Hippo Shop
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.355,95 |
7.804,95 |
| I.
Sachanlagen |
4.252,00 |
7.701,00 |
| II.
Finanzanlagen |
103,95 |
103,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
229.058,53 |
214.929,91 |
| I.
Vorräte |
87.502,00 |
64.829,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.954,27 |
121.522,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.602,26 |
28.578,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
728,96 |
1.275,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.143,44 |
224.010,54 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.631,34 |
34.992,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
8.992,09 |
8.252,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.639,25 |
739,33 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
38.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
4.951,00 |
5.101,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
154.561,10 |
181.917,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.143,44 |
224.010,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 ist nach
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den handels- und
steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Saldenvorträge zum
01. Januar 2006 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz
zum 31. Dezember 2005, so dass die Bilanzidentität
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der
Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3
HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die
Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Anlagevermögen
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear
und, , soweit zulässig und sinnvoll, degressiv
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 410,00 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten.
Die Bewertung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt
zum Nennwert.
Die Bewertung der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert.
Darin enthalten sind Ausleihungen an Gesellschafter
i.H.v. T€ 98.
3. Sonderposten mit Rücklageanteil
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil wurden aufgrund
§ 7 g Abs. 3 EStG ( Ansparrücklage ) gebildet.
4. Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger Schätzungen in
angemessenem Umfang gebildet.
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die
Verbindlichkeiten sind mit T€ 153 innerhalb
eines Jahres und mit T€ 2 nach einem Jahr, aber
innerhalb von 5 Jahren fällig.
II. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der Hippo Shop GmbH,
Münster durch den Geschäftsführer Herr
Heinrich Steggewentz, Münster. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steinfurt, den 10. Mai 2007
(Heinrich Steggewentz)
Geschäftsführer
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