Die Produktfabrik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
4L Capital AGEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG und hat die Erlaubnis zur Erbringung von Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung. Die Gesellschaft ist vor allem in den Bereichen Family-Office und Geschäftsbesorgung, Anlagevermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung tätig. Zudem erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Immobilenbereich. Es werden Privatkunden und institutionelle Kunden betreut. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr im Zuge der im Vorjahr beschriebenen strategischen Neuausrichtung ihre Firmierung von vormals BARDUSCH AG Vermögensmanagement in 4L Capital AG geändert. 2. Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsverlaufs 2021 Im Geschäftsjahr 2021 wurden Provisionserträge in Höhe von T€ 599 (Vj. T€ 408) und ein positives Ergebnis in Höhe von T€ 53 (Vj. T€ 172) erzielt. Auch im Jahr 2021 war Corona ein vorherrschendes Thema. Das Börsenjahr 2021 zeichnete sich durch relativ starke Kursschwankungen und eine dadurch hohe Volatilität aus. Trotz dieser Vorgaben und der gesamten (Corona)-Situation konnten die Unternehmen Gewinne erzielen, die den Markt positiv beeinflussten und wir somit ein gutes Börsenjahr 2021 verzeichnen konnten. Leider entwickelten sich die typischen Impactwerte aus den Branchen Energie, Gesundheit, Ernährung im zweiten Halbjahr gegen den allgemeinen Trend deutlich negativ. Gemessen an Finanzkennzahlen wie KGV, KBV, etc. sind die Aktien bzw. die Märkte im Allgemeinen aber nicht überteuert. Die Meinung des FED-Präsidenten Powell und der EZB-Präsidentin Lagarde, dass die Preissteigerung nur vorübergehend sei, teilen wir nicht mehr, da wir in nächster Zeit von einer dauerhaften Inflation ausgehen. Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die FED im Jahr 2022 bis zu 3 Zinserhöhungen vollzieht. Bei der letzten Sitzung des EZB-Rates im Jahr 2021 gab es keine Zinsänderungen. Der Markt geht davon aus, dass es kurzfristig bei den EZB-Zinsen auch keine Erhöhungen geben wird. Sollten sich unsere Befürchtungen bewahrheiten, dass eine Inflationsrate dauerhaft sein wird, können wir uns auch vorstellen, dass in 2022 relativ kurzfristig die EZB zu weiteren Handlungen gezwungen wird. Der Leitzins der EZB steht unverändert bei 0%, der Einlagenzins weiterhin bei minus 0,5%. Die derzeitige Zins-Range in den USA liegt zum Jahresende 2021 weiterhin unverändert bei 0,00 bis 0,25%. Die Kundendepots entwickelten sich in 2021 unterschiedlich. Die Kunden, die in den klassischen Werten und Märkten investiert waren, konnten am Jahresende auf eine positive Performance zurückblicken. Reine Impactportfolien (d.h. Strategien unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit) wiesen eine negative Performance aus, da die Werte, wie bereits erwähnt, zum Jahresende teils deutliche Kursrückgänge zu verzeichnen hatten. Allerdings sei hier erwähnt, dass diese Werte in den vorhergehenden Jahren eine teils deutliche Überperformance gegenüber den klassischen Werten ausgewiesen haben. Der Kundenstamm setzte sich zum Jahresende aus 46 Privatkunden (Vj. 40 Privatkunden) und 2 professionellen Kunden (Vj. 1 professioneller Kunde) mit 49 Portfolios (Vj. 44 Portfolios) zusammen. Das betreute Vermögen zum Jahresende 2021 betrug 223,6 Mio. € (Vj. 170 Mio. €). Davon wurden 190,9 Mio. € (Vj. 137,8 Mio. €) über Investmentfonds sowie 32,7 Mio. € (Vj. 32,2 Mio. €) im Rahmen der klassischen Vermögensverwaltung betreut. In unserem Geschäftsfeld Immobilien hatten wir im Jahr 2021 Beteiligungen an zwei Projektentwicklungsgesellschaften, deren kaufmännische Geschäftsbesorgung auch durch die BARDUSCH AG / 4L Capital AG abgewickelt wird. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage zum Bilanzstichtag ist gekennzeichnet durch einen Forderungsbestand (an Kreditinstitute und an Kunden) in Höhe von insgesamt T€ 278 (Vj. T€ 864), dies entspricht 51% der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beträgt 76% (Vj. 48%). Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die kurzfristige Liquidität (kurzfristig realisierbaren Mittel abzgl. kurzfristig fälliger Verbindlichkeiten jeweils mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr) beläuft sich zum Stichtag auf T€ 337 (Vj. T€ 495). Die Liquiditätslage ist daher als positiv zu beurteilen. Das Provisionsergebnis betrug T€ 599 (Vj. T€ 408). Im Provisionsergebnis sind Erträge aus der klassischen Vermögensverwaltung in Höhe von T€ 142 (Vj. T€ 96), der Anlagevermittlung in Höhe von T€ 245 (Vj. T€ 126), Erträge aus der Fondsbetreuung in Höhe von T€ 39 (Vj. T€ 30) sowie Vergütungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen in Höhe von T€ 173 (Vj. T€ 156) enthalten. Die Personalkosten im Jahr 2021 haben sich wie erwartet auf T€ 360 (Vj. T€ 272) erhöht, die anderen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf T€ 171 (Vj. T€ 155). Das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern betrug T€ 80 (Vj. T€ 286). Insgesamt konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 53 T€ (Vorjahr T€ 172) erzielt werden. Der Ergebnisrückgang resultiert hauptsächlich aus dem Sondereffekt der Beteiligungserträge des Vorjahres von T€ 300 und lag damit ungefähr im Plan. Hauptsächlich durch Verzögerungen bei der Auflage des neuen Impact Fonds wurde das geplante Ergebnis nicht ganz erreicht. Die Geschäftsführung beurteilt die Lage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt als zufriedenstellend. 4. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens und Chancen Die Gesellschaft liegt gegen Ende des 1. Quartales 2022 in den Provisionserträgen im Plan. Die aktuelle Planung für 2022 weist ein voraussichtliches EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) im niedrigen sechsstelligen Bereich aus (ohne mögliche Vorabgewinne aus Projektentwicklungen im lmmobilienbereich). Die weitere Entwicklung im Jahr 2022 wird im Laufe des Jahres weiterhin sehr stark von unserem neuen Geschäftsmodel im Bereich "Impact Investing" abhängig sein. In diesem Geschäftsbereich und dem Ausbau des verwalteten Vermögens sieht die Gesellschaft die größten Chancen. Mit maßgebend wird die Entwicklung des Impact Fonds sein und die generelle Gewinnung von Neukunden, um die personelle Aufstockung auszugleichen. Angedacht ist zum 01. Juli 2022 eine neue Mitarbeiterin einzustellen, die im Laufe des Jahres als zusätzliche Vorständin bestellt werden soll. In der Planung geht die Gesellschaft von einem großen Ergebnisbeitrag aus dem Bereich des "Impact Investing" aus. Sofern diese Ziele nicht erreicht werden können, erwartet die Gesellschaft aufgrund der hohen Kosten in Bezug auf die strategische Neuausrichtung eher ein ausgeglichenes Ergebnis (ohne mögliche Vorabgewinne aus Projektentwicklungen im lmmobilienbereich). 5. Risikomanagementsystem und Risikobericht Der Vorstand der Gesellschaft befasst sich intensiv mit den Risiken der künftigen Entwicklung. Über die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung erhält der Aufsichtsrat die notwendigen Informationen, um im Zusammenwirken mit dem Vorstand eine ausreichende Unternehmensüberwachung zu gewährleisten. Dadurch erfolgt eine fortlaufende Beurteilung der wesentlichen Risiken (Strategische Risiken, Marktrisiken, operationelle Risiken). Zudem hat die Gesellschaft ein Risikomanagement und -controlling eingerichtet, in dem Ergebnis, Liquidität und aufsichtsrechtliche Eigenmittelausstattung laufend über wacht werden. Bei drohender Unterdeckung können sofort Maßnahmen eingeleitet werden. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zum Stichtag betrugen 309 TEUR und übertrafen die Mindestanforderungen zum Stichtag um 201 TEUR, sodass keine Maßnahmen erforderlich waren. Ertrags- und Liquiditätsrisiken bestehen hauptsächlich aus Abgängen von Kundenvermögen sowie Kurs- und Zinsentwicklungen auf dem Kapitalmarkt. Die Erweiterung der Geschäftsfelder, durch die Hinzunahme von verwalteten Geldern im Bereich "Impact Investing", führt zu einer weiteren Diversifikation und vermindert dadurch das grundsätzliche Risiko der weiteren Geschäftsentwicklung. Durch den Aufbau dieser Geschäftssparte stehen weiterhin höhere Ausgaben an (höhere Personalkosten im Bereich Akquisition und Aktienanalyse, Reisekosten, Veranstaltungen und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau des neuen Bereichs) Namensänderung, neue Homepage, neues Logo, ein weiterer Mitarbeiter in der Akquise, etc.). Das Gesamtrisiko wird durch den Ausbau der Geschäftsstruktur aber für die Zukunft eher geringer eingestuft. Liquiditätsrisiken begegnet die Gesellschaft durch tägliche Überwachung der Geschäftskonten. Sie werden zur Zeit als gering eingestuft. Adressenausfallrisiken werden insbesondere auf Grund der Kurzfristigkeit und des Volumens bzw. der Bonität der Forderungsadressen nicht als wesentlich angesehen. Daher sehen wir auch keine Risiken in der Darlehensvergabe an ein Beteiligungsunternehmen.
