Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 191974
Eingetragen
6.5.2011
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenAusschank von Getränken a. n. g.
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten und Festzelten sowie Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

49.00% identifiziert51.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
25.00%
24.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
51.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Himolla Polstermöbel GmbH
Germany
22.950 €
51.00%
Helmut Sperr
84416 Taufkirchen, Schnaupping 14
11.250 €
25.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kulinaria GmbH

Taufkirchen (Vils)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 83.064,00 86.568,00
I. Sachanlagen 83.064,00 86.568,00
B. Umlaufvermögen 17.223,08 21.660,00
I. Vorräte 2.196,96 3.983,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.318,89 10.292,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.707,23 7.384,09
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.861,67 8.856,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.148,75 117.084,05

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 45.000,00 45.000,00
II. Kapitalrücklage 74.462,00 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -53.856,05
IV. Bilanzverlust 129.323,67 0,00
davon Verlustvortrag 53.856,05 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 9.861,67 8.856,05
B. Rückstellungen 2.500,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 107.648,75 116.084,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 107.648,75 51.084,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.148,75 117.084,05

Anhang

A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des BilMoG zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG wurde nicht in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g (1) EStG wurde kein Gebrauch gemacht.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungspreis bis 150,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungspreis von mehr als 150,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro werden linear über 5 Jahre abgeschrieben (Poolabschreibung).

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte (beizulegende Werte) am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr: 107.648,75 €

B. Sonstige Angaben

1. Bilanzgewinn

In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 53.856,05 € enthalten.

2. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft vertreten durch:

Helmut Sperr, Michael Keilhacker, Patrick Schmidt

3. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 4.295,59 €
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen: 0,00 €

4. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet.

Die Geschäftsführer wurden auf ihre Verpflichtung gem. § 15a InsO hingewiesen.

5. Zuzahlung Eigenkapital - Entwicklung

Zuzahlung vom 10.12.12(Keilhacker) € 5.000,00
Zuzahlung v. 10.12.12(Sperr) € 5.000,00
Verrechnung Inventar (Schmidt) € 5.000,00
  €15.000,00

Lt. Gesellschafterbeschluss vom 07.12.2012

Keilhacker € 20.000,00
Teilbetrag Schmidt € 4.200,00
Teilbetrag Sperr € 3.750,00
Himolla Polstermöbel GmbH (Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2012) € 31.512,00
  €59.462,00

Die Herren Sperr und Schmidt leisten nur Teilbeträge - diese entsprechen dem Anteilsverkauf an Himolla Polstermöbel GmbH.

Die ausstehenden Zuzahlungen zum Eigenkapital der Herren Sperr und Schmidt werden vorläufig gestundet.

Die Himolla Polstermöbel GmbH beeinflusst mit dem Anteilskauf die Geschäfte der Kulinaria positiv. Die Himolla Polstermöbel GmbH trifft die Annahme, dass das Ergebnis in den Folgejahren sich zum Jahresüberschuss entwickeln wird.

Eine Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterverbindlichkeit Schmidt gleicht das negative Eigenkapital nicht aus.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.295,59 EUR.

1.5.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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