ML Mannheimer Leasing Service GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje; geb. Tischer Dimitrovici seit 28.9.2023 | Geschäftsführer |
Anna Lena Thörmer seit 10.1.2023 | Prokura |
Kevin George Greiling seit 10.1.2023 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferngas Netzgesellschaft mbHSchwaig b. NürnbergJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht 20221. Grundlagen des UnternehmensAufgabe und Geschäftszweck der Ferngas Netzgesellschaft mbH (nachfolgend “FG” genannt) ist der Transport bzw. die Verteilung von Gas. Gleichzeitig ist sie verantwortlich für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau ihres Gasnetzes. Dabei übernimmt sie die Rolle eines Kombinationsnetzbetreibers gem. § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), d.h. sie betreibt sowohl ein Transport- als auch ein Verteilernetz. In diesem Zusammenhang erfüllt sie die gesetzlichen Bestimmungen der § 4a i.V.m. §§ 10 bis 10e EnWG. Das von der FG betriebene Fernleitungsnetz zwischen den Anschlusspunkten Ronneburg und Vitzeroda ist rund 214 km lang und liegt ausschließlich im Bundesland Thüringen. Das Gasverteilernetz mit rund 2.906 km erstreckt sich über Nordbayern und den bayerischen Wald, Thüringen sowie Teile angrenzender Bundesländer. An die Netze sind nachgelagerte regionale und lokale Verteilernetzbetreiber, Stadtwerke sowie Industriekunden angeschlossen. Dem Verteilernetz sind die Fernleitungsnetze der Open Grid Europe GmbH (OGE), der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) sowie direkt das Fernleitungsnetz der FG vorgelagert. Das gesamte Netz ist dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) zugeordnet. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die zuständige Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG übt die FG die Tätigkeiten „Gasfernleitung“ und „Gasverteilung“ sowie „Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" aus. Den Tätigkeiten „Gasfernleitung“ und „Gasverteilung“ sind alle Konten zugeordnet, die mit dem Status des rechtlich selbständigen Netzbetreibers verbunden sind. Daneben übt die Gesellschaft „Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" aus. Diese Tätigkeit beinhaltet das Dienstleistungsgeschäft. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 im Wesentlichen geprägt von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Dabei haben zunehmend hohe Energiepreise die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland belastet. Außerdem sorgten hohe Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Perspektiven und steigende Zinsen für eine Investitionszurückhaltung. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten und um 1,8 % zulegen. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland verzeichnete einen Rückgang um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch erreichte damit den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Infolge der stark gestiegenen Energiepreise kam es sowohl zu kurzfristigen verhaltensbedingten Einsparungen wie auch zu Energieeffizienzinvestitionen mit mittel- bis langfristiger Wirkung. Zu einer Minderung des Primärenergieverbrauchs haben auch preisbedingte Produktionskürzungen in einzelnen Wirtschaftsbranchen geführt. Knapp ein Prozent des Gesamtrückgangs beim Primärenergieverbrauch war auf die gegenüber dem Jahr 2021 wärmere Witterung zurückzuführen. Der Erdgasverbrauch fiel im Jahr 2022 um knapp 15 % auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2014. Hauptursache für diese Entwicklung waren neben der zeitweise deutlich milderen Witterung, die preis- und nachfragebedingten Absatzrückgänge in allen Verbrauchsbereichen. Der Anteil des Erdgases am gesamten Primärenergieverbrauch fiel auf 23,8 % (Vorjahr 26,7 %). 2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen Ausgehend von ersten Verwerfungen an den europäischen Energiemärkten bereits zum Ende des Jahres 2021 und den im Mehrjahresvergleich sehr niedrigen Gasspeicherfüllständen in Deutschland von rund 36 % zum Ende Januar 2022, war das Jahr 2022 durch Themen zur Versorgungssicherheit, Lieferquellendiversifizierung und von Sorgen vor einer Gasmangellage geprägt. Neben diversen Maßnahmen der Exekutive hat auch der Gesetzgeber mit einer Vielzahl von Gesetzes- und Verordnungsänderungen bzw. neuen rechtlichen Regelungen darauf reagiert. In diesem Zusammenhang hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30. März 2022 die sog. Frühwarnstufe als erste von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen. Netzbetreiber wurden dadurch in die Lage versetzt, leichter mögliche Abschaltpotentiale zu identifizieren und Vorsorge für den Fall einer Versorgungskrise zu treffen. Wesentliche Maßnahmen des BMWK waren insbesondere die direkte Beauftragung des Marktgebietsverantwortlichen THE mit Beschaffung von Erdgasmengen und verbindliche Vorgaben für Füllstände der deutschen Gasspeicher. Am 23. Juni 2022 wurde als Reaktion auf die deutlich reduzierten Erdgaslieferungen aus Russland die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen. Seit September 2022 konnten als Folge einer teilweisen Zerstörung beider Leitungsstränge der bisher in Betrieb befindlichen Nord Stream 1 keine direkten Erdgaslieferungen mehr aus Russland durchgeführt