Medical Park SE
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Manfred Becker seit 30.6.2020 | Vorstandsmitglied |
Ulf Kowitz seit 23.12.2019 | Vorstandsmitglied |
Jens Breuer seit 5.2.2019 | Vorstandsmitglied |
Ralph Heger seit 27.8.2014 | Prokura |
Ralph Würmüller seit 6.2.2010 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medical Park AGAmerangJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Anhang 2017I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Medical Park AG mit Sitz in Amerang wird beim Amtsgericht Traunstein unter der Handelsregisternummer HRB 19839 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei bis fünf Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 410,00 netto werden im Zeitpunkt der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben, ihr Abgang im Zeitpunkt der Anschaffung wird unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Stichtag EUR 35.364,00. Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Die erstmalige Bildung langfristiger Rückstellungen erfolgt nach dem Bruttoprinzip. Nach dem BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ab dem Geschäftsjahr 2010 abzuzinsen. Die sich aus der Umbewertung der Rückstellung ergebende Auflösung zum 1. Januar 2010 wurde in die Gewinnrücklage eingestellt (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB). Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für folgende Tochterunternehmen i.S.v. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB sind: Unmittelbare Beteiligungen
Mittelbare Beteiligungen
§ 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Klassifizierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter beziehungsweise der Forderungen gegen Unternehmen verweisen wir auf den Abschnitt "Konzern- und Beteiligungsverhältnisse". Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Cash-Pooling und Verrechnungskonten. Die Gesellschaft hat gegenüber einer Tochtergesellschaft einen Rangrücktritt auf ihre Forderungen ausgesprochen. Ferner hat die Gesellschaft gegenüber einer Tochtergesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der voraussichtlichen zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften nicht gerechnet. Latente Steuern Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern führen zu einer Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 15.000,00 (Vorjahr: EUR 15.000,00; § 285 Nr. 28 HGB). Gezeichnetes Kapital Das vollständig eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 41.111.100,00. Das Grundkapital ist in 41.111.100 nennwertlose Stammaktien als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird in Höhe von 65,43 % von der FKH Beteiligungs SE, Amerang, zu 24,57 % von der Medical Park Holding GmbH, Amerang, und zu 10 % von einem Investor gehalten. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage entstand i.H.v. EUR 16.225.365,49 im Zusammenhang mit Sacheinlagen in den Jahren 2001 und 2002, die gemäß Einbringungsverträgen vom 23. August 2001 und vom 29. Juli 2002 von der Medical Park Beteiligungs GmbH & Co. KG, Amerang, durch Einbringung und Abtretung von Anteilen (vgl. unmittelbare Beteiligungen) erbracht wurden. So ist der Anstieg der Kapitalrücklage in 2013 auf entsprechende Einbringungsverträge mit einem Investor zurückzuführen. Bei der Kapitalrücklage handelt es sich somit in voller Höhe um andere Zuzahlungen i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die Aktionäre in das Eigenkapital leisten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Personalverpflichtungen, Tantiemen und Boni sowie ausstehende Rechnungen gebildet. Außerdem wurden Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Steuererklärungen, ausstehende Urlaube, Berufsgenossenschaft und Jubiläumszuwendungen vorgenommen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverpflichtungen gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Die Gesellschaft hat sechs Mieteintrittsverpflichtungen zu Gunsten einiger Gesellschaften der Medical Park-Gruppe abgegeben. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen betragen TEUR 351. Die Mietverträge haben eine Laufzeit bis längstens 29. Februar 2040. Die Gesamtverpflichtungen betragen noch TEUR 7.627. Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung mit einigen anderen Gesellschaften der Medical Park-Gruppe für einen Rahmenkreditvertrag der Medical Park AG über TEUR 3.000 gegenüber der DZ-Bank AG, Frankfurt am Main. Ferner besteht eine gesamtschuldnerische Haftung mit einigen anderen Gesellschaften der Medical Park-Gruppe für einen Rahmenkreditvertrag der Medical Park AG über TEUR 7.000 gegenüber der Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Des Weiteren bestand eine gesamtschuldnerische Haftung gemeinsam mit der Medical Park AG für einen Darlehensrahmenvertrag der Medical Park AG über TEUR 5.500 gegenüber der UniCredit Bank AG, München. Dieses Darlehen wurde im Januar 2018 zurückgezahlt. Die Gesellschaft hat gegenüber der Medizinisch-Psychosomatisches Versorgungszentrum München GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben. Hierbei verpflichtet sich die Medical Park AG gegenüber ihrer mittelbaren Tochter, diese mit der notwendigen Liquidität auszustatten und tritt mit ihren Forderungen gegen andere Gläubiger zurück. Aus den Haftungsverhältnissen rechnet die Gesellschaft nicht mit einer Inanspruchnahme, weil die Gesellschaften über eine ausreichende Vermögens- und Ertragslage verfügen, die eine eigenständige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen sicherstellt. Neben den Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von TEUR 5.244 aus der Kooperationen mit verschiedenen Universitäten sowie aus Miet- und Leasingverträgen. IV. Sonstige AngabenVorstand
Aufsichtsrat
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Mitteilungspflichtige Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Freiberger Klinik Holding GmbH & Co. KG, Amerang, hat am 20.3.2017 mitgeteilt, dass sie keine Aktien an der Gesellschaft mehr hält. Die FKH Beteiligungs SE, Amerang, hat am 20.3.2017 mitgeteilt, dass sie 65,43 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile an der Gesellschaft werden in Form von 26.900.000 Stammaktien (65,43 %) von der FKH Beteiligungs SE, Amerang, in Form von 10.100.000 Stammaktien (24,57 %) von der Medical Park Holding GmbH, Amerang, und in Form von 4.111.100 Stammaktien (10,0 %) von einem Investor gehalten. Die Gesellschaft ist damit gemäß § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB verbundenes Unternehmen der Freiberger Klinik Holding GmbH & Co. KG mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Als mit der Medical Park AG, Amerang, verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB werden diejenigen Unternehmen der Medical Park-Gruppe ausgewiesen, die zum 31. Dezember 2016 in einem unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsverhältnis zur Freiberger Klinik Holding GmbH & Co. KG stehen. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Freiberger Klinik Holding GmbH & Co. KG, Amerang (Amtsgericht Traunstein, HRA 8009), einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Gemäß den Vorschriften des § 312 AktG wurde ein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt 39 Mitarbeiter. V. Schlusserklärung aus dem Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG"Wir erklären, dass die Medical Park AG, Amerang, nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."
Amerang, den 13. April 2018 Medical Park AG Der Vorstand gez. Dr. med. Ulrich Mauerer gez. Edeltraud Bernhard gez. Michael Krach HRB 19839 Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 23.4.2018 festgestellt. |
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