Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 210297
Vorher
Kreiskrankenhaus Schleiz gGmbHKreiskrankenhaus Schleiz GmbH
Eingetragen
10.12.2004
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeHochschulklinikenVorsorge- und Rehabilitationskliniken
Gegenstand
die Sicherstellung der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung der Bevölkerung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Orthmann
seit 26.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Sternbach Beteiligung Schleiz GmbH
50.00%
Sternbach Beteiligung Schleiz GmbH
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sternbach Beteiligung Schleiz GmbH
Germany
512.500 €
50.00%
Sternbach Beteiligung Schleiz GmbH
Germany
512.500 €
50.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sternbach-Klinik Schleiz GmbH (vormals: Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH)

Schleiz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht zum Jahresabschluss 2021

der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH

1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Laut dem Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts rechnen 60 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland für das Jahr 2021 mit wirtschaftlichen Verlusten. Gegenüber dem Vorjahr hätte sich damit der Anteil der Kliniken verdoppelt, die rote Zahlen schreiben. Eine so düstere Lage habe es seit der Erhebung des Krankenhaus-Barometers noch nicht gegeben, so die Autoren des Berichts.

Nur noch 11 Prozent der Krankenhäuser stufen ihre wirtschaftliche Situation als gut ein. Als maßgeblicher Grund für die wirtschaftlichen Probleme gelten die Belegungsrückgänge infolge der Corona-Pandemie und damit zusammenhängender Einschränkungen des Regelbetriebs. Zum Befragungszeitpunkt beklagte jedes zweite Krankenhaus eine geringere Auslastung als im Vorjahr.

Gleichzeitig steigen die IT-Ausgaben kontinuierlich, so das Ergebnis der Roland Berger Krankenhausstudie 2021: Der Anteil der Krankenhäuser, die über 2% ihres Umsatzes für die IT ausgeben, hat sich gegenüber 2017 mehr als verdreifacht. Für eine grundlegende Transformation im IT-Bereich fehle aber den Krankenhäusern sowohl qualifiziertes Fachpersonal als auch weitere finanzielle Ressourcen, so die Studie. Deshalb konzentrieren sich die Krankenhäuser aktuell hauptsächlich auf zwei Bereiche: die Erbringung von Basisaufgaben und die ausreichende Gewährleistung der IT-Sicherheit. Gegenläufig dazu fordern aber die Bestimmungen des Krankenhauszukunftsgesetzes aus dem Oktober 2020 erhebliche Investitionen in die digitale Infrastruktur der Kliniken in einer Zeit, in der deren Liquidität durch die Belegungsrückgänge erheblich angespannt ist. Förderanträge konnten bis Ende 2021 gestellt werden, sie sind bislang noch nicht beschieden. Investitionen in die mit den Anforderungen des Gesetzes verbundene Hard- und Software müssen allerdings jetzt schon getätigt werden. Absehbar ist, dass die Fördermittel nicht ausreichen werden, um die Kosten zu decken.

Positiv zu bewerten ist, dass sich die Regierung des Freistaats Thüringen klar zum Erhalt aller Krankenhausstandorte bekannt und entsprechende Unterstützung zugesagt hat.

2. Entwicklung der Sternbach-Klinik Schleiz

Die Sternbach-Klinik Schleiz ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 92 Betten der Fachrichtungen Innere Medizin, Viszeral- und Unfallchirurgie, Intensivstation und Notaufnahme.

Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der Sternbach Kliniken sind der Überzeugung, dass kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auch weiterhin eine Rolle bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung spielen werden. Sie sind Teil eines funktionierenden Gesundheitssystems und sie werden gebraucht, wenn sie ihre Funktion im System erfüllen. Zur Grund- und Regelversorgung gehören rund 40% der im DRG-Katalog abgebildeten Leistungen. Hinter diesen Leistungen stehen allerdings nur rund 20% des Erlösvolumens bzw. ein CMI von rund 0,7. Große Kliniken der Maximalversorgung mit der ihrem Auftrag entsprechenden Infrastruktur können eine Behandlung aus dem Spektrum der Grund- und Regelversorgung mit diesen Erlösen nicht kostendeckend erbringen. In einem funktionierenden System sind es die kleinen Häuser, die für diese Behandlungsfälle bereitstehen. Das setzt allerdings voraus, dass sie sich gut und effizient organisieren und sich auf ihre Kernkompetenz fokussieren. Mit diesem Ziel sind die Sternbach Kliniken in Schleiz angetreten.

Die Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH war seit 2005 eine 100%-ige Tochter der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH. Im Juni 2021 wurden die gesamten Gesellschafteranteile von den Sternbach Beteiligungsgesellschaften übernommen. Die Gesellschaft wurde von den neuen Eigentümern in Sternbach-Klinik Schleiz GmbH umbenannt. Ungeachtet dessen besteht die GmbH als juristische Person unverändert weiter. Alle Rechtsbeziehungen und Verträge hatten unverändert Bestand. Auch im Sinne der Landeskrankenhausplanung handelte es sich nicht um einen Trägerwechsel.

In der Trägerschaft der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH bestand eine enge Verflechtung im Bereich von Management und Infrastruktur. Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Personal und Vergütungsabrechnung, Technische Infrastruktur, IT und Geschäftsführung wurden in Greiz erledigt. Die neuen Eigentümer haben einen Teil der Leistungen wieder nach Schleiz verlagert, kaufen aber Vergütungsabrechnung, Buchhaltung und vor allem IT-Leistungen weiterhin in Greiz im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages ein. Eine unternehmerische Verflechtung ist dadurch nicht gegeben.

Bei Übernahme war die Klinik zu rund einem Drittel ihrer Kapazität ausgelastet. Die Belegung war vor allem durch die geringe Zahl der Pflegekräfte limitiert. Im ärztlichen Bereich waren in hohem Maß Honorarärzte im Einsatz, weil allein mit den angestellten Ärzten die Dienste nicht hätten besetzt werden können. Die geringe Zahl der Mitarbeitenden hatte zwei wesentliche Ursachen: Viele hatten das Haus verlassen, weil sie eine Schließung noch im Jahr 2021 befürchteten. Die Vergütungen waren auf dem Stand des TVöD von 2008 eingefroren und lagen deutlich unter einem marktüblichen Niveau.

Dem neuen Management ist es in den ersten Monaten gelungen, die Furcht vor der Schließung zu zerstreuen und Zuversicht bei den Mitarbeitenden und im Umfeld zu wecken. In einem ersten Schritt wurden die Vergütungen ab dem 1.7.2021 um pauschal 20% angehoben. Zum 1.4.2022 wird eine weitere Vergütungserhöhung folgen, durch die zunächst für die Mitarbeitenden in Medizin und Pflege Tarifniveau erreicht wird.

Die Sternbach-Klinik Schleiz GmbH ist Alleingesellschafterin der fidelus MVZ GmbH. Die fidelus MVZ GmbH konzentriert sich auf die Behandlung von Patienteninnen und Patienten, die in Pflegeheimen leben und eine ambulante ärztliche Versorgung brauchen. Sie hat ihren Geschäftsbetrieb im Saale-Orla-Kreis im 2. Halbjahr 2021 aufgenommen und befindet sich im Aufbau.

3. Wirtschaftliche Lage der Sternbach-Klinik Schleiz

3.1 Belegung

Die Auslastung betrug im Geschäftsjahr 10.964 Tage bzw. 29% (Vorjahr 16.448 Tage bzw. 43%). Die Fallzahl betrug 1.825 (Vorjahr 2.879).