werden. Diese Entwicklungen hatten erhebliche Auswirkungen auf die Großhandels- und damit auch mittelbar auf die Letztverbraucherpreise für Erdgas und Strom. Bereits im Laufe des Jahres wurden als teilweisen Ausgleich für die fehlenden russischen Mengen die Quellen und Importrouten insbesondere aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden deutlich erhöht in Anspruch genommen sowie kurzfristig auch technisch die Möglichkeit zu Importen aus Frankreich geschaffen. Dies hatte Veränderungen der Transportwege im deutschen Fernleitungsnetz zur Folge. Das bestehende System sowie punktuelle und kurzfristig realisierbare Verstärkungsmaßnahmen ermöglichten eine vollständig unterbrechungsfreie Versorgung in Deutschland und somit auch im Netzgebiet der FG. Weitere wesentliche Maßnahmen waren die sehr kurzfristig und politisch angestoßenen Planungsmaßnahmen zur Schaffung von direkten LNG-Importkapazitäten in Deutschland. Hierfür wurde in Absprache mit der BNetzA das bereits in der Endphase befindliche Verfahren der Netzentwicklungsplanung Gas 2022 - 2032 (NEP) ausgesetzt und der bisher bestätigte Szenariorahmen um weitere Modellierungsvarianten ergänzt. Das Vorgehen wurde detailliert in einer Zwischenveröffentlichung zum NEP Anfang Juli 2022 erläutert. Mit Beschluss vom 11. November 2022 hat sodann die BNetzA den bisher bestätigten Szenariorahmen teilweise widerrufen und neu beschieden, so dass basierend auf dem neuen Szenariorahmen die Konsultation für den NEP im Dezember 2022 gestartet wurde. Parallel hierzu hatten die Fernleitungsnetzbetreiber auch einen Bericht zur erstmaligen Erstellung des Netzentwicklungsplans Wasserstoff gem. 28q EnWG erstellt und am 1. September 2022 veröffentlicht. Im Laufe des Jahres 2022 hat die zuständige BNetzA weitere Festlegungen getroffen, die teilweise bereits Wirkung auf das Jahr 2022 hatten und sowohl in Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen der Gasmärkte aber auch unabhängig von diesen zu sehen sind. So hat die BNetzA in der Entscheidung im Festlegungsverfahren „MARGIT 2023“ (Az.: BK9-21/612, Beschluss vom 2. Juni 2022) Regelungen zur Tarifierung von Einspeisekapazitäten von LNG-Terminals getroffen und mit der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“, BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5, Beschluss vom 8. November 2022) auf die für die Netzbetreiber erheblich verschärfte Beschaffungssituation für die für den Netzbetrieb erforderliche Energie reagiert. Im Ergebnis konnte durch die kumulative Wirkung verschiedenster rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen, aber auch günstiger Witterungsbedingungen, das Jahr 2022 ohne das Eintreten einer Gasmangellage oder befürchteter Brown- bzw. Blackouts im Stromnetz beendet werden. Seit dem 1. Januar 2018 sind die Erlösobergrenzen der 3. Regulierungsperiode Gas (2018 - 2022) gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) auf Basis einer Kostenprüfung nach § 6 Abs. 1 ARegV entsprechend den Vorschriften der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) anzuwenden. In diesem Zusammenhang wurden Festlegungen zu den geltenden Eigenkapitalzinssätzen sowie dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) getroffen. Die für die 4. Regulierungsperiode Gas (2023 - 2027) erfolgten Festlegungen für die Eigenkapitalzinssätze nach § 7 Abs. 6 GasNEV gerieten aufgrund der deutlich anziehenden Inflation und der unter anderem auch daraus resultierenden Zinswende in starke Kritik. Gegen diese Festlegung hatte FG - wie erneut ein großer Teil der deutschen Gasnetzbetreiber - Beschwerde eingelegt. Die erforderlichen und durch die BNetzA zu treffenden Festlegungen bezogen auf den Xgen und die Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode, lagen mit Beginn der Regulierungsperiode nicht vor, so dass die Ermittlung der Netzentgelte für das Jahr 2023 auf Abschätzung vorliegender Annahmen erfolgte. 3. GeschäftslageDie Geschäftsentwicklung der FG im Jahr 2022 verlief planmäßig. Als Planungs- und Steuerungsgrößen werden im Unternehmen das EBITDA und die Investitionen herangezogen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, abzüglich Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und einmaliger Sondereffekte, (EBITDA) für das Jahr 2022 liegt mit 46,8 Mio. Euro auf Planniveau (Vorjahr 42,6 Mio. Euro). Das abgelaufene Geschäftsjahr war von einer stetigen Investitionstätigkeit geprägt. Insgesamt wurden 55,8 Mio. Euro (Vorjahr 56,6 Mio. Euro) investiert. Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Modernisierung des Gasverteilernetzes. Die Bautätigkeit im Projekt EGL 442 blieb aufgrund von Verzögerungen bei den Materiallieferungen hinter den Planungen zurück. Die nicht finanziellen Leistungsindikatoren berücksichtigen den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Unternehmen sowie bei beauftragten Dienstleistern. Im Jahr 2022 ergaben sich vier meldepflichtige Arbeitsunfälle bei von FG beauftragten Dienstleistern. Alle vier betroffenen Mitarbeiter sind zwischenzeitlich vollständig genesen. Alle Ereignisse wurden jeweils unverzüglich ausgewertet und die Erkenntnisse im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes berücksichtigt. Einen weiteren nicht finanziellen Leistungsindikator stellen außerplanmäßige Versorgungsunterbrechungen dar. