HC-Concepts
GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
580.627,08 |
| I.
Sachanlagen |
580.627,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.421,70 |
| I.
Vorräte |
7.789,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.731,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.900,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
653.048,78 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.267,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
165,93 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
80.566,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
629.780,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
653.048,78 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Firma HC-Concepts GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Dietmar Gast, Kaufmann, Pinienweg 4,
Aschaffenburg, einzelvertretungsberechtigt
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften
unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung,
Offenlegung oder eine mögliche
Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Ø Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 0 Arbeitnehmer gemäß §
285 Nr. 7 HGB
Ø Die Umsatzerlöse in den letzten
sieben Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen EUR
93.611,30 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).
Ø Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach
Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
betrug EUR 653.048,78.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Hinsichtlich weiterer Pflichtangaben gem. § 285
HGB wird auf den Erläuterungsbericht zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
|