Grund für die geringe Auslastung waren das fehlende Personal in den Bereichen Pflege und Ärzteschaft. Viele Mitarbeitende hatten das Haus verlassen in der Erwartung einer in naher Zukunft bevorstehenden Schließung und aufgrund des schlechten Vergütungsniveaus. Vom 1. Juli bis Mitte November konnte die Auslastung Monat für Monat gesteigert werden. Ab Mitte November hat eine steigende Zahl von pflegeaufwändigen COVID-Patienten einerseits und eine steigende Zahl Mitarbeitender, die wegen einer COVID-Erkrankung oder als Kontaktperson unter Quarantäne standen, ein Reduzieren der Belegung erforderlich gemacht.

3.2 Gesamtleistung

Die Klinik hat im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis von 54.110,59 € erwirtschaftet (Vorjahr 512.182,16 €).

Die Umsatzerlöse betragen 13.944 T€ (Vorjahr 14.396 T€). Der in Relation zum Belegungsrückgang geringe Unterschied ist unter anderem den Aufschlägen für COVID-Patienten und den Freihaltepauschalen für die zeitweise für COVID-Patienten freigehaltenen Betten und aufgeschobenen Operationen zu verdanken. Dazu kommt eine erheblich gestiegene Auslastung der Intensivbetten durch beatmete Patienten.

3.3 Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 6.836 T€ (Vorjahr 8.847 T€) bzw. 69 T€ pro Vollkraft (Vorjahr 64 T€). Der Rückgang absolut ist Folge der Abgänge von Mitarbeitenden in Folge von Sorgen um die Zukunft und unzureichender Vergütung. Der Anstieg pro VK resultiert aus der o.g. Anhebung der Vergütungen um 20% zum 1.7.2021 nach Übernahme durch die Sternbach Kliniken.

3.4 Sachaufwand

Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist trotz der rückläufigen Belegung gestiegen. Er beträgt 1.350 T€ (Vorjahr 1.294 T€). Diese auf den ersten Blick überraschende Entwicklung ist Folge der erhöhten Aufwendungen durch die COVID-Pandemie, der die Politik durch Versorgungsaufschläge für COVID-Patienten Rechnung getragen hat. Wesentliche Kostentreiber sind Laboruntersuchungen, Tests, Medikamente und Schutzkleidung. Dazu kommt eine erheblich gestiegene Zahl von beatmeten Intensivpatienten. Die Zahl der Belegungstage auf der Intensivstation ist von 751 im Jahr 2020 um 61% auf 1.212 im Jahr 2021 gestiegen.

Massiv angestiegen sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen. Die Aufwendungen für Ärzte und Pflegekräfte, die die Klinik im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigt hat, betrugen 2.905 T€ (Vorjahr 581 T€). Diese Einsätze waren nötig, um insbesondere die Chirurgie und die Intensivstation ärztlich und pflegerisch weiter betreiben zu können. Sie können im Jahr 2022 massiv reduziert werden.

3.5 Vermögens- und Finanzlage

Das Eigenkapital beträgt 1.163 T€ (Vorjahr 1.109 T€). Die Veränderung von 54 T€ entspricht dem Jahresüberschuss. Ohne Sonderposten beträgt die Fremdkapitalquote 34% (Vorjahr 23%).

Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich zu rd. 64 % aus Anlagevermögen und 36 % kurzfristigem Vermögen zusammen.

Im Geschäftsjahr haben die Auszahlungen die Einzahlungen um 599 T€ überschritten, so dass aus der lfd. Geschäftstätigkeit ein negativer Cash-Flow in Höhe von 1.140 T€ (Vorjahr 1.072 T€) entstanden ist. Einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass die Budgetverhandlung für das Geschäftsjahr 2020 erst im September 2021 geführt werden konnte. Auch die Budgetverhandlung 2021 konnte erst im Januar 2022 geführt werden. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 war es branchenweit der Normalfall, dass die Budgetverhandlungen erst nach Abschluss des Jahres geführt wurden, so dass Ansprüche der Krankenhäuser nicht mehr über die Zahlbeträge im Budgetjahr ausgeglichen werden konnten. Zum 31.12.21 bestanden daher offene Forderungen aus dem KHEntgG und dem KHG in Höhe von 3.681 T€, die die Liquidität massiv belastet haben. Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, haben die Gesellschafter Darlehen in Höhe von 1.535 T€ verfügbar gemacht. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag flüssige Mittel in Höhe von 2.571 T€ aus, welche in Höhe von 2.296 T€ zweckgebunden sind. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit unter Berücksichtigung der durch die Gesellschafter zur Verfügung gestellten Liquidität gesichert.

