Kleine Ruse
Vermietungsgesellschaft mbH
Gronau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.595,00 |
40.272,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
117.711,85 |
101.925,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.306,85 |
142.197,93 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.924,35 |
130.236,43 |
| B.
Rückstellungen |
1.586,00 |
3.050,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.796,50 |
8.910,60 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
4.557,95 |
4.512,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.238,55 |
4.397,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.306,85 |
142.197,93 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Kleine Ruse
Vermietungsgesell.mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2014 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2013. Sie sind
unverändert übernommen worden. Beim
Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt. Die
planmäßige Verteilung auf 15 Jahre entspricht
der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Der Erwerbsvorgang hat in einem
Geschäftsjahr stattgefunden, dass vor dem 01.01.2010
begonnen hat. Insofern wird die Regelung des Artikels 66
Abs. 3 Satz 2 EGHGB angewandt und die ursprünglich
gewählte Nutzungsdauer beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen sind
grundsätzlich bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen worden.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden größere Beträge für noch nicht
vereinnahmte Steuererstattungsansprüche erfasst.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 9.238,55
(Vorjahr: Euro 4.397,78).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Im Einzelnen waren im Wesentlichen
Steuernachzahlungen als antizipative Sachverhalte zu
berücksichtigen.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt,
soweit die Forderungen oder Verbindlichkeiten eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausweisen. Bei einer
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger bleibt es
gemäß § 256a HGB bei der Bewertung zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Disagiobetrag in Höhe von Euro 0,00 eingestellt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 2.004,44 Euro
Forderungen: 0,00 Euro
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.564,59
war am Bilanzstichtag eingezahlt.
Der Geschäftsjahr 2014 erzielte
Jahresüberschuss von Euro 2.687,92 stimmt mit dem
Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung überein.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Die Gesellschaft schloss das
Geschäftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss von
Euro 2.687,92 (Vorjahr: Euro 9.677,50) ab. Davon werden in
den Gewinn- bzw. Verlustvortrag eingestellt: Euro 2.687,92.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Albert Kleine Ruse
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Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB sowie die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB werden angewandt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
48599 Gronau, 28.03.2015
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Unterschrift gez. Albert
Kleine Ruse
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2015 festgestellt.
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