ALTEA
Immobiliengesellschaft mbH
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.107,00 |
1.906,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
167,00 |
250,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.840,00 |
1.556,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.536,03 |
64.913,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.766,97 |
14.477,12 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.769,06 |
50.436,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.375,02 |
4.950,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.018,05 |
71.770,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.104,98 |
48.819,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
53.104,98 |
23.819,28 |
| B.
Rückstellungen |
17.174,61 |
3.905,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.738,46 |
19.046,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.738,46 |
19.046,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.018,05 |
71.770,59 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ALTEA Immobiliengesellschaft
mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
erstmalig unter Geltung des Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt entsprechend den §§ 266
und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Prinzip der
Stetigkeit wurde beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierung und Bewertung werden nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften lt. §§ 265 bis 283
HGB sowie § 42 GmbHG vorgenommen.
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden
sind, berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr erfolgt der Ausweis der
ausstehenden, eingeforderten Einlage des Gesellschafters
gemäß § 272 Abs. 1 HGB i.d.F.d. BilMoG
unter den Forderungen im Umlaufvermögen. Die Anteile
der Volksbank eG werden als Finanzanlagen ausgewiesen
(Vorjahr sonstige Vermögensgegenstände). In der
Bilanz wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.
Darüber hinaus waren bei der Erstellung des
Jahresabschlusses die nachfolgenden, gegenüber dem
Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,- netto wurden im Jahr des
Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu 410 Euro netto wurden als geringwertige
Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bestand und Entwicklung des Anlagevermögens
sowie die Abschreibungen sind im Anlagespiegel dargestellt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Bankguthaben wurden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung
Rechnung getragen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten grenzt
Zahlungen in Vorjahren, die Aufwand von Folgejahren
betreffen, ab.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
bilanziert. Es entspricht dem Gesellschaftsvertrag und der
Eintragung im Handelsregister.
Die Rückstellungen wurden entsprechend §
249 HGB nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der
voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Wolfgang Schulze geführt. Von der Wahlmöglichkeit
des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Ergebnisverwendung aufgestellt.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte zwei Arbeitnehmer.
Halle, d. 24.06.2011
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Wolfgang Schulze
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Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56,74 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2011 festgestellt.
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