STARPOOL
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.746,00 |
138.512,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
215.909,93 |
135.891,94 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
6.396,35 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
467,00 |
6.069,00 |
| Aktiva |
353.122,93 |
280.472,94 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
274.451,98 |
204.718,05 |
| B.
Rückstellungen |
50.015,21 |
55.343,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.655,74 |
20.411,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.655,74 |
20.411,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
15.531,47 |
| Passiva |
353.122,93 |
280.472,94 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der STARPOOL GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen unter HRB 95695 beim
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ist nach den
Vorschriften der §§ 238 ff. HGB i. V.
m. den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB sowie
unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft gemäß
§ 267a Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem.
§ 288 HGB i. V. m.
§ 267a Abs. 2 HGB werden teilweise
in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wird in Anwendung des Wahlrechtes
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des HGB. Diese sind im Wesentlichen und
soweit zulässig an den steuerlichen Vorschriften
ausgerichtet und gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Angaben zu Positionen der Bilanz
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen werden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Die
Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der nach
steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten
Nutzungsdauer, bei Zugang während des
Geschäftsjahres pro rata temporis. Geringwertige
Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst.
Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2a EStG werden
im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten erfasst und
beginnend mit dem Jahr des Zugangs in fünf gleichen
Jahresraten abgeschrieben. Mit Ablauf des fünften
Jahres erfolgt gleichzeitig der vollständige Abgang
der Anschaffungskosten des jeweiligen Sammelpostens.
Das
Vorratsvermögen wird zu
Anschaffungs-/Herstellkosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag bilanziert und innerhalb eines Jahres
fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 0), die
Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert und in Höhe
von T€ 29 (Vorjahr: T€ 20) innerhalb eines
Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 0
(Vorjahr: T€ 16), diese sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Ergänzende Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr 2022 durch Herrn Dariusz Worozko,
Kaufmann, und Herrn Adrian Worozko, Kaufmann.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 5 Arbeitnehmer.
Berlin, 30.11.2023
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Dariusz
Worozko
Adrian Worozko
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023
festgestellt.
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