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine außerplanmäßigen Versorgungsunterbrechungen zu verzeichnen. 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 132,3 Mio. Euro (Vorjahr 134,8 Mio. Euro) und liegen somit auf Planniveau. Die Umsatzerlöse betreffen zu mehr als 99 % regulierte Tätigkeiten. Die Höhe der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen durch die Festsetzungen der BNetzA zu den Erlösobergrenzen in der 3. Regulierungsperiode bestimmt. Neben den Umsatzerlösen erwirtschaftete FG sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). Ursächlich für diese Entwicklung sind vor allem Rückstellungsauflösungen und Erträge aus Kostenübernahmeerklärungen. Der Materialaufwand beläuft sich auf 78,6 Mio. Euro (Vorjahr 82,5 Mio. Euro). Die wesentliche Aufwandsposition sind die Kosten für die Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen inklusive Umlagen in Höhe von 54,5 Mio. Euro (Vorjahr 57,7 Mio. Euro). Darüber hinaus ergaben sich leicht rückläufige Wartungs- und Instandhaltungskosten beim Netzbetrieb durch kapazitätsbedingte Verschiebungen einzelner Projekte. Der Personalaufwand beträgt 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 6,7 Mio. Euro). Der Kostenrückgang ist bedingt durch den Wegfall außerordentlicher Aufwendungen des Vorjahres. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 6 Mitarbeiter und einen Geschäftsführer. Bedingt durch den planmäßigen Abschreibungsverlauf und die Investitionstätigkeit ergeben sich insgesamt 7,2 Mio. Euro Abschreibungen auf das Anlagevermögen (Vorjahr 6,0 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 5,7 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro) erhöht. Im Vergleich mit dem Vorjahr sind die Abweichungen insbesondere durch Projekt- und Beratungskosten verursacht. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, abzüglich Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und dem Beteiligungsergebnis, (EBITDA) für das Jahr 2022 beträgt demnach 46,8 Mio. Euro (Vorjahr 42,6 Mio. Euro). Die Erträge aus Beteiligungen betragen 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). Das Zinsergebnis (-0,7 Mio. Euro; Vorjahr -0,5 Mio. €) beinhaltet Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Steuern für Vorjahre, Zinsaufwendungen für Verpflichtungen zur dinglichen Sicherung von Leitungen sowie aus der Abzinsung von Rückstellungen. Ertragsteuern fallen auf Grund des mit der Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrages bei FG grundsätzlich nicht an und werden beim Organträger ausgewiesen. Die im Vorjahr ausgewiesenen Steueraufwendungen und -erträge betreffen vorangegangene Veranlagungszeiträume in Folge einer steuerlichen Betriebsprüfung. Der aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn beträgt 39,4 Mio. Euro (Vorjahr 37,5 Mio. Euro). 3.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der FG ist aufgrund der anhaltenden Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 57,6 Mio. Euro (+28 %) auf 260,2 Mio. Euro gestiegen. Die Aktivseite der Bilanz zeigt eine Erhöhung des Anlagevermögens um 48,6 Mio. Euro. Diese Entwicklung beruht auf den laufenden Abschreibungen und den vergleichsweise höheren Zugängen aufgrund der Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 12,2 Mio. Euro. Verursacht ist das vor allem durch einen um 9,9 Mio. Euro höheren Liquiditätsbestand. Ebenso erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vorräte. Die Abgrenzung von Zahlungen vor dem Bilanzstichtag für Aufwendungen nach dem Stichtag reduzierten sich hingegen um 3,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital beträgt unverändert 124,8 Mio. Euro. Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich in Summe um 57,6 Mio. Euro. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die um 35,2 Mio. Euro gestiegenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 12,3 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich deshalb zum 31. Dezember 2022 auf 48 % (Vorjahr 62 %). Bezieht man das eigenkapitalähnliche Gesellschafterdarlehen mit in die Eigenkapitalbetrachtung ein, ergibt sich eine wirtschaftliche Eigenkapitalquote in Höhe von 81,4 % (Vorjahr 87,1 %). Die Liquidität der Gesellschaft war jederzeit und in vollem Umfang durch einen kontinuierlichen und stabilen operativen Cashflow gewährleistet. Darüber hinaus sicherte sich die Gesellschaft eine neue Investitionskreditlinie mit einem deutschen Finanzkonsortium. Ergänzend mit den Kreditzusagen der Gesellschafter ist eine dauerhafte, planmäßige Refinanzierung der langfristigen Investitionen garantiert. 4. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtDer Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung der Gesellschaft. Diese sind Erwartungen, die auf heutigen Einschätzungen und Rahmenbedingungen beruhen. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass die getroffenen Annahmen und Prognosen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und tatsächliche künftige Ergebnisse hiervon abweichen. 