Ettlingen, den 5. Mai 2022 4L Capital AG Michael Gehrsitz -Vorstand- BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenA. Allgemeine Angaben Die 4L Capital AG mit dem Sitz in Ettlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer 713937, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG und hat gem. § 340 Abs. 4 HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung von Kreditinstituten anzuwenden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 340a Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft jedoch als große Kapitalgesellschaft zu behandeln. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und des Kreditwesengesetzes aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV). Die Darstellung und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den für Kreditinstitute gesetzlich vorgeschriebenen Formblättern, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung die Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt wurde. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet. Bei der Barreserve, den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen kamen die Nennwerte zum Ansatz. Ausfallrisiken, die eine Wertberichtigung zur Folge hätten, bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in Kontinuität zum Vorjahr nach der linearen Methode vorgenommen. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen für bestimmte Zeiträume nach dem Abschlussstichtag zeitanteilig abgegrenzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem satzungsmäßigen Grundkapital, der gesetzlichen Rücklage sowie dem Bilanzgewinn zusammen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen wie im Vorjahr die täglich fälligen Geschäftsguthaben. Die Forderungen an Kunden haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Sie setzen sich aus Provisionsforderungen zusammen. Für die Angaben zu Beteiligungen wurde die Erleichterung nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2021 sind in beiliegender Anlage dargestellt. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021
Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären in Höhe von TEUR 0 (VJ: TEUR 373). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zudem Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 23; VJ TEUR 12) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 13; VJ TEUR 16). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die anderen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Personal sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Die ausgewiesenen Rückstellungen insgesamt sind wie im Vorjahr bis auf einen Betrag von EUR 500 innerhalb eines Jahres fällig. Eine Rückstellung in Höhe von EUR 500 hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag EUR 344.000. Die Einlage stiller Gesellschafter im Vorjahr in Höhe von TEUR 156 wurde in Anlehnung an HFA 1/1994 in 2019 als gesonderter Posten innerhalb des gezeichneten Eigenkapital als Kapitalrücklage ausgewiesen. Das Beteiligungsverhältnis wurde im Vorjahr beendet und die Einlage im Geschäftsjahr zurückgezahlt. Der Bilanzgewinn für 2021 ermittelt sich wie folgt: EUR
Der Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Eine Aufgliederung der Erträge nach geographischen Märkten gem. § 34 Abs. 2 RechKredV entfällt, da unterschiedliche Organisationsstrukturen nicht vorliegen. Es bestehen Beteiligungserträge von außergewöhnlicher Größe in Höhe von TEUR 0 (VJ: TEUR 300) aus einer Ausschüttung. D. Sonstige Anhaben 1. Nicht bilanzwirksame Geschäfte Es bestanden zum Bilanzstichtag keine nicht bilanzwirksamen Geschäfte. 2. Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats Im Berichtsjahr war Herr Michael Gehrsitz, Bankkaufmann, Leimersheim, ganzjähriger Vorstand und Geschäftsleiter im Sinne des WpIG. Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Die Gesellschaft hat in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB die Angabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB unterlassen. 3. Honorar des Abschlussprüfers Der Abschlussprüfer erhält für das Geschäftsjahr 2021 folgende Honorare: Abschlussprüfungsleistungen TEUR 9 und andere Bestätigungsleistungen TEUR 3. 4. Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 5 Mitarbeiter. 5. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital in Höhe von EUR 344.000 ist eingeteilt in 344.000 Stück Stammaktien zum Nennwert von je EUR 1,00. Es handelt sich um Namensaktien. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 33 HGB Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2021 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken.
