Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH

Markt 10, 17255 Wesenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 4826
Eingetragen
5.10.1998
Branche
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteBauträger für WohngebäudeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Dabei darf der Anteil an Fremdverwaltung, der keinem öffentlichen Zweck dient, 10 % nicht übersteigen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jana Stegemann
seit 7.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Stadt Wesenberg
77.73%
Gemeinde Wustrow
17.19%
Gemeinde Priepert
5.08%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stadt Wesenberg
Germany
19.900 €
77.73%
Gemeinde Wustrow
Germany
4.400 €
17.19%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH

Wesenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 7.810.324,08 8.191.761,60
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 749.013,44 508.838,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.685,16 70.151,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 45.044,26 (Vorjahr: Euro 34.315,28)
III. Kassenbestand, Bundesbank-Guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.129.479,12 1.170.157,65
C. Sonderverlustkonto gem. § 17 Abs. 4 DMBilG 2.556,46 2.556,46
9.794.058,26 9.943.464,96

PASSIVA

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalanlage 166.054,82 166.054,82
III. Gewinnrücklagen 11.058.629,27 11.058.629,27
IV. Verlustvortrag -6.024.774,70 -6.301.637,51
IV. Jahresüberschuss 184.889,58 276.862,81
5.410.398,97 5.225.509,39
B. Sonderposten für Investitionszushüsse zum Anlagevrmögen 11.020,31 0,00
C. Rückstellungen 33.305,86 60.858,00
D. Verbindlichkeiten 4.331.862,56 4.647.969,30
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Euro 1.173.843,03 (Vorjahr: Euro 1.213.083,89)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Euro 1.669.625,15 (Vorjahr: Euro 1.953.674,14)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 7.470,56 9.128,27
9.794.058,26 9.943.464,96

Anhang

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH hat ihren Sitz in Wesenberg und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg (HRB 4826).

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG) sowie dem DM-Bilanzgesetz aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach der "Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen" (aktuelle Fassung) unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Vorjahreszahlen sind in den Vermerken zum Jahresabschluss jeweils in Klammern angegeben.

Da der Ukraine - Krieg inzwischen schon mehr als zwei Jahre andauert, ist hierin kein Ereignis mehr zu sehen, dass nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten ist. Eine gesonderte Darstellung der Risiken aus dem Ukraine - Krieg als Nachberichterstattung im Anhang kann daher entfallen.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden im Vergleich zum Vorjahr die nachfolgenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:

Die in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.188 (Vorjahr: TEUR 1.425) wurden im Berichtsjahr in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Die Vorjahresabgaben sind entsprechend angepasst worden.

Darüber hinaus wurden die nachfolgend angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert fortgeführt.

Zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden die Sachanlagen, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen sowie Abschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz, angesetzt.

Grundsätzlich liegen den planmäßigen Abschreibungen auf Grundstücke mit Wohnbauten 80-jährige Nutzungsdauern zugrunde. Über 50 - 60 Jahre werden Neubauten abgeschrieben.

2023 wurden ein Grundstück von 91 m 2 an den Landkreis verkauft. Der Wert musste auf Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes ermittelt werden und daher wurde ein Verlust in Höhe von EUR 282,51 erzielt.

Es wurde ein Umlaufvermögen aktiviert, da der Verkauf der Flächen für eine Kindertageseinrichtung geplant ist und realisiert werden soll.

Über 20 Jahre werden Geschäftsbauten linear abgeschrieben. Über 10 Jahre werden Außenanlagen abgeschrieben.

Unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode zwischen 3 und 5 Jahren wird die Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschrieben. Auf Zugänge wird eine monatsgenaue Abschreibung vorgenommen.

Bei der Ermittlung der unfertigen Leistungen aus noch nicht mit den Mietern abgerechneten Heiz- und anderen Betriebskosten wurden Minderungen aufgrund von Leerstand pauschal berücksichtigt.

Die anderen Vorräte wurden zu Anschaffungskosten, die die Marktpreise am Bilanzstichtag nicht übersteigen, bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, bei Mietforderungen in Abhängigkeit von Altersstruktur sowie Zahlungsvereinbarungen.

