Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
KARSTADT QUELLE Freizeit GmbHLiquidiert
45133 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Mix seit 12.3.2007 | Geschäftsführer |
Horst Dr. Schäfer seit 12.3.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% | |
Axos Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG | 11.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KARSTADT QUELLE Freizeit GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011Bilanz zum 31. August 2011Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. September 2010 bis 31. August 2011
Anhang für die Zeit vom 1. September 2010 bis 31. August 2011KARSTADT QUELLE Freizeit GmbH i.I., EssenAllgemeine AngabenAuf der Grundlage des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom 12. Juni 2009 hat das Amtsgericht Essen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zum 1. September 2009 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Hubert Görg, zum Sonderinsolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Otto Neukirchen bestellt. Da gemäß § 155 Abs. 2 InsO mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr beginnt, war das Geschäftsjahr 2008/09 ein Rumpfgeschäftsjahr, das elf Monate umfasste und am 31. August 2009 endete. Gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB darf die Dauer des Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten. Das faktische Wahlrecht, durch die Einlegung eines weiteren Rumpfgeschäftsjahres zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr (30. September) zurückzukehren, wurde nicht ausgeübt. Somit bleibt es beim Stichtag für den Jahresabschluss am 31. August des Jahres. Die Bewertung wurde zum 31. August 2009 auf Liquidationswerte umgestellt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/11 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Des Weiteren wurde die IDW Stellungnahme zur Abkehr von der Going-Concern-Prämisse (IDW RS HFA 17 n.F.) berücksichtigt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die diesbezüglichen Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gesellschaft macht teilweise von dem Wahlrecht Gebrauch, Davon-Vermerke im Anhang anzugeben. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde entsprechend § 265 HGB ergänzt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 1. September 2009 haben die direkten und indirekten Gesellschafter ihre Kontroll- und Verfügungsrechte über das Vermögen der Gesellschaft verloren. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Einbindung in einen Konzernabschluss und das Unternehmen ist auch nicht mehr verbundenes Unternehmen im Verhältnis zur ARCANDOR AG i.I., Essen, ("ARCANDOR") im Sinne des § 271 HGB. Die Erstellung eines Konzernabschlusses durch die ARCANDOR (größter Kreis von Unternehmen) entfällt. Gleiches gilt für die Gesellschafterin KARSTADT QUELLE Kunden-Service GmbH i.I., Essen (kleinster Kreis von Unternehmen). Obwohl der Konzernverbund wie gerade beschrieben mit Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Gesellschaft aufgehoben ist, erfolgt der Ausweis der diesbezüglichen Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz weiterhin in einem gesonderten Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung. Die Bezeichnung "ehemals verbundene Unternehmen" wird für den ehemaligen Konzernverbund verwendet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenInfolge des eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und der laufenden Abwicklung der Gesellschaft wurde die Annahme der Unternehmensfortführung bereits zum 31. August 2009 aufgegeben. Die Bewertung der Vermögensgegensstände erfolgt weiterhin unter Veräußerungsgesichtspunkten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Forderungen gegen ehemals verbundene Unternehmen, über die das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wurden, soweit sie vor der Insolvenz begründet sind, bereits zum 31. August 2009 auf die zum Erstellungszeitpunkt erwarteten Quoten abgewertet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen werden in angemessenem Umfang Rückstellungen gebildet. Soweit sich Haftungsverhältnisse aufgrund der Insolvenz der wesentlichen Gesellschaften des ARCANDOR-Konzerns konkretisiert hatten, wurden diese zum 31. August 2009 durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Da die Abwicklung der Gesellschaft aufgrund der früheren Einbindung in die ARCANDOR-Gruppe viele Jahre in Anspruch nehmen wird, wurden im Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2008/09 Rückstellungen nur für solche Sachverhalte gebildet, die Eingang in die Forderungstabelle gefunden haben bzw. im Zeitraum des vorläufigen Verfahrens begründet waren. Aufwendungen, die sich aus der über Jahre dauernden Abwicklungstätigkeit ergeben, wurden hingegen nicht antizipiert. Sie werden in laufender Rechnung erfasst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rechnerische Saldierungen im Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ehemals verbundenen Unternehmen in der Bilanz entfalten keine rechtliche Wirkung. Eine rechtlich mögliche Aufrechnungslage soll hiermit weder dokumentiert werden noch wurde eine solche in jedem Einzelfall geprüft. Weitere Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen mit wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestehen am Abschlussstichtag nicht. Die Gesellschaft unterhält keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz enthalten wären. Erläuterungen zur BilanzAKTIVA Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die ebenfalls insolvente Gesellschafterin KARSTADT QUELLE Kunden-Service GmbH i.I., Essen, in Höhe von EUR 522.031.759,18 (i.Vj. TEUR 522.032) werden mit 100% bewertet. Dies stützt sich darauf, dass nach gegenwärtiger Einschätzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Gesellschaft selbst ein Reinvermögen aus der Verwertung der Thomas Cook Group plc. Anteile verbleiben wird. Dies führt dazu, dass auch die Gesellschafterin KARSTADT QUELLE Kunden-Service GmbH i.I., Essen, in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft (sukzessive) zu erfüllen: Die Anteile an der Thomas Cook Group plc. waren zugunsten der kreditgebenden Banken der ARCANDOR verpfändet und wurden im Einvernehmen mit der Insolvenzverwaltung Anfang September 2009 verwertet. Die Gesellschaft hat seit der Verwertung flüssige Mittel aus den Verwertungserlösen in Höhe von ca. EUR 195 Mio. erhalten. Der übersteigende Betrag von etwa EUR 410. Mio. wurde zur Tilgung der Verbindlichkeiten der ARCANDOR verwendet. Dieser Vorgang begründet einen Regressanspruch gegen die ARCANDOR in gleicher Höhe, der grundsätzlich im laufenden Insolvenzverfahren der obersten Konzern-Gesellschaft als Tabellenforderung teilnimmt. Der Insolvenzverwalter der Gesellschaft hat bezüglich der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeit gegenüber der ARCANDOR in Höhe von rd. EUR 188,5 Mio. die Aufrechnung mit dem Regressanspruch aus der Sicherheitenverwertung erklärt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der ARCANDOR sind damit erloschen. Es gibt keine wesentlichen weiteren Verpflichtungen der Gesellschaft. Der Liquidationserlös der Gesellschaft steht infolgedessen bei der Auflösung der Gesellschaft der Gesellschafterin zu. Nach der Auskehr des Liquidationserlöses an die Gesellschafterin kann diese die erhaltenen Mittel verwenden, um ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft zu begleichen. Dieser Vorgang lässt sich (rechnerisch) bis zur kompletten Tilgung der Verpflichtung wiederholen. Allerdings kann diese Abwicklung gegenwärtig noch nicht vollzogen werden, da der gesetzliche Vertreter der ARCANDOR die Wirksamkeit der Aufrechnung bestritten hat. Die Parteien führen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses hierüber einen Rechtsstreit. Der Insolvenzverwalter der Gesellschaft ist der Auffassung, dass er in dem Rechtsstreit mit überwiegender Wahrscheinichkeit obsiegt und hat somit bei der Bewertung der Forderung gegen die Gesellschafterin eine Quote von 100% zugrunde gelegt. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert EUR 50.000,00. Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 1.533.552,45 (i.Vj. TEUR 14.248) handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für die Gebühr des Insolvenzverwalters (TEUR 1.520): Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungFür die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sonstige ErläuterungenGeschäftsführung Zu Geschäftsführern sind folgende Herren bestellt:
Die Geschäftsführung oblag seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (seit dem 1. September 2009) dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Klaus Hubert Görg. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Balthasar zum Insolvenzverwalter bestellt.
Essen, den 29. Mai 2015 Dr.
Helmut Balthasar, Insolvenzverwalter
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