Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
ERTAS BAU GmbH
Waldhornstraße 48, 68199 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mehmet Ertas seit 19.10.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERTAS BAU GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012AKTIVSEITE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012ALLGEMEINE ANGABENDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNGSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 20.825,40 (Vj: € 14.446,53) ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt und voll einbezahlt. Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse haben am Bilanzstichtag nicht bestanden. SONSTIGE ANGABENAusführungen zum Ergebnis Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen. In der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtsjahr war:
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Mannheim, den 26.02.2014 Mehmet Ertas Geschäftsführer |
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