Die flüssigen Mittel sind zu ihren Nominalwerten angesetzt.

Das in der Bilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital entspricht der Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg.

Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse erfolgt entsprechend den auf die begünstigten Vermögensgegenständen entfallenden Abschreibungen.

Die Rückstellung für Bauinstandhaltung an Gebäuden gemäß § 10 Abs. 2 DMBilG wurde nicht gebildet.

Alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen die sonstigen Rückstellungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei der Bemessung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde in 2023 eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die in Vorjahren nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. gebildeten Aufwandsrückstellungen wurde beibehalten.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden ausschließlich Zahlungen im Kalenderjahr ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen im Geschäftsjahr gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Unfertige Leistungen

Die unfertigen Leistungen betreffen mit TEUR 602 die noch nicht abgerechneten Betriebskosten des Zeitraumes 1. Januar bis 31. Dezember 2023 im Sinne der Umlage 1 (kalte Betriebskosten) und Umlage 2 (Heizung und Warmwasser), denen hierfür erhaltene Anzahlungen von TEUR 578 gegenüberstehen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Vermietung in Höhe von TEUR 1,3 (Vorjahr: TEUR 2,1) und bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 43,7 beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr. Die Restlaufzeit der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr unter einem Jahr.

Forderungen, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, sind im Abschluss nicht enthalten.

Kapitalrücklage

Es handelt sich unverändert um den Gegenwert von zwei dem Anlagevermögen in 1996 zugeführten Immobilien.

Sonderrücklagen Unverändert zum Vorjahr erfolgt der Ausweis der Sonderrücklagen.

Andere Gewinnrücklagen

Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des BilMoG auf die Rückstellung für Aufbewahrungspflichten zum 01.01.2010 wurden die Anderen Gewinnrücklagen gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Kosten des Jahresabschlusses, für Archivierung und Steuerberatung.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf die Anlage 11 zum Prüfungsbericht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

Es handelt sich um vom Amt Mecklenburgische Seenplatte weitergereichte Bankkredite in Höhe von TEUR 1.188 (Vorjahr: TEUR 1.425) enthalten.

Sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, sind im Abschluss nicht enthalten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Es handelt sich um vorausgezahlte Mieten.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Wesentliche außerordentliche bzw. aperiodische Aufwendungen bestehen nicht.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem Bilanzstichtag liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht vor bzw. sind nicht bekannt.

Sonstige Angaben

Außerbilanzielle Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB) mit Bedeutung für die Finanzlage bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht.

Die Gesellschaft verfügt über eine hauptamtliche Geschäftsführerin, eine Teilzeitbeschäftigte in der Buchhaltung und zwei Hausmeister.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten einen angemessenen Ersatz ihrer Aufwendungen entsprechend den Festlegungen der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2018 in Höhe von 40,00 € je Sitzung für die Aufsichtsratsmitglieder und 80,00 € je Sitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden für max. 6 Sitzungen im Jahr. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr Euro 960,00 gezahlt.

Im Vermögen der Gesellschaft werden keine Kapitalanteile an anderen Unternehmen geführt.

Die zuständigen Organe für die Angelegenheiten der Wohnungsgesellschaft sind:

Mitglieder der Geschäftsführung: Stegemann, Jana Dipl.-Ing. (FH) Hochbauingenieurin (seit 1. Januar 2019)

Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 betrug 36.960,00 € brutto.

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Dittrich, Brunhilde (Vorsitzende) - Rentnerin

Rechlin, Heino (Stellvertreter) - Rentner

Voigt, Christian- Sachbearbeiter Amt Mirow

Simon, René - Sachbearbeiter Hochbau

Splett, Thomas - Bauunternehmer

Gesellschafterversammlung: Stadt Wesenberg Gemeinde Wustrow Gemeinde Priepert

 

Wesenberg, den 15.07.2024

gez. Stegemann, Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk

An die Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH, Wesenberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH, Wesenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH, Wesenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen."

 

Waren (Müritz), den 5. September 2024

Fidelis Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss ist wegen der Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften nur teilweise offengelegt. Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich darüber hinaus auch auf den Lagebericht und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft.

Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 42a GmbHG am 25.09.2024 festgestellt.

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