Orderpat GmbHLiquidiert

79106 Freiburg im Breisgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 706422
Eingetragen
3.2.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Softwarelösungen und der dazugehörigen Hardware sowie Beratungsund Vermittlungsdienstleistungen im Bereich Gastronomie und Veranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Flogaus
seit 9.11.2018
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.750 €
51.00%
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orderpat GmbH

Freiburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 12.000,00 0,00
B. Anlagevermögen 2.898,00 0,00
I. Sachanlagen 2.898,00 0,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.898,00 0,00
C. Umlaufvermögen 9.297,89 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.236,05 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 6.236,05 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.061,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.195,89 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Eigenkapital 7.857,83 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 17.142,17 0,00
B. Rückstellungen 1.310,00 0,00
1. sonstige Rückstellungen 1.310,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 15.028,06 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.433,83 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 594,23 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.195,89 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenstände ist ein Verrechnungskonto des Gesellschafters Markus Müller enthalten. Es wird wie ein Kontokorrentkonto geführt und mit 3%-Punkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten und Offenlegung.

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Verrechnungskonto des Gesellschafters Kai Flogaus enthalten. Es wird wie ein Kontokorrentkonto geführt und mit 3%-Punkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Markus Müller, Waldkircher Str. 51, 79106 Freiburg

und

Kai Flogaus, Grünwälder Str. 21, 79098 Freiburg

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Den Erfordernissen des § 49 Abs. 3 GmbHG (Aufzehrung der Hälfte des Stammkapitals) wird hiermit genüge getan.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bei der Gesellschaft liegt eine bilanzielle Überschuldung vor. Unter Berücksichtigung von werthaltigen, nicht aktivierungspflichtigen immateriellen Wirtschaftsgütern wird diese Überschuldung beseitigt.

Freiburg, den 20. Dezember 2012

Markus Müller Kai Flogaus

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