4.1 Prognosebericht Die erwarteten Umsatzerlöse für das Jahr 2023 ergeben sich durch die von der BNetzA noch nicht final bestimmte Erlösobergrenze für die 4. Regulierungsperiode Gas (2023 - 2027). Die Umsätze der Tätigkeit Gasfernleitung werden wiederum durch das marktgebietseinheitliche Briefmarkenentgelt gemäß der BNetzA-Festlegung REGENT bestimmt. Die in den Umsatzerlösen zu wälzenden Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Netze, Umlagen für Biogas und Marktraumumstellung sowie Aufwendungen im Rahmen des AMELIE-Prozesses sowie Kapazitätsanpassungen nachgelagerter Netzbetreiber und Transportkunden werden als die wesentlichen, exogenen Faktoren berücksichtigt. Für die im Jahr 2023 beginnende 4. Regulierungsperiode Gas wird für die Geschäftsentwicklung eine weiterhin stabile Seitwärtsbewegung erwartet. Das EBITDA wird bedingt durch die regulatorische Festlegung einer geringeren kalkulatorischen Kapitalverzinsung deutlichunter dem Niveau des Vorjahres liegen. Das Geschäftsmodell eines regulierten Netzbetreibers lässt darüber hinaus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erwarten. Die Regulierung der Umsatzerlöse über eine Erlösobergrenze in Kombination mit dem Mechanismus des Regulierungskontos vermeidet Preis- und Mengenrisiken. Mögliche Liquiditätsschwankungen könnten bei Bedarf durch bestehende und bislang ungenutzte Kreditlinien ausgeglichen werden. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden nach Abschluss eines Großprojekts für das Jahr 2023 deutlich unter dem Niveau des Jahres 2022 liegen. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildet das Gasverteilernetz. Zusammenfassend zeigt sich die FG weiterhin als ein ertragsstarkes und gut aufgestelltes Unternehmen mit stetigen Investitionen in das Kerngeschäft. 4.2 Chancen- und Risikobericht Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetze haben erneut ihre Leistungsfähigkeit während der Energiekrise im Jahr 2022 unter Beweis gestellt. Auf dem Weg zur Diversifizierung der Importquellen und der geplanten dauerhaften Unabhängigkeit von russischem Erdgas haben sich tiefgreifende Veränderungen in Deutschlands Energieversorgung ergeben. Deutsche und europäische LNG-Versorgungsrouten wurden in Betrieb genommen. Die erweiterte Nutzung westlicher Importrouten bei gleichzeitiger Verbrauchsreduzierung tragen dazu bei, Deutschland in Rekordzeit unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu machen. Die bestehende Gastransportinfrastruktur ist als Backbone der Energieversorgung ein unverzichtbarer Stabilisator, nicht nur in den energieintensiven Sektoren, der deutschen Volkswirtschaft. Auch das Jahr 2023 wird durch weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit geprägt sein. So werden nach einem positiven Verlauf für die Energieversorgung des Winters 2022/2023 die kommenden Sommermonate zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 genutzt werden. Besondere Bedeutung wird erneut den Füllständen der deutschen und europäischen Erdgasspeicher zukommen sowie dem weiteren Ausbau von LNG-Importkapazitäten und der entsprechend darauf angepassten Netzinfrastruktur. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird für die Energiewirtschaft die Erreichung der notwendigen Klimaziele Priorität für alle künftigen Aktivitäten einnehmen. Als ein Baustein zur Erreichung der gesetzten Klimaziele spielt Erdgas bisher insbesondere als Brückentechnologie eine entscheidende Rolle. Dies spiegelte sich auch in der zu Beginn des Jahres 2022 getroffenen Entscheidung der Europäischen Kommission zur Anerkennung von bestimmten Investitionen im Erdgassektor als konform zur EU-Taxonomie wider. Lediglich durch Verbrauchsreduktion sind die erforderlichen Emissionsreduzierungen nicht zu erreichen. Daher sind fossile Energieträger durch klimafreundlich, erneuerbar erzeugte Energie zu ersetzen. Als ein sehr leistungsfähiger Energieträger wird Wasserstoff daher eine zentrale Rolle im deutschen Energiesystem einnehmen. Ein ausschließlich strombasiertes Energiesystem kann die für die deutsche Volkswirtschaft erforderlichen Energiemengen nicht verlässlich zur Verfügung stellen und muss daher für ausreichende Transport- und Speicherkapazitäten um gasförmige und leitungsgebundene Energieträger ergänzt werden. Deutschland wird auch zukünftig ein Energieimportland bleiben. Daher gilt es, unbedingt eine umfassende Ausnutzung der Erzeugungskapazitäten durch eine Anbindung an eine europäische Wasserstoffinfrastruktur zu ermöglichen. Hierzu muss in einem ersten Schritt ein schnellerer Hochlauf des Wasserstoffmarktes und die Schaffung entsprechender Infrastruktur in Deutschland ermöglicht werden. Aufgrund der weiterhin bestehenden regulatorischen Hürden und gesetzlicher Hemmnisse ist der Markthochlauf in der erforderlichen Geschwindigkeit bisher nicht möglich. Es ist zu erwarten, dass auch zukünftige Tätigkeiten mit Bezug zur Wasserstoffinfrastruktur vollständig einer Regulierung unterliegen werden und damit FG weiterhin ausschließlich in regulierten Tätigkeiten oder mit diesen eng zusammenhängenden Geschäftsfeldern aktiv ist. Aus dem erforderlichen Umbau der Energieinfrastruktur zu einem Transportsystem für klimaneutral erzeugte Energie werden sich langfristig sehr gute Geschäftschancen ergeben. Die Basis dafür bildet eine neu aufgelegte Zielnetzplanung, die in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern systematisch Entwicklungsbedarfe und -potentiale erfasst, modelhaft analysiert