem Jahr. • Die Verbindlichkeiten betreffen die Tätigkeiten und haben eine Laufzeit wie folgt (Angaben in EUR): scroll
• Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in den Tätigkeiten Stromnetz, Gasnetz und Messstellenbetrieb. • Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. • Die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen verteilen sich wie folgt (Angaben in EUR): scroll
• Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB) gab es im Jahr 2023 keine. • Erträge und Aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung gehen aus den Tätigkeitsabschlüssen wie folgt hervor (Angaben in EUR): scroll
• Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gab es im Jahr 2023 nicht (§ 277 Abs. 5 HGB). energie- und wassergesellschaft mbh, WetzlarTätigkeitsabschlüsse i.S.d. § 6b EnWGBilanzen zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Energie- und Wassergesellschaft mbH, WetzlarTätigkeitsabschlüsse i.S.d. § 6b EnWGGewinn- und Verlustrechnungen für 2023scroll
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Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar Anlagengitter: Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 - Elektrizitätsverteilung scroll
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Die jährliche Anpassung von Verteilungsschlüsseln sowie der separate Ausweis des modernen und intelligenten Messstellenbetriebs führt zu Abweichungen zwischen dem Endstand 31.12.2022 und dem Anfangsbestand 01.01.2023 innerhalb der Tätigkeiten. Die Abweichung wurde durch separate Spalten dargestellt. Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar Anlagengitter: Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 - Gasverteilung scroll
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Die jährliche Anpassung von Verteilungsschlüsseln sowie der separate Ausweis des modernen und intelligenten Messstellenbetriebs führt zu Abweichungen zwischen dem Endstand 31.12.2022 und dem Anfangsbestand 01.01.2023 innerhalb der Tätigkeiten. Die Abweichung wurde durch separate Spalten dargestellt. Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar Anlagengitter: Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (MSB) scroll
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Die jährliche Anpassung von Verteilungsschlüsseln sowie der separate Ausweis des modernen und intelligenten Messstellenbetriebs führt zu Abweichungen zwischen dem Endstand 31.12.2022 und dem Anfangsbestand 01.01.2023 innerhalb der Tätigkeiten. Die Abweichung wurde durch separate Spalten dargestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energie- und Wassergesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung o wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und o entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG“ sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bielefeld, den 3. Mai 2024 DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt. |
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