Hippo Shop GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 6611
Eingetragen
16.6.2003
Branche
Einzelhandel mit SpielwarenEinzelhandel mit BüchernEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Spielwaren, Büchern, Kalendern, Galerie- und Geschenkartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Steggewentz
seit 15.10.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hippo Shop GmbH

Münster

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 4.355,95 7.804,95
I. Sachanlagen 4.252,00 7.701,00
II. Finanzanlagen 103,95 103,95
B. Umlaufvermögen 229.058,53 214.929,91
I. Vorräte 87.502,00 64.829,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120.954,27 121.522,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.602,26 28.578,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 728,96 1.275,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 234.143,44 224.010,54

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 36.631,34 34.992,09
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 8.992,09 8.252,76
III. Jahresüberschuss 1.639,25 739,33
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 38.000,00 2.000,00
C. Rückstellungen 4.951,00 5.101,00
D. Verbindlichkeiten 154.561,10 181.917,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 234.143,44 224.010,54

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 ist nach Vorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2006 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2005, so dass die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
 
1. Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear und, , soweit zulässig und sinnvoll, degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

 
2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

 
Darin enthalten sind Ausleihungen an Gesellschafter i.H.v. T€ 98.
 
3. Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurden aufgrund § 7 g Abs. 3 EStG ( Ansparrücklage ) gebildet.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger Schätzungen in angemessenem Umfang gebildet.

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
Die Verbindlichkeiten sind mit T€ 153 innerhalb eines Jahres und mit T€ 2 nach einem Jahr, aber innerhalb von 5 Jahren fällig.
 
II. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Hippo Shop GmbH, Münster durch den Geschäftsführer Herr Heinrich Steggewentz, Münster. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 
Steinfurt, den 10. Mai 2007

 

 

(Heinrich Steggewentz)
Geschäftsführer

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