und in einen kurz-, mittel- und langfristigen Transformationspfad für das gesamte Netzgebiet überführt und zur Umsetzung bringt. FG ist konkret im Rahmen der Wasserstoffvariante des Netzentwicklungsplans Gas 2022 - 2032 sowie an weiteren Projekten zur Schaffung von regionaler und überregionaler Wasserstoffinfrastruktur beteiligt. Im Rahmen des „Thüringer H2Ecosystem“ (TH2ECO) wird beispielsweise auch die Schaffung einer zunächst regionalen Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff im Raum Erfurt vorangetrieben. Das bestehende Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, bestehende und künftige Erfolgspotenziale zu sichern. Dabei sollen Risiken, die die Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen könnten, durch regelmäßige Risikoinventuren systematisch und frühzeitig erkannt werden. Hierfür wird ein mittelfristiger Planungshorizont bzw. die laufende Regulierungsperiode analysiert. Das Risikoregister ist entsprechend der folgenden Kategorisierung ausgerichtet: scroll
Um die erkannten Risiken zu minimieren und potenzielle Risiken in der Zukunft zu vermeiden, werden geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Bewertung der verbleibenden Netto-Risikoposition erfolgt anhand einer Risikomatrix, die Risiken entsprechend ihrer Relevanz klassifiziert. Die jeweilige Ausprägung der Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitativen und/oder qualitativer Auswirkungen eines jeden Risikos führt letztlich zu einer Beurteilung der Wesentlichkeit im Gesamtrisikoportfolio. Das Risikoniveau ist aufgrund der Geschäftstätigkeit des Unternehmens unverändert auf einem niedrigen Level. Die Anzahl der identifizierten Einzelrisiken ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Die geänderten Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen liegen aber nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Die Geschäftsprozesse werden auf der Grundlage der jährlich aktualisierten Wirtschaftsplanung sowie eines fortlaufenden Berichtswesens gesteuert. Fehlentwicklungen werden so frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung oder Risikoabsicherung eingeleitet. Die erfolgreiche Bewältigung der Energiekrise und die Abwendung einer Gasmangellage ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 und darüber hinaus die größte Herausforderung. Das unternehmenseigene Krisenmanagement in Zusammenarbeit mit Kunden, vor- und nachgelagerten Netzbetreibern und nicht zuletzt den politischen Entscheidern war und ist ein Garant für den sicheren, unterbrechungsfreien Netzbetrieb. Alle notwendigen Anpassungen der bestehenden Prozesse, die sich aus den laufenden Risikoanalysen und der dynamischen Entwicklung der Energiekrise ergeben haben, konnten kurzfristig und effektiv umgesetzt werden. Weltweite geopolitische Veränderungen sowie ambitionierte klimapolitischen Ziele der Bundesregierung haben den Handlungsdruck zum Umbau der gesamten Energieversorgung in Deutschland nochmals deutlich erhöht. Dementsprechend verstärkte sich die Nachfrage um die dafür erforderliche Kapazitäten, die die FG ebenso zur Abwicklung von Bau- und Instandhaltungsprojekten benötigt. Die stark steigenden Bezugspreise für Materialien und Bauleistungen und deren eingeschränkte Verfügbarkeit sowie das steigende Zinsniveau stellen für die planmäßige Umsetzung von Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen eine zunehmende Herausforderung dar. FG reagiert darauf mit einer angepassten, vorgezogenen Projektplanung, erhöhten Bevorratung von notwendigen Materialien in der Projektausführungsphase und der frühzeitigen Sicherung aller dafür erforderlichen Ressourcen. Weitere Kostenrisiken könnten sich im Zuge von Umlegungsmaßnahmen und Hochspannungsbeeinflussung des Gasnetzes ergeben, die vor allem durch den Umbau der Energie- und Verkehrsinfrastruktur seitens Dritter verursacht werden. Die 4. Regulierungsperiode Gas basiert auf der Neufestlegung der Erlösobergrenze durch die BNetzA. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Entwicklung der relevanten Eingangsparameter ergeben sich aus den ausstehenden Entscheidungen der BNetzA sowie möglichen Änderungen des rechtlichen Regulierungsrahmens sowohl Chancen als auch Risiken für die zukünftigen zulässigen, regulierten Erlöse. Erstmals erfasst wurden mögliche Umweltrisiken. Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Umweltschutzvorkehrungen und insbesondere der Sicherstellung einer sachgerechten Entsorgung werden umfassende Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Risiken und dem Schutz von Flora und Fauna getroffen. Eine deutliche Änderung der politischen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen könnte zu erheblichen Planungsunsicherheiten führen. Für den mittelfristigen Planungshorizont lassen die vorliegenden Informationen jedoch keine Änderungen vermuten, die hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen würden. Die aktuelle geopolitische Situation und die damit verbundene Energiekrise hat zu massiven Verwerfungen auf den globalen Energiemärkten geführt. Jedoch erwarten wir hieraus für unser Geschäftsmodell als reiner Gashochdrucknetzbetreiber in einem robusten regulatorischen Umfeld keine Verschlechterung unseres Risikoniveaus im mittelfristigen Zeitraum.