Für das Budgetjahr 2022 wurde die Budgetverhandlung bereits konkret für den September vereinbart, so dass noch ausstehende Erlöse bis zum 31.12.22 mit den Budgetausgleichen fließen werden und der bisherige Liquiditätsrückstau, der auf Forderungen gegenüber den Krankenkassen beruht, bis zum Jahresende ausgeglichen werden wird.

4. Wichtige Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres

Zum 1.1.2022 hat die Klinik für den Bereich Intensivmedizin und Anästhesie sowie für die Chirurgie neue Chefärzte gewonnen. Im Jahr 2021 hatte die Chirurgie keine festangestellte chefärztliche Leitung, die Leitung der Abteilung war Honorarärzten mit der entsprechenden Qualifikation übertragen. Die Intensivmedizin wurde von einem Arzt geleitet, der gleichzeitig im Kreiskrankenhaus Greiz angestellt war und dementsprechend nur eingeschränkt in Schleiz präsent sein konnte. Mit den beiden neuen Chefärzten gewinnen beide Abteilungen erheblich an Kontinuität und entwickeln ihre Strukturen weiter.

Mit Wirkung vom 1.4.2022 bietet die Gesellschaft den Mitarbeitenden in den Bereichen Pflege und Ärzteschaft eine Vergütung auf Tarifniveau an. Zumindest für die Pflege am Bett werden die Kosten über das Pflegebudget von den Krankenkassen refinanziert. Die Klinik erwartet dadurch einen wesentlichen Fortschritt bei ihren Bemühungen um das Gewinnen der zur Vollbelegung notwendigen Mitarbeitenden in diesen Berufsgruppen.

Im ersten Quartal ist eine Veränderung in der Gesellschafterstruktur vorgesehen. Herr Hanikel, Gesellschafter der 1. Sternbach-Beteiligungs-GmbH, wird seine Anteile an Herrn Orthmann, Gesellschafter der 2. Sternbach-Beteiligungs-GmbH, verkaufen. Auswirkungen dieser Änderung auf die Geschäftspolitik oder die Finanzierung der Gesellschaft sind damit nicht verbunden.

5. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

5.1. Risiken

Auch im Jahr 2022 bekommt die Klinik finanzielle Unterstützung durch Aufschläge und Freihaltepauschalen zum Abfedern der Pandemiefolgen. Diese Zahlungen sind aktuell bis zum 18.4.2022 befristet. Anders als im Jahr 2021 erwartet die Geschäftsführung, dass es im Jahr 2022 darüber hinaus keine weiteren pandemiebedingten Ausgleichzahlungen geben wird. Ganzjährig wird die Klinik im Jahr 2022 keine Vollbelegung erreichen, da das dafür notwendige Personal noch gewonnen werden muss. Die Klinik plant daher ein negatives Jahresergebnis.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könnte dazu führen, dass ungeimpfte Mitarbeitende ab dem 16.3. nicht mehr beschäftigt werden dürfen. In der Klinik würde dies in erster Linie die Radiologie betreffen. Einschränkungen in diesem Funktionsbereich würden sich auch auf die Arbeitsfähigkeit der Bereiche OP und Notaufnahme auswirken. Unter Berücksichtigung der seit Jahresbeginn rückläufigen Auslastung der Intensivbetten durch COVID-Patienten und des auch jahreszeitlich bedingt zu erwartenden weiteren Rückgangs der Infektionszahlen ist die Geschäftsführung zuversichtlich, dass Schließungen von Abteilungen in Folge von Beschäftigungsverboten nicht eintreten werden.

