x86
Computer Vertriebs GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
757,00 |
955,00 |
| I.
Sachanlagen |
757,00 |
955,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.395,64 |
57.389,02 |
| I.
Vorräte |
37.847,66 |
35.254,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.087,61 |
9.653,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.460,37 |
12.481,73 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
745,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.152,64 |
59.089,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.917,07 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Verlustvortrag |
26.821,58 |
48.282,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.662,76 |
21.460,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
745,69 |
| B.
Rückstellungen |
200,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.035,57 |
59.089,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.388,28 |
57.408,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.152,64 |
59.089,71 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Das
Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurde angewandt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Angaben die wahlweise in der Bilanz gemacht
werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen
erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 410,-- werden im Jahr des Zugangs, soweit kein
Sammelposten zu bilden ist, voll abgeschrieben. Die
Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,--
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- aber nicht mehr als Euro
1.000,-- wird ein Sammelposten gebildet und linear
über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden
mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind in der Bilanz vermerkt. Der Betrag
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr ergibt sich aus der Bilanz. Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren ist in der Bilanz vermerkt.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frank Güldenberg geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Ort: Leverkusen; Datum: 14.03.2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Frank Güldenberg
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.743,43 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.498,43 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2011 festgestellt.
|