Schwaig b. Nürnberg, 31. März 2023 Ferngas Netzgesellschaft mbH Frank-Mathias Trostorff, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwaig bei Nürnberg und wurde am 9. Februar 2016 unter der Nummer 32587 im Handelsregister B beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Der Jahresabschluss der Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG) zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Anteile an der FG werden von der Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH gehalten. Die Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH gehört indirekt der Versicherungskammer Bayern, einer Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts. Am 12. August 2015 wurde zwischen der FG als Organgesellschaft und der Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH als Organträger ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Vermögensgegenstände und Schulden der FG wurden einzeln, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und des Grundsatzes der Unternehmensfortführung, bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das immaterielle Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt bei den abnutzbaren Wirtschaftsgütern zwischen einem und drei Jahren, nicht abnutzbare Nutzungsrechte im Netzgebiet Nordbayern unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die in den vergangenen Jahren allein nach steuerrechtlichen Vorschriften (§ 4 Fördergebietsgesetz) vorgenommenen Abschreibungen führten im Jahr 2022 zu einer nur noch geringfügig reduzierten Bemessungsgrundlage für die Berechnung der linearen Abschreibungen. Die Wertansätze der bisher aus steuerlichen Gründen nach der degressiven Methode gemäß § 7 Abs. 3 EStG (Wechsel auf die lineare Abschreibung, sobald diese die degressive übersteigt) abgeschriebenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Der Betrag, der allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen (degressive Methode), beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 268 TEuro. Zugänge des Geschäftsjahres werden linear pro rata temporis abgeschrieben. Dabei orientieren sich die zu Grunde gelegten Nutzungsdauern an regulatorischen Grundsätzen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bis zu 800,00 Euro betragen, erfolgt die Sofortabschreibung. Aktivierte Erdgasvorräte (Line-Pack), die unter den Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erfasst sind, wurden zu Anschaffungskosten bewertet und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Die Bilanzierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen erfolgte zu ihren Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind bereits im Jahr 2022 geleistete Zahlungen für Aufwendungen des Jahres 2023 abgebildet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die erhaltenen Baukostenzuschüsse wurden grundsätzlich in einen passiven Sonderposten eingestellt und werden ratierlich zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Alle im Netzgebiet Nordbayern vor dem 1. Januar 2003 oder nach dem 31. Dezember 2009 vereinnahmten Baukostenzuschüsse werden ebenfalls in dem passiven Sonderposten ausgewiesen und linear über einen Zeitraum von 20 Jahren über die Umsatzerlöse aufgelöst. Alle anderen zwischenzeitlich vereinnahmten Baukostenzuschüsse wurden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der ihnen zugrunde liegenden Rohrleitungen abgesetzt und entsprechend deren Abschreibungsmethode und -dauer ergebniswirksam erfasst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Pensionszusagen und Entgeltumwandlungen. Sie werden für die Handelsbilanz nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode' (PUC-Methode) unter Beachtung der Heubeck-Richttafel 2018 G ermittelt und mit 1,78 % (Vorjahr 1,87 %) abgezinst. Den Berechnungen zu den Pensionszusagen liegt ein Anwartschaftstrend in Höhe von 0,00 % p.a. (Vorjahr 0,00 % p.a.) sowie ein Rententrend in Höhe von 2,5 % p.a. (Vorjahr 1,45 % p.a.) zugrunde. Die Berechnung der Witwen-/ Witweranwartschaft erfolgt nach der sogenannten kollektiven Methode, bei der eine sich aus den verwendeten Rechnungsgrundlagen ergebende Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Als Finanzierungsendalter wurde grundsätzlich das vertragliche Pensionsalter angesetzt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, resultierend aus der Herleitung der Rückstellung unter Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zur Herleitung unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes beträgt für die Pensionsrückstellungen 145 TEuro (Vorjahr 195 TEuro) und für die Rückstellung aus Entgeltumwandlung 22 TEuro (Vorjahr 36 TEuro). Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vorangegangenen sieben Jahre abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Erhaltene Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind bereits im Jahr 2022 vereinnahmte Zahlungen für Erträge des Jahres 2023 abgebildet. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages und mangels Steuerumlagen erfolgt der Ausweis der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (inklusive latenter Steuern) grundsätzlich beim Organträger, da ihn alleine die Besteuerungsfolgen treffen. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. (2) Finanzanlagen Die Anteilsliste der FG wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist dem Anhang als Anlage beigefügt. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit 211 TEuro aus Gewinnabführung und mit 472 TEuro aus den Dienstleistungsverträgen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 5,0 Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus Steuerforderungen aus der Umsatzsteuervoranmeldung für die Monate November und Dezember 2022. Gemäß § 21b EnWG gilt bei Betreibern von Transportnetzen im Rahmen des Anreizregulierungssystems der regulatorische Anspruch, der sich aus einer negativen Differenz auf dem Regulierungskonto zwischen den tatsächlich erzielbaren Erlösen und den geplanten Kosten eines Kalenderjahres einerseits sowie den zulässigen Erlösen und den tatsächlich entstandenen Kosten eines Kalenderjahres andererseits ergibt, als Vermögensgegenstand im Sinne von § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der erstmalig ausgewiesene regulatorische Anspruch beträgt 532 TEuro. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten zeigt im Jahr 2022 in Rechnung gestellte Aufwendungen, welche das Geschäftsjahr 2023 betreffen. (5) Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt unverändert 32.000.001 Euro. (6) Sonderposten Die erhaltenen Baukostenzuschüsse werden in Sonderposten eingestellt. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 20 Jahren. (7) Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen Verpflichtungen für Pensionen, Ertragsteuern und sonstige Rückstellungen. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen resultieren aus Pensionszusagen und Entgeltumwandlungen. Sie bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.456 TEuro. Die sonstigen Rückstellungen enthalten zum überwiegenden Teil Verpflichtungen, die aus dem Eigentum an Leitungen resultieren. Des Weiteren wurden unter anderem Rückstellungen für Zinsen, Jahresabschluss- und Prozesskosten sowie bei Bilanzaufstellung ausstehende Rechnungen gebildet. (8) Verbindlichkeiten Zusammensetzung der Verbindlichkeiten: scroll
