Public-Relations-Beratung
Boffilo Consulting LimitedLiquidiert
90768 Fürth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boffilo Consulting LimitedFürthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG
Boffilo Consulting Limited
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249
Abs. 2 HGB gebildet worden.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wird von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in voller
Höhe abgeschrieben worden.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte
am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten
1) Darlehen im engeren Sinne bestanden zwischen der
Gesellschaft und dem Gesellschafter in Höhe von EUR
12.362,95 zu Gunsten des Geschäftsführers.
2) In der Bilanz wird ein Verrechnungskonto
Gesellschafter/Geschäftsführer nicht ausgewiesen.
III. Sonderposten Investitionsabzugsbetrag
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7
g EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach
§ 7 g EStG
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
Eine Abschreibung auf den Firmenwert erfolgte im
Geschäftsjahr 2008 nicht.
III. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der Einstellung in den
Sonderposten mit Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit
Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g
EStG)
nicht enthalten.
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht
vorgenommen
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft haftet nicht für andere
Gesellschaften.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Felice Boffilo geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Nürnberg, 24.02.2010
gez.
Herr Felice Boffilo
(Geschäftsführer)
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