wellyou
GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.670,00 |
14.862,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.667,00 |
14.859,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
361.095,90 |
447.257,02 |
| I.
Vorräte |
3.967,02 |
2.872,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
355.650,63 |
266.942,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.478,25 |
177.442,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
764,12 |
792,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
374.530,02 |
462.911,69 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
249.213,13 |
249.213,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
164.748,78 |
164.748,78 |
| III.
Bilanzgewinn |
59.464,35 |
59.464,35 |
| davon
Gewinnvortrag |
59.464,35 |
59.464,35 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
5.755,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.333,84 |
194.931,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
113.333,84 |
194.931,31 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.983,05 |
13.012,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
374.530,02 |
462.911,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGBG unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: wellyou GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Flensburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Flensburg
Register-Nr.: HRB 6287
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Absatz 1, § 276
und § 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a)
Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
so dass eine Anpassung dieser Posten zur Vergleichbarkeit
mit denen des Vorjahres nicht erforderlich war.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b)
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich hierzu nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, sofern nicht aufgrund gesetzlicher
Spezialnormen eine Saldierung vorzunehmen war.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur entsprechend
der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
c)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne fanden nur dann Niederschlag, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
Euro
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
373.765,90
|
davon durch
Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
373.765,90
|
Summe
|
373.765,90
|
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 541.858,31
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen
|
Euro
|
2021
|
100.872,60
|
2022 bis 2025
|
440.985,71
|
2026 und später
|
0,00
|
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
16.097,55 Euro enthalten.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2020
|
2019
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
59.433,69
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
15.144,86
|
64.845,23
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung
In den übrigen sonstigen betrieblichen
Erträgen sind Erträge von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. Es
handelt sich in Betrag und Art im Einzelnen um:
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Volker Roese bis
11.12.2020
|
ausgeübter
Beruf:
Geschäftsführer
|
Christian Rapior ab
11.12.2020
|
ausgeübter
Beruf:
Geschäftsführer
|
weiterer
Geschäftsführer:
|
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Markus Sigl ab
17.03.2021
|
ausgeübter
Beruf:
Geschäftsführer
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Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Christian Rapior
Markus Sigl
Flensburg, 03.11.2021
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2021 festgestellt.
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