5.2. Angaben zu Bestandsgefährdungspotentialen

Für den Fall einer negativen Geschäftsentwicklung geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschafter durch liquiditätssichernde und kapitalerhaltende Maßnahmen den Bestand der Gesellschaft sichern werden.

Die Gesellschafter haben zugesagt, dass sie ein negatives Ergebnis ausgleichen und die Zahlungsfähigkeit sicherstellen werden. Insoweit ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft davon abhängig, dass sie entsprechend ihrer Planung die Liquiditätsziele erreicht oder bei einer Unterschreitung weitere Liquidität durch die Gesellschafter oder andere Darlehensgeber bereitgestellt wird.

5.3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen kurzfristige Geldanlagen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt im Wesentlichen über Leistungsentgelte von Krankenkassen, öffentlich-rechtlichen Kostenträgern und Selbstzahlern. Die Vergütung dieser Leistungen richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Bestimmungen für Krankenhäuser. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft vor allem durch die im Zuge des Leistungsprozesses erzielten Entgelte. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko beurteilt die Geschäftsleitung vorab seine Liquiditätsbedarfe und stimmt diese mit der Personal- und Leistungsplanung ab.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken hat die Gesellschaft ein entsprechendes Forderungsmanagement eingeführt.

5.4. Chancen

Die Klinik wird von der Politik und den Krankenkassen als bedarfsnotwendig angesehen. In der Bevölkerung gilt sie als wichtig für die regionale Gesundheitsversorgung. Die Akzeptanz ist hoch. Auch mit den im Jahr 2021 bezahlten untertariflichen Gehältern ist es gelungen, neue Mitarbeitende zu gewinnen. Die Geschäftsführung erwartet von der Anhebung der Vergütungen auf Tarifniveau einen deutlichen Schub bei der weiteren Mitarbeitergewinnung, der zu einer deutlichen Steigerung der Auslastung führen kann.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Lagebericht geschrieben wurde, waren für die Bereiche OP, Notaufnahme und Intensivstation bereits alle benötigten Pflegekräfte unter Vertrag, so dass in diesen Bereichen ein Vollbetrieb möglich ist und auf Leihpflegekräfte verzichtet werden kann. Auf den Normalstationen sind noch nicht alle Stellen besetzt, aber die Vergütungserhöhung ab dem 1.4.2022 wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass auch hier die Vollbesetzung gelingt.

6. Ausblick und zusammenfassende Einschätzung

Das Geschäftsjahr 2022 wird ein weiteres Aufbaujahr sein. Im Fokus steht der Aufbau des Personals in Ärzteschaft und Pflege, um zum Jahresende mindestens 60 der verfügbaren 92 Betten betreiben zu können. Dazu wird ein bislang ungenutztes Stockwerk wieder in Betrieb genommen, auf dem eine weitere Station betrieben werden kann.

Die Klinik plant auf dieser Grundlage für 2022 ein Ergebnis von -375 T€. Treiber sind höhere Erlöse durch eine höhere Auslastung bei gleichzeitigem Wegfall der COVID-Ausgleichzahlungen einerseits und einer deutlichen Reduzierung der im Geschäftsjahr hohen Kosten für Honorar- und Leihkräfte andererseits.

