Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 14265
Eingetragen
18.11.1993
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnMalerei- und LackiergewerbeHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Führung eines Malerfachbetriebs sowie die Ausführung von Boden- und Spezialbeschichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Sprotte
seit 8.7.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Uwe Sprotte
Ziegelring 6, 87666 Pforzen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sprotte GmbH

Bad Wörishofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 113.049,63 69.068,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 2,00
II. Sachanlagen 113.048,63 69.066,17
B. Umlaufvermögen 248.642,53 462.963,49
I. Vorräte 204.143,49 382.481,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.170,74 78.967,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 328,30 1.514,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.976,04 52.946,25
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 143.891,61 151.143,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 511.559,81 736.121,30

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 176.707,98 180.975,64
III. Jahresüberschuss 7.251,78 4.267,66
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 143.891,61 151.143,39
B. Rückstellungen 7.600,00 22.073,26
C. Verbindlichkeiten 503.959,81 714.048,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 511.559,81 736.121,30

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände wurden über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibung des laufendenden Jahres beträgt € 9.505,37.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Der Gesellschafter Uwe Sprotte hat der Gesellschaft ein Darlehen mit Stand zum 31.12.2011 in Höhe von € 103.514,96 gewährt und hat dafür gegenüber den übrigen Gläubigeren Rangrücktritt erklärt.

Der zum 31.12.2011 bestehende Kapitalfehlbetrag beträgt € 143.891,61. Zur Beseitigung dieser Überschuldung wurden dem Gesellschafter eine Kapitalerhöhung in gleicher Höhe vorgeschlagen.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 503.959,81 319.839,34 95.966,81

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 103.514,96 ausgewiesen. Das Darlehen des Gesellschafters an die GmbH ist im Jahr 2011 unverzinslich.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sprotte Uwe Maler

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.7.2012.

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