ZPmoto
GmbH
Zschopau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.763,00 |
28.598,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.121,71 |
45.295,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
520,04 |
518,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.979,28 |
10.051,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.384,03 |
84.464,60 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
374,00 |
254,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
89.010,03 |
84.210,60 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
50.990,05 |
50.990,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.601,88 |
32.802,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.408,15 |
51.408,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.384,03 |
84.464,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ZPmoto GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrecht-licher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der ZPmoto GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 150,00 €, aber nicht 1.000,00
€ überstiegen, wurde ein Sammelposten im Sinne
des § 6 Abs. 2a EStG gebildet und dieser wird linear
über 5 Jahre abgeschrieben. Da der Wert dieses Postens
eine relativ geringe Bedeutung hat, wird davon ausgegangen,
dass das auch handelsrechtlich möglich ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Zschopau, 27.06.2017 gez. Norbert Vogler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2017 festgestellt.
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