 

Schleiz, den 30. März 2022

Thomas Schaber, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 83.728,00 61,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 11.309.440,80 12.068,5
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 71.868,95 71,9
3. Technische Anlagen 72.453,00 77,9
4. Einrichtungen und Ausstattungen 804.686,02 919,5
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 114.478,00 12.372.926,77 54,4
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 161.663,27 0,0
12.618.318,04 13.253,2
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 90.616,50 108,8
2. Unfertige Leistungen 101.875,89 192.492,39 174,3
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 430.180,08 325,5
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 3.406.017,59 1.000,7
3. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 316.606,31 526,8
4. Sonstige Vermögensgegenstände 317.619,57 4.470.423,55 149,2
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.571.307,18 2.348,9
7.234.223,12 4.634,2
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.804,40 18,1
19.865.345,56 17.905,5

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.025.000,00 1.025,0
II. Gewinnrücklage 4.367,90 4,4
III. Gewinn-/ Verlustvortrag 79.192,31 -433,0
IV. Jahresüberschuss 54.110,59 1.162.670,80 512,2
1.162.670,80 1.108,6
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 11.344.451,00 12.156,8
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 484.646,00 508,0
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 375,00 11.829.472,00 0,4
11.829.472,00 12.665,2
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.119,00 2,1
2. Sonstige Rückstellungen 1.535.426,00 1.537.545,00 1.915,1
1.537.545,00 1.917,2
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.206.783,19 256,3
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 25.000,00 0,0
3. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 2.307.475,61 1.695,9
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 536.663,27 151,3
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.259.735,69 5.335.657,76 111,0
5.335.657,76 2.214,5
19.865.345,56 17.905,5

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Vorjahr
EUR TEUR
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 13.147.969,54 13.721,7
2. Erlöse aus Wahlleistungen 3.687,92 8,4
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 226.029,51 313,5
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 41.412,99 82,6
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 450.935,33 269,4
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre EUR 174.698,24 (i. Vj. TEUR 43,0)
5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen -72.400,10 49,6
6. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit sie nicht unter Nr. 10 fallen 7.291,67 208,5
7. Sonstige betriebliche Erträge 404.813,10 189,6
8. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.643.117,41 7.434,5
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.118.411,04 1.424,2
davon für Altersversorgung: EUR 133.244,73 (i. Vj. TEUR 163,3)
9. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.350.455,67 1.249,4
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.463.618,72 2.386,9
10. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 862.119,12 299,3
davon Fördermittel nach dem KHG EUR 862.119,12 (i. Vj. TEUR 299,3)
11. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.100.569,01 1.134,7
12. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 883.753,84 518,6
13. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen 53.038,03 60,7
14. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.101.121,51 1.103,0
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.433.467,08 1.592,6
16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.020,85 19,2
davon von verbundenen Unternehmen EUR 9.220,70 (i. Vj. TEUR 19,2)
17. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 63.336,73 0,0
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18.196,26 13,6
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -177,94 0,8
20. Jahresüberschuss 54.110,59 512,2

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Sternbach-Klinik Schleiz GmbH (vormals: Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH) hat ihren Sitz in Schleiz und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Jena (Registerzeichen: HRB 210297).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wird entsprechend den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Von dem Wahlrecht gemäß § 1 Abs. 3 KHBV wird Gebrauch gemacht.

In Ausübung des Wahlrechts nach § 1 Abs. 3 KHBV wurde die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und der Anlagennachweis nach Anlage 3 der KHBV gegliedert.

Die Sternbach-Klinik Schleiz GmbH ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Gemäß § 20 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und ein Lagebericht zu erstellen.

Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr veräußert. In diesem Zusammenhang ist sie aus dem bisherigen Konzern der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Unternehmensgruppe ausgeschieden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern betragen 3 bis 5 Jahre.

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Gebäude unterliegen einer planmäßigen, linearen Abschreibung von 33 bis 40 Jahren.

Technische Anlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (5 bis 15 Jahre). Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.

Einrichtungen und Ausstattungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 15 Jahre). Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000 werden analog § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten aktiviert und planmäßig linear über 5 Jahre abgeschrieben. Da der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde er aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten in die Handelsbilanz übernommen.