Ettlingen, den 31. März 2022 4L Capital AG Michael Gehrsitz, Vorstand Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung der 4L Capital AG über die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Maßstäbe für die Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren insbesondere die regelmäßigen mündlichen und in Textform erfolgenden Berichte des Vorstands. Dem Aufsichtsrat ist vom Vorstand regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Unternehmensstrategie, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle und Projekte der Gesellschaft berichtet worden. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist somit vom Aufsichtsrat regelmäßig auf Basis der Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen, soweit er Projekte nicht ohnehin unmittelbar begleitete. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. So hat der Aufsichtsrat im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risiko-Managements sowie der Compliance des Unternehmens erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse informiert. Der Vorstand hat den Jahresabschluss für die 4L Capital AG (bis Mitte des Geschäftsjahres firmierend unter BARDUSCH AG Vermögensmanagement) zum 31. Dezember 2021 nebst dem Bericht über die Erstellung sowie die Prüfung des Jahresabschlusses und einen Gewinnverwendungsvorschlag an alle Mitglieder des Aufsichtsrates vorgelegt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde mit Hilfe der Kanzlei Wangler GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft durch die Steuerberaterin Cornelia Fichtmüller - zunächst als vorläufiger Jahresabschluss - aufgestellt. Der vorläufige Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüferin Johanna Boländer (B + H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft. Bei der Prüfung sind keinerlei berichtspflichtige Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen festgestellt worden. Die Wirtschaftsprüferin hat bestätigt, dass sie die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt hat. Sie hat ihre Verantwortung nach diesen Vorschriften oder Grundsätzen im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" des Bestätigungsvermerkes beschrieben. Sie hat weiter bestätigt, dass sie von dem Unternehmen unabhängig ist in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ihre sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt hat. Sie hat schließlich bestätigt, dass nach ihrer Auffassung die von ihr erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet waren, um als Grundlage für ihre Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Die Wirtschaftsprüferin hat es als ihre Zielsetzung definiert, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der Ihre Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüferin aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB hat die Wirtschaftsprüferin erklärt, dass ihre Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Die Steuerberatungsgesellschaft hat unter dem Datum 18. Juli 2022 bescheinigt, dass sie den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 auftragsgemäß unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt hat. Grundlage für die Erstellung waren die von der Steuerberatungsgesellschaft geführten Bücher und die der Steuerberatungsgesellschaft darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die allerdings auftragsgemäß nicht geprüft worden sind, sowie die der Steuerberatungsgesellschaft erteilten Auskünfte. Die Buchführung und die Aufstellung des Inventars sowie des Jahresabschlusses blieben in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Der Auftrag wurde ausweislich der Bescheinigung unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Der Auftrag umfasste die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden. Allen Aufsichtsratsmitgliedern lagen der vollständige Jahresabschluss, der Prüfungsbericht vom 16. Juni 2022 und der Erstellungsbericht vom 18. Juli 2022 ausreichende Zeit vor der Aufsichtsratssitzung vor. Der Aufsichtsrat ist seiner Verantwortung für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nachgekommen. Die Wirtschaftsprüferin hat über ein elektronisches Kommunikationsmittel an der Aufsichtsratssitzung teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Aus dem Bericht der Wirtschaftsprüferin ergaben sich keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagements bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Auf Nachfragen des Aufsichtsrates erklärte die Wirtschaftsprüferin, dass es keine Umstände gibt, die ihre Befangenheit besorgen lassen und keine Leistungen, die sie und/oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich zu den Abschlussprüfungen erbracht hat. Ein nichtfinanzieller Bericht nach § 289b HGB wurde nicht erstellt. Der Aufsichtsrat schließt sich nach interner Erörterung auf der Grundlage einer eigenständigen Prüfung der Beurteilung der Wirtschaftsprüferin an. Der Aufsichtsrat hat sich ferner darüber vergewissert, dass es keine Hinweise auf Umstände gibt, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, geschweige denn auf schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich auch darüber vergewissert, dass es keine Hinweise auf anderweitige wirtschaftliche Verflechtungen zwischen der Prüferin und der Gesellschaft außerhalb des konkreten Prüfungsauftrages gab. Als Ergebnis wird festgehalten: Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresüberschuss von 53.183,84 EUR sowie einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. 2.267,67 EUR. Nach Einstellungen in die gesetzliche Rücklage i.H.v. 2.659,19 EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn i.H.v. 52.792,32 EUR. Der Vorstand der Gesellschaft hat diesen in seiner Vorlage wie folgt aufgegliedert:
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklärte er, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Bei der Prüfung durch den Abschlussprüfer sind keinerlei berichtspflichtige Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen festgestellt worden. Es gibt keine Hinweise auf Umstände, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, geschweige denn auf schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen und kritisch gewürdigt. Dabei konnten sie sich von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Sie gelangten insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat in seine Prüfung und Abwägungen insbesondere auch die laufenden Berichte des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 hinsichtlich der Geschäftsentwicklung, der Entwicklung des vorläufigen Ergebnisses der Gesellschaft und der Liquiditätsentwicklung einbezogen, die das durchweg positive Ergebnis der Prüfung in der Nachsicht bestätigt haben. Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen, wurden auch vom Aufsichtsrat nicht festgestellt. Der Aufsichtsrat hat daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 4L Capital AG zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung vom 19. Juli 2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes angeschlossen.
Ettlingen, den 09. November 2022 Ralph Suikat, Aufsichtsratsvorsitzender Beschlüsse"Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 4L Capital AG zum 31. Dezember 2021. Damit ist dieser festgestellt."
Ettlingen, 30. August 2022 Ralph Suikat BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die 4L Capital AG Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der 4L Capital AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der 4L Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Bad Hersfeld, 17. Juni 2022 B
+ H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH
Johanna Bolender, Wirtschaftsprüferin |
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