SAMS-ON GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Sebastian Färber seit 9.11.2020 | Geschäftsführer |
Dirk Aagaard seit 1.11.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
akquinet nx2 GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der akquinet nx2 GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 Abs. 2 (Gesamtkostenverfahren) HGB angewendet. Neben den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Überschuldung / Rangrücktritt Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lage sein wird, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Der Jahresabschluss wurde trotz bestehender bilanzieller Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind die Liquidität und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich und gesichert. Ferner soll die Gesellschaft seitens der Gesellschafter weiter finanziell unterstützt werden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden unter Wesentlichkeitsaspekten bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 bis EUR 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab EUR 800,00 wird die lineare Abschreibungsmethode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angewandt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Bruttoanlagenspiegel Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen (keine Offenlegung nach § 326 Abs. 1 i.V.m. § 274a HGB). Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von Euro 554.302,37. Darin enthalten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen bis zu einem Jahr von 554.302,37 Euro (Vorjahr Euro 840.559,49). Davon 172.490,48 Euro gegenüber Gesellschaftern. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von Euro 1.217.025,94, davon 1.104.083,06 Euro gegenüber Gesellschaftern. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 906.035,94 (Vorjahr Euro 537.537,98), davon gegenüber Gesellschaftern 793.093,06 Euro. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.763.591,58 (Vorjahr: Euro 1.227.272,56). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, der nicht unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen wurde, beläuft sich auf 387.984,18 Euro (Vorjahr: 202.767,51 Euro). Überschuldung / Rangrücktritt Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung traten mehrere Darlehensgeber mit Ihren Forderungen in Höhe von Euro 387.984,18 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass Tilgung, Verzinsung und Kosten der Forderungen nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Inso, also im Rang des § 39 Abs. 2 Inso aus sonstigen freien Vermögen, künftigen Jahresüberschüssen oder aus einem Liquiditätsüberschuss verlangt werden können. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 27 TEuro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 28,5. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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