Anlagen im Bau sind zu Anschaffungskosten bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zum gleitenden Durchschnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Neben der jährlich stattfindenden Inventur in der Apotheke und Materialwirtschaft erfolgte im Jahr 2021 auf allen Stationen eine Inventur. Diese wird im 3-Jahresrhythmus wiederholt.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Überlieger) erfolgt zu Herstellungskosten. Zu den Herstellungskosten gehören alle Einzelkosten, die für den jeweiligen Patientenaufenthalt entstanden sind. Zu diesen Kosten gehören im Wesentlichen Kosten für den OP- und Anästhesiebereich, für die Radiologie, für die Endoskopie und für das Labor. Diese Einzelkosten unterteilen sich in der jeweiligen Herkunftsart (Kostenstellengruppe) nach Kostenartengruppen, z. B. Personalkosten und Sachkosten. Des Weiteren beinhalten die Herstellungskosten Gemeinkosten, welche auf die jeweilige Leistung pro Kostenstellengruppe umgelegt werden. Die Kalkulation der Herstellkosten erfolgt nach den Vorgaben zur Kalkulation von Fallkosten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH.

Für Überlieger, deren voraussichtliche Erlöse die Herstellungskosten nicht decken, erfolgt der Ansatz zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen und latente Risiken durch eine Pauschalwertberichtigung erfasst.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

EIGENKAPITAL

Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 272 HGB.

SONDERPOSTEN

Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter. Unter Zugrundelegung der Nutzungsdauern der finanzierten Anlagegüter wird der Sonderposten aufgelöst sowie hinsichtlich Aufwendungen und Erträgen aus Anlagenabgängen berichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Künftige Kosten- und Preissteigerungen sind berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB entsprechend mit einem laufzeitadäquaten Marktzins auf Basis der durchschnittlichen Restlaufzeit abgezinst (Abzinsungssätze der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2021).

Die Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aufgrund von Prüfungen des MDK ist auf Basis von Erfahrungswerten der vorangegangenen Geschäftsjahre sowie einer abschließenden Beurteilung zum Jahresende angesetzt und bewertet.

Die Rückstellung für Mehrstunden basiert auf den angefallenen Mehrstunden im Geschäftsjahr 2021. Die Bewertung erfolgte mit dem durchschnittlichen Stundensatz pro Dienstart.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist im beigefügten Anlagennachweis dargestellt.

Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 430) betreffen im Wesentlichen Forderungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Selbstzahler sowie Forderungen an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (TEUR 3.406) betreffen Forderungen bezüglich der Corona-Hilfsmaßnamen und Budgetausgleichen sowie eine Forderung auf Fördermittel gemäß § 9 Abs. 3 KHG.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Berichtsjahr eine Darlehensforderung gegen die fidelus MVZ GmbH. Im Vorjahr wurden Forderungen gegen Unternehmen des ehemaligen Konsolidierungskreises ausgewiesen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.535) enthalten im Wesentlichen Personalrückstellungen (TEUR 729), vor allem für Einmalzahlungen an den ärztlichen Dienst, Mehrarbeit, variable Vergütungen und Urlaub, Abfindungen, Rückstellungen für einem mit dem KSA geschlossenen Vergleich (TEUR 417) sowie Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken aufgrund von Prüfungen des MDK (TEUR 93).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht von TEUR 2.307 sind durch Grundschulden besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Berichtsjahr ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2021 bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Wartungsverträgen sowie Mietverträgen in Höhe von rd. TEUR 280 p.a..