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung der FG an die Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH in Höhe von 39,4 Mio. Euro sowie Verbindlichkeiten aus der Liquiditätsbereitstellung der zum 1. Juli 2016 geschlossenen Rahmenvereinbarung in Höhe von 45,2 Mio. Euro. (9) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die FG hat im Dezember 2022 Vorauszahlungen auf zukünftige Entgelte in Höhe von 339 TEuro erhalten. Diese wurden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von insgesamt 132.276 TEuro resultieren in Höhe von 128.111 TEuro (Vorjahr 129.836 TEuro) aus der Vermarktung von Transportkapazitäten und den zugehörigen Entgelten für Messung und Abrechnung. Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen im Inland erzielt. Des Weiteren sind Erträge für die Erbringung technischer Dienstleistungen und aus der Auflösung des Sonderpostens für Baukostenzuschüsse enthalten. (11) Bestandsveränderungen Die Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen bilden die noch nicht abrechenbaren, unfertigen Leistungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag ab. (12) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge im Sinne von § 285 Nr. 32 HGB von 634 TEUR, davon aus der Auflösung von Rückstellungen 520 TEuro und aus Anlagenabgängen 114 TEUR. (13) Materialaufwand Im Materialaufwand sind vor allem Entgelte für die Nutzung vorgelagerter Netze, Aufwendungen für Fremdleistungen zur Inspektion, Wartung und Betrieb des Leitungsnetzes sowie Einstandskosten für Weiterbelastungen enthalten. (14) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für einen kaufmännischen Dienstleistungsvertrag, Verwaltungskosten einschließlich allgemeine Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten, Aufwendungen für Beiträge und Mitgliedschaften sowie für Versicherungen. (15) Beteiligungserträge Hier werden die laufenden Beteiligungserträge in Höhe von 212 TEuro gezeigt. (16) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Unter dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge werden periodenfremde Erträge im Sinne von § 285 Nr. 32 HGB von 176 TEuro ausgewiesen, davon aus Steuerforderungen der Vorjahre 92 TEuro und Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 84TEuro. (17) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten enthält im Wesentlichen Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (611 TEuro) sowie Bereitstellungsgebühren aus der Finanzierung (237 TEuro). Ebenso sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von 74 TEuro enthalten. V. Sonstige Angaben(18) Konzern Die FG wird in den Konzernabschluss der Deutsche Gastransport Holding GmbH, Schwaig b. Nürnberg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss des kleinsten Kreises wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und ist über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die Gesellschaft gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern (VKB). Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der VKB wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Gesellschaft wird, wegen der untergeordneten Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB, nicht in den Konzernabschluss der VKB einbezogen. (19) Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der Deutsche Gastransport Holding GmbH enthalten. (20) Ausschüttungs gesperrte Beträge Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt insgesamt 145 TEuro. Dieser Betrag ist durch die frei verfügbare Kapitalrücklage und bestehende Gewinnrücklagen abgedeckt. (21) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Außer den Vergütungen für die Geschäftsführung und Aufsichtsratstätigkeit bestanden keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. (22) Geschäfte mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) Zwischen der FG und der Ferngas Service & Management GmbH & Co. KG, Schwaig b. Nürnberg, bestehen Dienstleistungsverträge über die Erbringung kaufmännischer und technischer Leistungen. Hierfür wurden in 2022 3.680 TEuro aufgewendet. (23) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Jahr 2016 wurde zwischen der Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH und einem Banken- und Investorenkonsortium eine Finanzierungsvereinbarung über 380 Mio. Euro geschlossen. Diese Finanzierungsvereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2022 an den erweiterten Investitionsbedarf angepasst. FG ist gleichzeitig Sicherungsgeberin und teilweise Mitschuldnerin. Zu diesem Zweck wurden zu Gunsten der Darlehensgeber bestimmte Forderungen abgetreten sowie die Verpfändung der Bankkonten erklärt. Zum 31. Dezember 2022 wurden aus dieser Finanzierungsvereinbarung Kreditmittel in Höhe von 489,9 Mio. Euro (im Vorjahr 435,4 Mio. Euro) in Anspruch genommen. Das Risiko der Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis wird aufgrund der derzeitigen und zukünftig erwarteten Ertrags- und Liquiditätssituation sowie der vorhandenen Beleihungswerte des Teilkonzerns der Deutsche Gastransport Zwischenholding GmbH als sehr gering eingeschätzt. