PREDIUS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Viktor Kotrini seit 8.7.2009 | Liquidator |
Frank Brunner seit 8.7.2009 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KB Spanntechnik GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.07.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ 07. Juli bis 31. Dezember 2009KB Spanntechnik GmbH i.L., Chemnitz
Anhang gemäß § 284 - 288 HGB1. Allgemeine AngabenDie Gliederung von Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung (in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt) wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen Ausweisvorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) erstellt unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff.). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. v. § 267 Abs. 1 HGB. 2. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitaltgesellschaften ( § 288 Satz 1 HGB) Gebrauch gemacht.Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben und Erläuterungen im Anhang werden in dem für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Umfang gegeben. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- , Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die vorliegende Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz, zwingende Abweichungen haben sich nicht ergeben. Die vorliegende Fassung enthält die handelsrechtlich maßgeblichen Werte entsprechend § 275 ff. HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen bei den im Wirtschaftsjahr vom 07.07. bis 31.12. angeschafften Wirtschaftsgütern werden ausgehend von den Bemessungsgrundlagen über die jeweilige betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern (zwischen 3 und 10 Jahren) linear vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis Euro 150 gem. § 6 Abs. 2 EStG ist Gebrauch gemacht worden. Sie wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wird aus Vereinfachungsgründen gleichzeitig der Abgang im selben Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war nicht zu bilden. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften angesetzt und bewertet worden. Verluste aus schwebenden Geschäften, Aufwendungen für innerhalb von 3 Monaten nachzuholende Instandhaltung und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten. Rückstellungen für latente Steuern sind nicht zu bilden gewesen, da die Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nicht zu einem zu niedrigen, sondern zu einem zu hohen Steuerausweis geführt haben. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Abzuzinsende Verbindlichkeiten waren nicht zu verzeichnen. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- u. Verlustrechnung1. Bilanz 1. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf Euro 3.757,53. 2. Allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene (Mehr-) Abschreibungen im Anlagevermögen gab es nicht. Entsprechende Mehrabschreibungen im Umlaufvermögen sowie aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr 2009 nicht zu verzeichnen gewesen. 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. 4. Sicherheiten für die Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden. Pfandrechte an erfasstem Vermögen bestehen ebenfalls nicht. 5. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
6. Beteiligungen an anderen Unternehmen von mehr als 20 %: keine 1. Gewinn- und Verlustrechnung1. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht vorgenommen worden. 3. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur Verhinderung von Änderungen des Wertansatzes in der nächsten Zukunft aufgrund von Wertschwankungen sind nicht vorgenommen worden. 4. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht angefallen. 5. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten. 6. Das Ergebnis ist belastet durch:
4. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB ( Begebung oder Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Gewährleistungsverträgen und Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht. 3. Mitglieder der Geschäftsführung in :2009
4. Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 5. Die Firma beschäftigte durchschnittlich 2 Arbeitnehmer. |
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