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erlöse aus Krankenhausleistungen

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

2021 2020
TEUR TEUR
DRG-Fallpauschalen 5.344 6.868
Zusatzentgelte 181 108
Ausbildungszuschlag 182 242
Sicherstellungszuschlag 400 400
Vor- und nachstationäre Behandlung 111 90
Ausgleichsbeträge 1.384 0
DRG Ausgliederung Pflegebudget 1.847 2412
Erträge aus Covid-19 KHEntIG 3.690 3593
Übrige Erlöse 9 9
13.148 13.722

V. Ergänzende Angaben

Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter

2021 2020
Mitarbeiter Mitarbeiter
Ärztlicher Dienst 16 23
Pflegedienst 65 82
Medizinisch- technischer Dienst 21 33
Funktionsdienst 30 34
Klinischer Hausdienst 0 2
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 4 16
Technischer Dienst 4 4
Verwaltungsdienst 10 12
150 206

Weiterhin wurden im Geschäftsjahr im Durchschnitt 2 Personen (Vorjahr: 3) beschäftigt, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2021 waren als Geschäftsführer bestellt:

Herr Ralf Delker (bis 17. Juni 2021)

Herr Thomas Schaber (ab 15. April 2021)

Herr Dr. Arne Ballies (ab 14.Juni 2021).

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft war bis zum 9. Juni 2021 Konzerngesellschaft des Konzerns der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH, Greiz. Diese erstellt den Konzernabschluss für den jeweils kleinsten und größten Kreis von Unternehmen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 12.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag mit Auswirkungen auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sind nicht eingetreten.

 

Schleiz, 30. März 2022

Thomas Schaber, Geschäftsführer

Dr. Arne Ballies, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 552.567,27 41.542,23 25.236,78 0,00 619.346,28
552.567,27 41.542,23 25.236,78 0,00 619.346,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 24.056.661,48 2.030,35 0,00 0,00 24.058.691,83
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 71.868,95 0,00 0,00 0,00 71.868,95
3. Technische Anlagen 416.503,29 5.865,00 0,00 0,00 422.368,29
4. Einrichtungen und Ausstattungen 8.719.058,65 150.753,38 29.126,15 191.464,78 8.707.473,40
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 54.362,93 114.478,00 -54.362,93 0,00 114.478,00
33.318.455,30 273.126,73 -25.236,78 191.464,78 33.374.880,47
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 225.000,00 0,00 0,00 225.000,00
0,00 225.000,00 0,00 0,00 225.000,00
33.871.022,57 539.668,96 0,00 191.464,78 34.219.226,75
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 Abschreibungen Abgänge Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 491.560,27 44.058,01 0,00 535.618,28
491.560,27 44.058,01 0,00 535.618,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 11.988.196,68 761.054,35 0,00 12.749.251,03
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Technische Anlagen 338.554,29 11.361,00 0,00 349.915,29
4. Einrichtungen und Ausstattungen 7.799.570,01 284.648,15 181.430,78 7.902.787,38
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
20.126.320,98 1.057.063,50 181.430,78 21.001.953,70
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 63.336,73 0,00 63.336,73
0,00 63.336,73 0,00 63.336,73
20.617.881,25 1.164.458,24 181.430,78 21.600.908,71
Buchwert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2020
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 83.728,00 61.007,00
83.728,00 61.007,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 11.309.440,80 12.068.464,80
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 71.868,95 71.868,95
3. Technische Anlagen 72.453,00 77.949,00
4. Einrichtungen und Ausstattungen 804.686,02 919.488,64
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 114.478,00 54.362,93
12.372.926,77 13.192.134,32
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 161.663,27 0,00
161.663,27 0,00
12.618.318,04 13.253.141,32

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sternbach-Klinik Schleiz GmbH, Schleiz

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH, Schleiz, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Sternbach-Klinik Schleiz ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH, Schleiz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2021 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 Abs. 3 Satz 1 ThürKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und Abschnitt "5.2. Angaben zu Bestandsgefährdungspotentialen" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft von von Unterstützungsleistungen der Gesellschafter abhängig ist. Wie in diesen Abschnitten dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten zusammen mit den anderen dort aufgeführten Sachverhalten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH, Schleiz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V.m. § 30 ThürKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegen-den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Wildeshausen, 1. April 2022

Meier und Kossen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. L. Schlinker, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Bw. (FH) P. Thölking, Wirtschaftsprüfer

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