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus gebuchten Transportkapazitäten bei vorgelagerten Netzbetreibern (64,9 Mio. Euro) für 2023 sowie finanzielle Verpflichtungen im Rahmen branchenüblicher Dienstleistungsverträge. Jährliche Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen mit der Open Grid Europe GmbH, Essen, mit einer Laufzeit bis 2029 betragen derzeit 9,0 Mio. Euro p.a. Jährliche Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen betragen rd. 4,0 Mio. Euro. Für vertraglich beauftragte, noch nicht durchgeführte Investitionen in Gegenstände des Anlagevermögens sowie künftige Instandhaltungsmaßnahmen besteht ein Bestellobligo von 58 Mio. Euro. (24) Mitarbeiter Die Ferngas Netzgesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 5 Arbeitnehmer, davon eine Angestellte und vier leitende Angestellte. (25) Organbezüge Für die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 sowie für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung wird vom Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Aufsichtsratsvergütungen für 2022 betrugen 102 TEuro (Vorjahr: 48 TEuro). (26) Nachtragsbericht Nach dem Stichtag des Jahresabschlusses bis zum Abschlussdatum haben sich keine Ereignisse ergeben, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses von Relevanz sind. (27) Zusammensetzung der Geschäftsführung Als alleiniger Geschäftsführer war bis zum 22. Dezember 2022 Herr Dieter Bochmann, Braunschweig, tätig. Seit dem 23. Dezember 2022 ist Herr Frank-Mathias Trostorff, Leipzig, bestellt und als alleiniger Geschäftsführer tätig. (28) Zusammensetzung des Aufsichtsrates scroll
Schwaig b. Nürnberg, 31. März 2023 Ferngas Netzgesellschaft mbH Frank-Mathias Trostorff, Geschäftsführer Angaben zum Anteilsbesitz per 31. Dezember 2022Die Ferngas Netzgesellschaft mbH hält Anteile an folgenden Unternehmen: 1) Ferngas Service & Management Verwaltungs GmbH, Schwaig b. Nürnberg scroll
2) Ferngas Service & Management GmbH & Co. KG, Schwaig b. Nürnberg scroll
Anlagenspiegel 2022scroll
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Tätigkeitsabschluss Gasverteilungnach § 6b Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)Bilanz zum 31. Dezember 2022für die Tätigkeit GasverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022für die Tätigkeit Gasverteilungscroll
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022für die Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Tätigkeitsabschluss GasfernleitungBilanz zum 31. Dezember 2022für die Tätigkeit Gasfernleitungnach § 6b Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022für die Tätigkeit Gasfernleitungscroll
Anlagenspiegel 31. Dezember 2022für die Tätigkeit Gasfernleitungscroll
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Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss 2022I. Allgemeine AngabenDer Tätigkeitsabschluss der Ferngas Netzgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2022 war aufgrund der Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu erstellen. Ihm liegt der nach den Vorschriften des HGB, den rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erstellte Jahresabschluss der Ferngas Netzgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2022 zugrunde. Nachfolgend wird die Ferngas Netzgesellschaft mbH auch kurz als „FG“ bezeichnet. Die FG führt im Sinne des EnWG die Tätigkeiten Gasverteilung, Gasfernleitung sowie andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors aus. II. Zuordnung zu den TätigkeitenFG führt für die genannten Tätigkeiten gesonderte Konten. Die Konten für andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sind zusammengefasst. Soweit eine direkte Zuordnung von Beträgen zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich oder mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden war, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten vorgenommen. Die Bilanzposten, Aufwendungen und Erträge wurden den einzelnen Tätigkeiten im Wesentlichen direkt zugeordnet. Verwendete Schlüssel Die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge sowie Erträge aus Beteiligungen wurden den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Der Umsatzschlüssel spiegelt das Verhältnis der hier für die einzelnen Tätigkeiten erfassten Summen wider. Der Umsatzschlüssel wurde im Folgenden zur Aufteilung der nicht direkt zuordenbaren Bilanzpositionen einschließlich der liquiden Mittel angewandt. Auch für die Aufteilung der nicht direkt zuordentbaren Aufwendungen für bezogene Leistungen sowie für die sonstigen betriebliche Aufwendungen und damit korrespondierender Rückstellungen wird gemäß des Umsatzschlüssels vorgenommen. Die Aufteilung zwischen den Bereichen Gasverteilung und Gasfernleitung wird auf Grundlage des aktuellen Mengengerüstes vorgenommen. Zur Aufteilung der bestehenden Rückstellungen im Personalbereich (Rückstellung Altersvorsorge) wurde der aus dem Geschäftsjahr 2015 stammende Personalschlüssel verwendet. Anlagevermögen Die Anlagegegenstände der FG wurden den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Zugeordnetes Eigenkapital Eine direkte Zuordnung aller Konten zu den einzelnen Tätigkeiten ist nicht möglich. Es erfolgt daher die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG. Die nach sachgerechter Schlüsselung und Zuordnung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen werden daher entsprechend des Kapitalbedarfs im Eigenkapital ausgewiesen. Abschreibungsmethoden Das immaterielle Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet. Nicht abnutzbare Nutzungsrechte im Netzgebiet Nordbayern unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Neben den linearen Abschreibungen wird - wo zulässig - degressiv abgeschrieben. Zugänge des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens je Tätigkeit ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist als Anlage beigefügt. Forderungen und Verbindlichkeiten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in der Bilanz jeweils unsaldiert ausgewiesen.
Schwaig b. Nürnberg, 31. März 2023 Ferngas Netzgesellschaft mbH Frank-Mathias Trostorff Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ferngas Netzgesellschaft mbH, Schwaig b. Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ferngas Netzgesellschaft mbH, Schwaig b. Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ferngas Netzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Gasverteilung“ und „Gasfernleitung“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Erfurt, den 25. April 2023 PricewaterhouseCoopers GmbH Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer ppa. Scadi Schrader, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 10. Mai 2023 festgestellt. |
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